Empfehlenswerte Zusatzversicherungen für Beamte der Polizei mit Heilfürsorge
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach bietet Ihnen für etwas mehr Komfort:
- Auslandsreiseversicherung
- Krankenhaustagegeldversicherung
- stationäre und ambulante Zusatzversicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Pflegezusatzversicherung
Die Leistungen der freien Heilfürsorge im Bereich der zahnärztlichen Versorgung sind wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung sehr eingeschränkt. Für Zahnbehandlung, Zahnersatz und die Prophylaxe müssen Beamte der Polizei, Justiz und Zoll mit hohen Zuzahlungen rechnen. Eine Zahnzusatzversicherung ist daher absolut zu empfehlen.
Beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte der Polizei
Ist bei der Versetzung in einen anderen Bereich oder in die Pensionierung das hohe Risiko für Leben und Gesundheit nicht mehr gegeben, erlischt der Anspruch auf Heilfürsorge. Ab diesem Zeitpunkt gewährt der Dienstherr Beihilfe und es wird eine beihilfekonforme Krankenversicherung benötigt.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach bietet Beamten der Polizei, Justiz und Zoll die private, beihilfekonforme Krankenversicherung Vision B an.
Mit den Tarifen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium können die Beihilfeleistungen des Dienstherrn perfekt ergänzt werden. Sie erhalten eine erstklassige medizinische Versorgung und genießen alle Privilegien eines Privatpatienten. Ärzte können über private Krankenversicherungen ein höheres Honorar abrechnen und sich mehr Zeit für Sie nehmen.
Patienten mit privater Krankenversicherung müssen nur kurze Wartezeiten in Arztpraxen hinnehmen und erhalten bei Fachärzten schneller Behandlungstermine. Sie haben sofort Zugang zu den fortschrittlichsten Therapien sowie den innovativsten Medikamenten und Hilfsmitteln. Sie können frei entscheiden, welchen Arzt, Zahnarzt oder welches Krankenhaus Sie bei Bedarf aufsuchen.
Leistungen der Tarife von Vision B sind unter anderem:
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Kostenübernahme für alternative Behandlungen, sowie für Heil- und Hilfsmittel
- Kostenübernahmen von bis zu 100 % bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe
- Hohe Erstattungen für Medikamente und Sehhilfen
- Zahlungen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte