Heilfürsorge

Mit der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr, der Bund oder das Bundesland, die Kosten bei Krankheit komplett. Die Beamtenversorgung wird in Deutschland auf Länderebene organisiert und unterscheidet sich somit von Bundesland zu Bundesland. In den meisten Ländern haben Anwärter der Polizei, Justiz und Zoll Anspruch auf Heilfürsorge. In Baden-Württemberg erhalten nach der Ausbildung Polizeivollzugsbeamte weiterhin Heilfürsorge, alle anderen haben Anspruch auf Beihilfe. Das Recht auf Heilfürsorge hat nach dem Subsidiaritätsprinzip Vorrang vor dem Anspruch auf Beihilfe.

Leistungen der freien Heilfürsorge für Beamte der Polizei

Heilfürsorgeberechtigte Beamte haben wie gesetzlich Krankenversicherte einen direkten Anspruch auf Sachleistungen. Dies sind folgende Ansprüche:

  • Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge
  • Ambulante ärztliche Behandlung, inklusive Psychotherapie
  • Schwangerschaftsvorsorge und Geburt
  • Zahnärztliche Behandlung, einschließlich Zahnersatz
  • Behandlung im Krankenhaus
  • Behandlung in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln
  • Behandlung im Ausland

Für ihren Krankenversicherungsschutz zahlen Heilfürsorgeberechtigte keine Versicherungsbeiträge. Es wird üblicherweise ein „angemessener Betrag“ von etwa 1,5 % auf die Besoldung angerechnet. Die Regelungen variieren von Bundesland zu Bundesland.

Die Heilfürsorge für Beamte der Polizei und ihre Nachteile

Auch wenn die Heilfürsorge weder der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung zugeordnet wird, sind die Parallelen zur gesetzlichen Absicherung sehr deutlich. Die Leistungen orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und stellen ebenfalls nur eine Regelversorgung dar. Übernommen werden die Festkosten für die beim jeweiligen Befund üblichen medizinischen Maßnahmen. Heilfürsorgeberechtigte erhalten den doppelten Festzuschuss.

Übernommen werden Kosten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind teilweise im Rahmen der Beihilfevorschriften beihilfefähig oder müssen privat gezahlt werden. Bestimmte Leistungen sind generell nicht übernahmefähig, zum Beispiel die Zahnreinigung.

Für verschiedene Bereiche können privat Zusatz- oder Ergänzungsversicherungen abgeschlossen werden.

Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll

Wichtige Kriterien für den Abschluss und die Beiträge einer privaten Krankenversicherung sind Gesundheit und Alter des Antragstellers. Solange Sie jung und gesund sind, ist die Aufnahme kaum mit Schwierigkeiten verbunden und die monatlichen Versicherungsbeiträge sind gering.

Umso älter Sie werden, desto größer ist die Gefahr von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen. Möglicherweise ist die Aufnahme in einen Standardtarif nicht mehr möglich. Aufnahmezwang besteht nur für den Basistarif, der lediglich eine Regelversorgung leistet und die Beitragshöhen, denen einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Sie sollten möglichst schon bei Ausbildungsbeginn vorausschauend eine Anwartschaftsversicherung auf die private Krankenversicherung abschließen.

Was ist eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung für Be­am­te der Po­li­zei?

Mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach können Sie den gegenwärtigen Gesundheitszustand und das Alter „konservieren“. Sie werden später zu aktuellen Bedingungen in die private Krankenversicherung aufgenommen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach beraten Sie gern ausführlich zu den Themen Heilfürsorge, Anwartschaftsversicherung, Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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