Beamte auf Probe

Haben Sie Ihre Ausbildung mit der Laufbahnprüfung erfolgreich beendet, werden Sie in der Regel zum Beamten auf Probe ernannt. Die Dauer der Probezeit richtet sich nach der angestrebten Laufbahn. Die Spanne liegt zwischen sechs Monaten und maximal fünf Jahren. Während der Probezeit soll die Eignung, die Befähigung und die fachliche Leistung nachgewiesen werden. Erfüllen Sie weiterhin die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, steht einer Verwendung auf Lebenszeit nichts im Wege.

Eine Entlassung aus dem Dienst ist bei Beamten auf Probe, genau wie bei Beamten auf Widerruf, noch jederzeit möglich. Kündigungsgründe sind zum Beispiel mangelnde Bewährung und Leistung, Zweifel an der Eignung oder Verletzungen der Dienst- und Treuepflichten.

Rechte und Pflichten von Beamten der Polizei, Justiz und Zoll auf Probe

Pflichten

Sie haben bereits dieselben Rechte und Pflichten wie Beamte auf Lebenszeit. Als Beamter auf Probe sind Sie unter anderem verpflichtet:

  • Zu Treue und Gehorsamkeit Ihrem Dienstherrn gegenüber
  • Unparteiisch und gerecht zum Wohl des Volkes zu handeln
  • Übergeordnete Dienststellen zu beraten und zu unterstützen
  • Zu Loyalität – sowohl während Ihres Dienstes als auch in der dienstfreien Zeit
  • Nicht zu streiken
  • Sich mit vollem Einsatz ihrem Beruf zu widmen und die übertragenen Aufgaben uneigennützig zu erfüllen
  • Beamte der Polizei, Justiz und Zoll müssen sich jederzeit zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten

Rechte

Demgegenüber haben Sie Anspruch auf Fürsorge und Alimentation, dazu gehören:

  • Besoldung
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Reisekosten
  • Trennungsgeld
  • Umzugskosten
  • Unfallfürsorge
  • Krankenfürsorge

Die Krankenfürsorge für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll

Ihr Dienstherr gewährt Ihnen im Gegenzug für Ihre Dienste und Treue Krankenfürsorge, entweder in Form der freien Heilfürsorge oder Beihilfe. An den Krankenversicherungskosten beteiligt er sich weder bei gesetzlicher noch bei privater Versicherung. In einigen Bundesländern erhalten Beamte pauschale Beihilfe, welche die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge abdecken soll. Jedes Bundesland kann jedoch seine eigenen beamtenrechtlichen Verordnungen erlassen.

Beamte der Polizei haben in Baden-Württemberg grundsätzlich bis zur Versetzung in den Ruhestand Anspruch auf Heilfürsorge. Von der Heilfürsorge werden die Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod, komplett übernommen. In einigen Leistungsbereichen übernimmt die Heilfürsorge nicht alle Kosten zum Beispiel für Zahnersatz oder Sehhilfen. Die Heilfürsorge funktioniert wie die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Sachleistungsprinzip.

Was kommt nach der Heilfürsorge?

Der Anspruch auf Heilfürsorge ist zeitlich begrenzt. Scheiden Sie aus dem aktiven Polizeidienst aus, erhalten Sie Beihilfe. Im Rahmen der Beihilfe erstattet Ihnen der Dienstherr einen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten. Beamten im Ruhestand werden 50 % der Kosten zurückgezahlt.

Die Restkosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Beihilfekonforme Tarife werden ausschließlich von privaten Versicherungsunternehmen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach, angeboten.

Versicherungen für Beamte auf Probe im Detail

Anwartschaftsversicherung

In fortgeschrittenem Alter wird es schwierig, noch eine private Krankenversicherung abzuschließen. Aufnahme und Beitrag zur privaten Krankenversicherung basieren auf Gesundheitszustand und Alter bei Versicherungsabschluss.

Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach können Sie bereits heute den Gesundheitszustand und bei der großen Anwartschaft auch das Alter für später konservieren.

Eine Anwartschaftsversicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden, da das gesundheitliche Risiko im Laufe der Jahre steigt. Ihr Gesundheitszustand wird nur einmal überprüft, und zwar bei Abschluss der Anwartschaft. Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich die spätere garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Dienstunfähigkeit hat bei Beamten auf Probe verheerende Auswirkungen. Sofern der Dienstunfähigkeit kein Dienstunfall zugrunde liegt, werden Sie ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst entlassen. Der Dienstherr muss Sie lediglich für die geleisteten Dienstjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Nur bei einem Dienstunfall oder einer Dienstbeschädigung gilt die 5-jährige Wartezeit als erfüllt. Sie können mit einem Unfallruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.

Ohne die gewohnten monatlichen Bezüge können Sie schnell in finanzielle Schwierigkeiten gelangen. Wahrscheinlich werden Sie bei Entlassung auf Hartz 4 angewiesen sein.

Perfekten Schutz vor diesem finanziellen Risiko bietet Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach.

Ihr Anspruch auf Ruhegehalt und die Versetzung in den Ruhestand lebt erst fünf Jahre nach Ihrer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit auf. Unabhängig vom Zeitpunkt der Feststellung der Dienstunfähigkeit wird das Ruhegehalt nur einen Teil, maximal 71,75 % der gewohnten Dienstbezüge, abdecken. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung haben Sie die Möglichkeit, die Differenz zwischen Ruhegehalt und gewohntem Einkommen auszugleichen oder bei Entlassung finanziell abgesichert zu bleiben.

Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach:

  • Garantie auf die vereinbarte monatliche Rente
  • Verzicht auf „abstrakte Verweisung“: Sie werden nicht auf einen unzumutbaren Beruf verwiesen
  • Anpassungen, Teil- und Nachversicherungen sind problemlos möglich
  • Dynamikoption

Diensthaftpflichtversicherung

Für den privaten und dienstlichen Bereich gilt gleichermaßen: Für Schäden, die Sie verursachen, sind Sie zu Schadenersatz verpflichtet. Für im Dienst verursachte Schäden tritt zunächst Ihr Dienstherr ein, der Sie allerdings anschließend zur Verantwortung ziehen kann. Im Ernstfall haften Sie in voller Höhe mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Verwertet wird zum Beispiel Einkommen, das über der Pfändungsgrenze liegt. Ohne private Absicherung kann Sie das schon in jungen Jahren für den Rest Ihres Lebens finanziell ruinieren.

Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach sind unter anderem:

  • Versicherungssumme 20 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Passiver Rechtsschutz – die gestellten Ansprüche werden von der DBV auf Rechtmäßigkeit geprüft – unberechtigte Forderungen werden abgewehrt
  • Übernahme von Prozesskosten
  • Regulierung gerechtfertigter Ansprüche
  • Weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung
  • Nachhaftung bis fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst

Altersvorsorge

Kürzungen werden auch bei den Bezügen von Beamten vorgenommen. Vorsorge für die Zeit nach dem aktiven Dienst gewinnt immer mehr an Bedeutung. Umso früher Sie mit dem Aufbau finanzieller Rücklagen für das Alter beginnen, desto mehr zahlt es sich später für Sie aus. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach bietet Ihnen zahlreiche, interessante Absicherungsmöglichkeiten. Die Altersvorsorgeprodukte der DBV sind flexibel, zusätzlich können Sie von staatlicher Förderung oder Steuervorteilen profitieren.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern beraten Sie die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach ausführlich und unverbindlich über Ihre Versicherungsmöglichkeiten als Beamte auf Probe. Sprechen Sie uns an! Wir sind für Sie da.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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