Bedenken Sie Folgendes: Wenn Sie als Lehrer von einer Dienstunfähigkeit betroffen sind, gelten Sie nicht automatisch als berufsunfähig.
Um eine Dienstunfähigkeit anerkennen zu lassen, brauchen Sie:
- Entlassungs- bzw. Ruhestandszeugnis
- Amtsärztliches Zeugnis
Stellen Sie beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer ferner sicher, dass der Vertrag die „richtige“ Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Sollte es sich um die „falsche Klausel“ handeln, wird Ihre Dienstunfähigkeit nicht selten nach den allgemeinen Absätzen beurteilt. So könnten Sie faktisch gesehen noch einem anderen Beruf nachgehen. Damit geht einher, dass Sie keinerlei Leistungen erhalten. Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach ist das anders. Unsere Absicherung kommt mit der „echten Dienstunfähigkeitsklausel“ daher. Wir benötigen nur Ihre Unterlagen und erkennen Ihre Dienstunfähigkeit sofort an.