Wenn Sie gerade als Student, Referendar und Lehrer noch am Anfang Ihrer Laufbahn stehen, haben Sie noch nicht dieselben Versorgungsansprüche wie ein Beamter auf Lebenszeit. Vor allem werden Sie kaum vor den wirtschaftlichen Folgen geschützt, sollten es zu einer Berufsunfähigkeit kommen.
Unvorhergesehene Ereignisse, ausgelöst durch einen Unfall oder eine Krankheit, können auch in jungen Jahren zu einer berufs- bzw. dienstunfähig führen. Damit haben Sie als Student, Referendar und Lehrer in diesem frühen Stadium keine Ansprüche auf finanzielle Absicherung nach der Dienstbefreiung. Es erfolgt lediglich eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. So können Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen, welche Sie jedoch erst nach 5 Jahren und mindestens 3 Jahre Entrichtung der Pflichtbeiträge für die Leistungen berechtigt. Der Staat bietet Ihnen keine zusätzlichen Leistungen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel in Freiburg legen Ihnen als junger Student, Referendar und Lehrer nahe, eine Dienstanfänger-Police abzuschließen.