Wie läuft das mit der Heilfürsorge?
Wenn Sie als Beamtenanwärter, Beamter auf Probe oder überhaupt als Beamter einen Anspruch auf Krankenfürsorge in Form der freien Heilfürsorge haben, ist eine weitere Krankenversicherung nicht erforderlich. Ihre freie Heilfürsorge deckt über Ihren Dienstherrn fast die kompletten Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und für Vorsorgemaßnahmen ab.
Manche Bundesländer gestehen Ihren Beamten während des Verlaufs der Ausbildung eine Heilfürsorge zu. Bei der Verbeamtung erlischt dieser Anspruch, aber als Beamter der Polizei sind Sie zur Beihilfe berechtigt.
Wenn Sie in Ihren verdienten Ruhestand eintreten, verlieren Sie Ihren Anspruch auf freie Heilfürsorge. Allerdings gewährt Ihnen der Dienstherr ab diesem Zeitpunkt eine Beihilfe, ebenso Ihren zur Beihilfe berechtigten Angehörigen. Sie beträgt bei ledigen Beamten ohne Kinder 50 %, für Beamte mit mindestens zwei Kindern, beihilfeberechtigten Ehepartnern und Beamten im Ruhestand 70 % und für Kinder 80%.