Kommt es zu einer Krankheit oder einem Unfall, kann daraus schnell eine Pflegebedürftigkeit resultieren. Das bedeutet, dass Sie als Beamte der Polizei, Justiz und Zoll alltägliche Verrichtungen nicht mehr eigenständig und ohne fremde Hilfe bewältigen können. Dazu gibt es die Definition des Pflegeversicherungsgesetzes, dass ein Mensch pflegebedürftig ist, wenn Einschränkungen von bestimmten Tätigkeiten es notwendig machen. Dies ist der Fall, wenn voraussichtlich für mindestens sechs Monate pflegerische und betreuerische Hilfe in Anspruch genommen werden muss.
Das Risiko der Pflegebedürftigkeit betrifft jeden, auch Sie als Beamten der Polizei, Justiz und Zoll und so hat der Gesetzgeber die Pflegepflichtversicherung zu einer Pflichtversicherung erklärt. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten diese automatisch, während Sie in der privaten Versicherung einen separaten Vertrag bei der gleichen oder einer alternativen Krankenkasse abschließen. Hierzu steht Ihnen das Portfolio der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel in Freiburg bereit.
Bedenken Sie immer, dass eine Pflegebedürftigkeit mit hohen Ausgaben, wie etwa für notwendige Umbauten, einhergeht und auch die Leistungen für Pflegepersonal immens sind. Jedoch kommt eine Pflegepflichtversicherung nur für den Teil der tatsächlichen Kosten auf. Den anderen Teil begleichen Sie selbst.