Bekommen Sie Beihilfe?
Auf Beihilfe haben Lehrer auf Lebenszeit, auf Widerruf oder Probe unter gewissen Voraussetzungen Anspruch. Wenn Sie hingegen angestellte Lehrkraft sind, können Sie davon leider keinen Gebrauch machen, außer Sie haben noch einen alten Vertrag. Neben Ihnen als verbeamteter Lehrer erhalten unter Umständen auch Ihr Ehepartner und Ihre Kinder Beihilfe. Liegt der Verdienst Ihres Lebenspartners unter der aktuellen Einkommensgrenze und besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wäre das der Fall. Ebenso haben Sie als Lehrer im Ruhestand zumeist Anspruch auf Beihilfe für Lehrer.
Sie haben zwei Kinder? In dem Fall beläuft sich die Beihilfe für Lehrer sogar auf 70 %. Gleicher Satz gilt für berechtigte Ehepartner, eingetragene Lebensgefährten und Beamte im Ruhestand. Kinder sowie Waisenkinder erhalten 80 % der
Beihilfe für Lehrer.