Eine Dienstunfähigkeit hat bei Beamten auf Probe verheerende Auswirkungen. Sofern der Dienstunfähigkeit kein Dienstunfall zugrunde liegt, werden Sie ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst entlassen. Der Dienstherr muss Sie lediglich für die geleisteten Dienstjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Nur bei einem Dienstunfall oder einer Dienstbeschädigung gilt die 5-jährige Wartezeit als erfüllt. Sie können mit einem Unfallruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.
Ohne die gewohnten monatlichen Bezüge können Sie schnell in finanzielle Schwierigkeiten gelangen. Wahrscheinlich werden Sie bei Entlassung auf Hartz 4 angewiesen sein.
Perfekten Schutz vor diesem finanziellen Risiko bietet Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach.
Ihr Anspruch auf Ruhegehalt und die Versetzung in den Ruhestand lebt erst fünf Jahre nach Ihrer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit auf. Unabhängig vom Zeitpunkt der Feststellung der Dienstunfähigkeit wird das Ruhegehalt nur einen Teil, maximal 71,75 % der gewohnten Dienstbezüge, abdecken. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung haben Sie die Möglichkeit, die Differenz zwischen Ruhegehalt und gewohntem Einkommen auszugleichen oder bei Entlassung finanziell abgesichert zu bleiben.
Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach:
- Garantie auf die vereinbarte monatliche Rente
- Verzicht auf „abstrakte Verweisung“: Sie werden nicht auf einen unzumutbaren Beruf verwiesen
- Anpassungen, Teil- und Nachversicherungen sind problemlos möglich
- Dynamikoption