DBV Jan Trautmann in Lörrach Pflegepflichtversicherung

DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann – Pflegepflichtversicherung

Wozu eine Pflegepflichtversicherung?

Es kann jeden treffen, dass er aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls der Pflege bedarf und die alltäglichen Verrichtungen nicht mehr selbstständig bewältigen kann. Gemäß des Pflegeversicherungsgesetzes (Sozialgesetzbuch XI) spricht man von einer Pflegebedürftigkeit, wenn nach bestimmten Kriterien die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Außerdem, wenn man für voraussichtlich mindestens sechs Monate auf Pflege und Betreuung angewiesen ist.
Gerne zeigt Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach wie Sie sich, wie mittlerweile die meisten deutsche Bürger, gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichern. Es besteht für alle gesetzlich und privat krankenversicherte Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose und Heilfürsorgeberechtigte die Verpflichtung einer Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Während für gesetzlich Versicherte automatisch eine gesetzliche, soziale Pflegeversicherung besteht, müssen privat Versicherte einen speziellen Vertrag bei ihrer Krankenkasse oder einem anderen Anbieter abschließen.

Wie unterscheiden sich die gesetzliche und private Versicherung?

Gesetzliche Pflegeversicherung:

Private Pflegeversicherung:

Fast identische Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung

Ein Leistungsanspruch besteht, wenn gewisse Anforderungen erfüllt werden:

  • Seit mindestens sechs Monaten muss eine Pflegebedürftigkeit bestehen.
  • Unter anderem wird Hilfe beim Waschen, Essen oder der eigenen häuslichen Versorgung benötigt.
  • Der Pflegebedarf muss mindestens aus 90 Minuten Unterstützung am Tag bestehen, davon 45 Minuten für die Grundversorgung.
  • Die Pflege erfolgt ambulant, teilstationär oder stationär.

Zur Feststellung des Grades der Pflegebedürftigkeit von 1 bis 5 spielt die Art, die Dauer und die Schwere der Beeinträchtigung eine wesentliche Rolle. Die Leistungsansprüche steigen mit der Erhöhung des Pflegegrades.

Ort der Pflege

Tages- oder Nachtpflege

Vorteile der Pflegepflichtversicherung

  • Als Versicherungspflichtiger und -berechtigter können Sie die Aufnahme in die Pflegeversicherung beanspruchen, was bei privaten Krankenversicherungen nicht möglich ist.
  • Die Aufnahme darf Ihnen auch bei Vorerkrankungen oder akuten Beeinträchtigungen nicht verweigert werden. Solange eine Versicherungspflicht besteht, darf Ihnen die Krankenversicherung nicht kündigen.
  • Als Beamter der Polizei können Sie Ihre Kinder ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen in der sozialen und der privaten Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichern.
  • In der Regel schließen Sie die Pflegepflichtversicherung zusammen mit der Krankenversicherung ab.

Wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind, müssen Sie keine gesetzliche Pflegeversicherung abschließen. Möglich wäre eine private Versicherung, über die Sie Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach gerne berät. Wenn Ihr Einkommen als gesetzlich Versicherter für ein Jahr die Pflichtversicherungsgrenze übersteigt, können Sie zu einer privaten Versicherung wechseln.

Welche Versicherungsarten gibt es?

Soziale Pflegepflichtversicherung

Private Pflegepflichtversicherung

Pflegezusatzversicherung

Die Pflegezusatzversicherung übernimmt Restkosten, die von der Pflegepflichtversicherung aufgrund von Höchstgrenzen nicht getragen werden. Ansonsten müssten diese Kosten aus Ihrem privaten Vermögen, der Grundsicherung vom Sozialamt oder von unterhaltspflichtigen Angehörigen wie Ihren Kindern getragen werden.

Wir beraten Sie gern

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach versteht sich als klassische Vermittlungsagentur, die für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, Arbeitnehmer und Gewerbetreibende Lösungen und das komplette Portfolio aus Privat- und Gewerbeversicherungen anbietet. Lassen Sie sich kompetent, persönlich und lösungsorientiert beraten.

DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach

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