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DBV Jan Trautmann in Lörrach Anwartschaftsversicherung

DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann – Lörrach – Anwartschaftsversicherung

Mit einer Anwartschaftsversicherung schaffen Sie ideale Voraussetzungen, um zu einem späteren Zeitpunkt zu bestimmten Konditionen in die private Krankenkasse aufgenommen zu werden. Das bedeutet, dass der zu dem Zeitpunkt des Abschlusses diagnostizierte Gesundheitszustand zur Beitragsberechnung maßgebend ist. Darüber hinaus spielt natürlich auch das Alter eine Rolle. Eine Anwartschaftsversicherung ist aus diesen Gründen sehr sinnvoll:

  • Nach einem zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt möchten Sie wieder in die private Krankenversicherung aufgenommen werden.
  • Sie möchten eine vorübergehende Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung überbrücken.
  • Wenn Sie als Soldat keine ärztliche Versorgung aus der Truppe mehr beanspruchen können, aber berechtigt zur Beihilfe sind und sich privat versichern möchten.
  • Wenn Ihnen als Beamter eine Heilfürsorge ab dem Zeitpunkt des Beihilfeanspruchs zusteht.

Es hängt in erster Linie vom Dienstherrn, dem Dienstverhältnis, dem Beamtenstatus und der Art Ihrer Tätigkeit ab, ob Ihnen als Beamter die freie Heilfürsorge zusteht oder ob Sie im Krankheits-,
Pflege-, Geburts- oder Todesfall eine Beihilfe beanspruchen können. Gerne informiert Sie Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach ausführlich über diese Thematik oder auch über andere Themen.

Wie läuft das mit der Heilfürsorge?

Wenn Sie als Beamtenanwärter, Beamter auf Probe oder überhaupt als Beamter einen Anspruch auf Krankenfürsorge in Form der freien Heilfürsorge haben, ist eine weitere Krankenversicherung nicht erforderlich. Ihre freie Heilfürsorge deckt über Ihren Dienstherrn fast die kompletten Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und für Vorsorgemaßnahmen ab.
Manche Bundesländer gestehen Ihren Beamten während des Verlaufs der Ausbildung eine Heilfürsorge zu. Bei der Verbeamtung erlischt dieser Anspruch, aber als Beamter der Polizei sind Sie zur Beihilfe berechtigt.
Wenn Sie in Ihren verdienten Ruhestand eintreten, verlieren Sie Ihren Anspruch auf freie Heilfürsorge. Allerdings gewährt Ihnen der Dienstherr ab diesem Zeitpunkt eine Beihilfe, ebenso Ihren zur Beihilfe berechtigten Angehörigen. Sie beträgt bei ledigen Beamten ohne Kinder 50 %, für Beamte mit mindestens zwei Kindern, beihilfeberechtigten Ehepartnern und Beamten im Ruhestand 70 % und für Kinder 80%.

Gründe für eine Anwartschaftsversicherung

Es gibt den § 12 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), wonach die privaten Versicherer alle Personen im sogenannten Basistarif aufnehmen müssen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Die Leistungen im Basistarif und die Beiträge müssen in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Aus diesem Grund sollten Sie als Beamter der Polizei rechtzeitig eine Anwartschaftsversicherung abschließen.
Beim Abschluss der Anwartschaftsversicherung werden Ihnen Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand gestellt, die Sie wahrheitsgemäß beantworten müssen. Dieser Zeitpunkt dient als Berechnungsgrundlage Ihrer monatlichen Beiträge, wenn sich die Anwartschaft in eine private Krankenversicherung verwandelt. Eine Aufnahme in die private Krankenversicherung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Später auftretende Krankheiten haben kleinen Einfluss auf die Beiträge

Anwartschaftsversicherung und Krankenversicherung

Grundsätzlich können Sie als Beamter der Polizei beim Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung keine Beihilfe beanspruchen, allerdings gibt es wenige Ausnahmen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Der Arzt oder das Krankenhaus rechnen ihre erbrachten Leistungen direkt mit der Versicherung ab. Monatlich werden pauschale Beiträge fällig, unabhängig davon, ob Leistungen in Anspruch genommen wurden oder nicht. Gemäß dem Solidaritätsprinzip orientiert sich der Beitrag an der Höhe des Einkommens des Versicherten, so dass sogenannte Besserverdiener mehr zahlen, obwohl sie nur die gleichen Leistungen beanspruchen können.

