Verursachen Sie im Dienst einen Schaden, kann der Geschädigte Schadenersatz fordern. Die Ansprüche werden an den Dienstherrn gestellt, der Schadenersatz leistet, aber unter Umständen die Forderungen an Sie stellt. Höchstgrenzen für Schadenersatzforderung existieren nicht. Ohne Diensthaftpflichtversicherung haften Sie in voller Höhe mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Verwertet werden beispielsweise Lottogewinne oder Erbschaften, sowie Einkommen, das die Pfändungsgrenze überschreitet. Ihnen droht der finanzielle Ruin.
Die DBV ist auf maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll spezialisiert und sichert Sie gegen Schadenersatzforderungen Dritter und des Dienstherrn perfekt ab. Das sind beispielsweise Schäden:
- Durch den dienstlichen Umgang mit Geräten und Waffen/ Munition
- An fiskalischem Eigentum, wie der Einrichtung der Dienststelle
- An Kraftfahrzeugen
Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach sind unter anderem:
- Versicherungssumme von 20 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden
- Weltweiter Versicherungsschutz, ohne eine zeitliche Begrenzung
- Passiver Rechtsschutz – die gestellten Ansprüche werden von unseren Experten geprüft
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Gerechtfertigte Ansprüche werden von uns reguliert
- Wir führen Gerichtsverhandlungen und kommen für die Prozesskosten auf
- Nachhaftung bis fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst