Kostenerstattungsantrag einreichen
Beachten Sie die Fristen: Beamte in Baden-Württemberg haben zwei Jahre Zeit, Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. In vielen Ländern muss der Antrag vor Ablauf von einem Jahr gestellt werden. Neben dem ausführlichen Antrag auf Beihilfe und dem Kurzantrag gibt es weitere Formulare für Sonderfälle.
Einschränkungen der Beihilfe
Bei Behandlungen außerhalb Europas, zum Beispiel bei einer Erkrankung im Urlaub, kann es Probleme geben. Erstattungen von der Beihilfestelle sind hier in der Regel nicht vorgesehen. Zur Sicherheit ist es empfehlenswert, vor Reisen eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Für Mitgliedsstaaten der EU gelten dieselben Regelungen wie in Deutschland. Generell nicht beihilfefähig sind Reha- und Kuraufenthalte außerhalb Deutschlands.
Rückfragen vor der Behandlung
Sind nicht alltägliche Maßnahmen geplant, ist es von Vorteil, vor Beginn abzuklären, ob die Aufwendungen beihilfefähig sind. Dadurch können Sie vor Behandlungsbeginn sicherstellen, dass Sie nicht letzten Endes die Kosten selbst tragen müssen. Das sind beispielsweise Psychotherapien oder Zahnersatzmaßnahmen.
Spätestens zwei Monate vor ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen muss ein formloser Antrag auf Genehmigung einer ambulanten Kur- und Rehabilitationsmaßnahme mit einem begründenden ärztlichen Attest bei der Beihilfestelle gestellt werden. Folgende Angaben benötigt die Beihilfestelle:
- Angaben zur behandelten Person
- geplanter Zeitraum und beabsichtigte Einrichtung sowie die Erreichbarkeit
Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sind genehmigungspflichtig und müssen nach ärztlicher Verordnung dringend notwendig sein, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichend sind.