Private Krankenversicherung

Als Versicherter richtet sich Ihr Beitrag nach dem individuellen Risiko, dem Alter und den erwünschten Leistungen. Für in Anspruch genommene Leistungen müssen Sie in Vorkasse treten.
Die Ihnen vorliegenden Rechnungen und Belege reichen Sie bei der Beihilfestelle ein und erhalten eine Rückerstattung. Falls es noch Restkosten gibt und Sie es vereinbart haben, trägt das Ihre private Krankenversicherung.

Unterschiede zwischen der kleinen und großen Anwartschaftsversicherung

Das gilt es zu beachten:

  • Wenn die Anwartschaft in den ausgesuchten Tarif umgewandelt wird, gilt zur Beitragsberechnung, ohne erneute Gesundheitsprüfung, das ursprüngliche Eintrittsalter.
  • Im Leistungsfall entsteht keine Wartezeit, denn die Dauer der Anwartschaft wird angerechnet.
  • Während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung können Sie keine Leistungen beanspruchen.

Große Anwartschaftsversicherung

Um die Beiträge in der privaten Krankenversicherung halbwegs konstant zu halten, werden sogenannte Alterungsrückstellungen gebildet. Dadurch sollen steigende Kosten durch eine intensivere medizinische Versorgung im Alter abgefedert werden. Als Beamter der Polizei ist beim Abschluss der Anwartschaftsversicherung Ihr Gesundheitszustand und Ihr Alter für die Beitragsermittlung maßgebend.
Falls Sie im aktiven Dienst Heilfürsorge und voraussichtlich erst nach Beendigung eine Beihilfe beanspruchen können, ist eine große Anwartschaftsversicherung für Sie interessant. Aufgrund der eventuell höheren Beiträge während der Anwartschaft werden schon Altersrückstellungen gebildet
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach empfehlen Ihnen den Abschluss einer großen Anwartschaftsversicherung bereits im jungen Lebensalter. Eine spätere Kündigung der Anwartschaftsversicherung sollten Sie sich aufgrund der guten Konditionen und verlorenen Altersrückstellungen reiflich überlegen.

Nachteile beim späteren Abschluss einer Anwartschaft

  • Ein höheres Eintrittsalter erfordert im Gegensatz zur früheren Versicherung höhere Beiträge.  
  • Ein neuer Vertrag hat negativen Einfluss auf die Beitragshöhe.
  • Eine erneute Antragstellung erfordert wieder eine Gesundheitsprüfung. Mittlerweile aufgetretene Erkrankungen werden berücksichtigt, so dass Ihr Antrag unter Umständen abgelehnt wird.
  • Sie müssen wieder Wartezeiten einhalten, bis der Versicherungsschutz wirksam wird.

Kleine Anwartschaftsversicherung

Die kleine Anwartschaftsversicherung „konserviert“ sozusagen den Gesundheitszustand, der beim Abschluss der Anwartschaftsversicherung diagnostiziert wurde und der zur Berechnung des Beitrags maßgebend war. Für Beamtenanwärter oder Beamte auf Probe mit Heilfürsorge ist die kleine Anwartschaft ideal, weil nur ein kurzer Zeitraum überbrückt werden muss. Nach der Ausbildung besteht vielleicht weiterhin Anspruch auf Heilfürsorge, so dass sich die Umwandlung in eine große Anwartschaftsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung durchaus lohnt.
Bei der kleinen Anwartschaftsversicherung werden noch keine Altersrückstellungen gebildet, deshalb fallen auch die Beiträge niedriger aus. Später müssen Sie für die private Krankenversicherung höhere Beiträge entrichten, weil zur Deckung der steigenden Kosten im Alter   Alterungsrückstellungen gebildet werden müssen.

Wir beraten Sie gern

Eine Anwartschaftsversicherung wird nur von privaten Krankenkassen angeboten, weil sich die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung aus festgelegten Parametern ergeben. Gerne zeigt Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach, wie Sie bereits zu einem frühen Zeitpunkt effektiv vorsorgen können. Damit sichern Sie sich später eine zufriedenstellende Versorgung zu günstigen Konditionen.
Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass auch für eine Pflegeversicherung eine Anwartschaft für maximal fünf Jahre abgeschlossen werden kann. Falls Sie als versicherter Beamter der Polizei das wünschen, können Sie einen Antrag stellen und eine Verlängerung der Versicherungsdauer vereinbaren.

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