Beamte auf Probe

Haben Sie Ihre Ausbildung mit der Laufbahnprüfung erfolgreich beendet, werden Sie in der Regel zum Beamten auf Probe ernannt. Die Dauer der Probezeit richtet sich nach der angestrebten Laufbahn. Die Spanne liegt zwischen sechs Monaten und maximal fünf Jahren. Während der Probezeit soll die Eignung, die Befähigung und die fachliche Leistung nachgewiesen werden. Erfüllen Sie weiterhin die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, steht einer Verwendung auf Lebenszeit nichts im Wege.

Eine Entlassung aus dem Dienst ist bei Beamten auf Probe, genau wie bei Beamten auf Widerruf, noch jederzeit möglich. Kündigungsgründe sind zum Beispiel mangelnde Bewährung und Leistung, Zweifel an der Eignung oder Verletzungen der Dienst- und Treuepflichten.

Rechte und Pflichten von Beamten der Polizei, Justiz und Zoll auf Probe

Pflichten

Sie haben bereits dieselben Rechte und Pflichten wie Beamte auf Lebenszeit. Als Beamter auf Probe sind Sie unter anderem verpflichtet:

  • Zu Treue und Gehorsamkeit Ihrem Dienstherrn gegenüber
  • Unparteiisch und gerecht zum Wohl des Volkes zu handeln
  • Übergeordnete Dienststellen zu beraten und zu unterstützen
  • Zu Loyalität – sowohl während Ihres Dienstes als auch in der dienstfreien Zeit
  • Nicht zu streiken
  • Sich mit vollem Einsatz ihrem Beruf zu widmen und die übertragenen Aufgaben uneigennützig zu erfüllen
  • Beamte der Polizei, Justiz und Zoll müssen sich jederzeit zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten

Rechte

Demgegenüber haben Sie Anspruch auf Fürsorge und Alimentation, dazu gehören:

  • Besoldung
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Reisekosten
  • Trennungsgeld
  • Umzugskosten
  • Unfallfürsorge
  • Krankenfürsorge

Die Krankenfürsorge für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll

Ihr Dienstherr gewährt Ihnen im Gegenzug für Ihre Dienste und Treue Krankenfürsorge, entweder in Form der freien Heilfürsorge oder Beihilfe. An den Krankenversicherungskosten beteiligt er sich weder bei gesetzlicher noch bei privater Versicherung. In einigen Bundesländern erhalten Beamte pauschale Beihilfe, welche die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge abdecken soll. Jedes Bundesland kann jedoch seine eigenen beamtenrechtlichen Verordnungen erlassen.

Beamte der Polizei haben in Baden-Württemberg grundsätzlich bis zur Versetzung in den Ruhestand Anspruch auf Heilfürsorge. Von der Heilfürsorge werden die Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod, komplett übernommen. In einigen Leistungsbereichen übernimmt die Heilfürsorge nicht alle Kosten zum Beispiel für Zahnersatz oder Sehhilfen. Die Heilfürsorge funktioniert wie die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Sachleistungsprinzip.

Was kommt nach der Heilfürsorge?

Der Anspruch auf Heilfürsorge ist zeitlich begrenzt. Scheiden Sie aus dem aktiven Polizeidienst aus, erhalten Sie Beihilfe. Im Rahmen der Beihilfe erstattet Ihnen der Dienstherr einen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten. Beamten im Ruhestand werden 50 % der Kosten zurückgezahlt.

Die Restkosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Beihilfekonforme Tarife werden ausschließlich von privaten Versicherungsunternehmen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach, angeboten.

Versicherungen für Beamte auf Probe im Detail

Anwartschaftsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Diensthaftpflichtversicherung

Altersvorsorge

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern beraten Sie die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach ausführlich und unverbindlich über Ihre Versicherungsmöglichkeiten als Beamte auf Probe. Sprechen Sie uns an! Wir sind für Sie da.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Jan Trautmann
Gartenstr. 8
79541 Lörrach
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