Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?
Die Regelungen der freien Heilfürsorge variieren von Bundesland zu Bundesland. Sowohl Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und der Länder als auch Beamte im Justizvollzug sowie Beamte auf Widerruf und auf Probe können heilfürsorgeberechtigt sein.
Polizisten sind in einigen Ländern beihilfeberechtigt, in anderen greift die freie Heilfürsorge. Dies gilt ebenso für Beamte der Feuerwehr und im Justizvollzug. In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg haben Beamte der Bundespolizei und Polizeivollzugsbeamte einen Anspruch auf freie Heilfürsorge.