Sinn und Zweck der Haftpflichtversicherung
Um den Sinn hinter der Haftpflichtversicherung zu verstehen, ist zunächst ein rechtliches Grundverständnis notwendig. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt vor, dass Sie für alle von Ihnen verursachten Schäden haftbar gemacht werden können. Das bedeutet: Der Geschädigte kann Schadenersatz und bei körperlichen Beeinträchtigungen darüber hinaus Schadenersatz, Verdienstausfall und andere Zahlungen von Ihnen fordern.
Als Referendar und Lehrer nehmen Sie wie jede andere Person am normalen Alltagsleben teil. Hier kommt es schnell zu Situationen, in denen eine Forderung des Geschädigten Ihre finanzielle und persönliche Existenz bedrohen kann. Im nächsten Abschnitt finden Sie einige Beispiele aus der Praxis.
Beispiel eins: Während eines Besuchs bei Freunden stolpern Sie über einen Teppich und verschütten Ihr Getränk auf das Notebook Ihrer Bekannten. Das Gerät ist zerstört und muss ersetzt werden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Forderung.
Beispiel zwei: Sie sind mit dem Rad in der Stadt unterwegs und übersehen beim Abbiegen einen Fußgänger. Er stürzt und zieht eine lebenslange Behinderung davon. Die Haftpflichtversicherung der DBV kommt für Schadenersatz, Schmerzensgeld und den Verdienstausfall des Geschädigten auf.