Werdegang

Sie haben im Auswahl- und Bewerbungsverfahren Ihre geistige und körperliche Fitness unter Beweis gestellt und alle Tests gemeistert, sind deutscher Staatsbürger, nicht vorbestraft, verfügen über eine gute Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen? Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, können Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt werden und Ihre Ausbildung beginnen. Ihr Dienstherr sichert Sie von Anfang an mit zahlreichen Schutz- und Fürsorgeleistungen ab. Dennoch besteht Handlungsbedarf. Sie sollten sich frühzeitig informieren, wie Sie sich vor den Folgen von Dienstunfähigkeit oder Haftpflichtschäden schützen können. Weiterhin wichtig sind unter anderem Krankenversicherung und Altersvorsorge.

Beamte der Polizei

Nach wie vor gehört der Beruf Polizist zu den beliebtesten bei Kindern und Jugendlichen. Beamte der Polizei werden immer gebraucht. Ob bei einem Fußballspiel, einer Demonstration oder Ladendiebstahl – überall und jeden Tag sorgen Sie für Sicherheit und Ordnung. Beamte der Polizei können ihren Dienst bei der Polizei eines Bundeslandes, der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt oder der Polizei des Deutschen Bundestages leisten.

Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem: Die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten, der Einsatz beim Wach- und Streifendienst, Verkehrsüberwachung sowie die Aufsicht bei Großereignissen. Beamte der Polizei nehmen Personalien auf, befragen Zeugen, verfassen Anzeigen und leiten Fahndungen ein. Als Polizist sorgen Sie maßgeblich für das Wohl und die Sicherheit der Bürger Deutschlands. Sie werden gefordert – physisch und psychisch.

Ihre Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten sind vielfältig. Sie können sich beispielsweise zum IT-Experten, Hubschrauberpiloten oder Diensthundeführer weiterbilden.

Justizbeamte

Zollbeamte

Ausbildung zum Beamten der Polizei, Justiz und Zoll

Beamte auf Widerruf

Die Versorgungsansprüche von Beamten in der Ausbildung sind noch eingeschränkt. Sie haben unter anderem das Recht auf Dienstbezüge und auf Krankenfürsorge. Polizeivollzugsbeamte erhalten von der Ausbildung an Heilfürsorge. Justizvollzugsbeamte haben in Baden-Württemberg die freie Wahl zwischen Heilfürsorge und Beihilfe. Mit der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die Kosten im Krankheitsfall komplett. Diese Fürsorgeleistung ist Beamten vorbehalten, deren Gesundheit oder Leben im Dienst besonderen Gefahren ausgesetzt sind.

Beihilfe ist eine anteilmäßige Kostenerstattung des Dienstherrn im Krankheits- und Pflegefall sowie bei Geburt oder Tod. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Beihilfebemessungssatz und beträgt mindestens 50 %. Kosten, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden, müssen Sie mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern.

Die beihilfekonforme, private Krankenversicherung Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach bietet Ihnen flexible Tarife, mit Leistungen, die jederzeit an den sich ändernden Bedarf angepasst werden können.

Dienstunfähigkeit

Haftungsrisiko

Weitere Stufen der Beamtenlaufbahn

Beamte auf Probe

Zum Beamten auf Probe können Sie nach erfolgreich abgeschlossener Laufbahnprüfung ernannt werden. In der Probezeit wird überprüft, ob Sie über die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zur Verwendung als Beamter auf Lebenszeit verfügen. Erfüllen Sie die Anforderungen, werden Sie ziemlich sicher zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

In der Probezeit können Sie bei einer Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls mit Unfallruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Bei Entlassung wie bei Versetzung in den Ruhestand werden Sie Ihre Lebenshaltungskosten nicht mehr wie gewohnt abdecken können. Finanziellen Schutz bietet die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach.

Beamte auf Lebenszeit

Mit der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit können Sie Ihre Zukunft sicher planen. Ihr Arbeitsplatz ist krisensicher, Kündigungen sind nur noch in Ausnahmefällen möglich, Ihre Bezüge erhöhen sich in regelmäßigen Abständen. Sollten Sie dienstunfähig werden, können Sie nach fünf Jahren im Dienst in den Ruhestand versetzt werden. Das Ruhegehalt entspricht anfangs der Mindestversorgung und steigt mit jedem Dienstjahr bis auf maximal 71,75 % der letzten Bezüge. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach können Sie im Idealfall die Differenz zwischen Ruhegehalt und gewohntem Einkommen schließen.

Beamte im Ruhestand

Beamte werden in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres pensioniert. Vollzugsbeamte können sich mit Vollendung des 62. Lebensjahres zur Ruhe setzen. Die Pensionierung ist zu jedem Zeitpunkt mit finanziellen Einbußen verbunden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach bietet Ihnen verschiedene Altersvorsorgeprodukte, wie beispielsweise die Relax-Rente, die Rürup-Rente oder die Riester-Rente an.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach ausführlich und unverbindlich zu den leistungsstarken Versicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten der DBV.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Jan Trautmann
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