Die Aufgabe der Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt vereinfacht gesagt einen Teil Ihrer Krankheitskosten. Wie hoch dieser Teil ausfällt, richtet sich nach Ihren persönlichen Lebensumständen und den Bestimmungen Ihres Bundeslandes. Wir haben für Sie ein fiktives Beispiel herausgesucht, an dem sich das System der Beihilfe gut erklären lässt:
Beruflicher Status: Beamter auf Widerruf, Bundesland: Bayern. Wenn Sie nicht verheiratet sind, erhalten Sie als Referendar und Lehrer eine Beihilfe in Höhe von 50 Prozent (mit Kindern: 70 Prozent). Nun reichen Sie eine Rechnung über 200 Euro bei Ihrer Beihilfestelle ein. Sie wird geprüft und ein Betrag von 100 Euro/140 Euro (50 Prozent/70 Prozent) auf Ihr Konto überwiesen. Die andere Hälfte trägt Ihre private, beihilfekonforme Krankenversicherung.