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DBV Jan Trautmann in Lörrach Pflegepflichtversicherung

Pflegeversicherungen vervollständigen die Sozialversicherung

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, egal ob alt oder jung. Was gerade noch Selbstverständlichkeit war, kann aufgrund eines Unfalls im Haushalt oder Sport plötzlich nicht mehr möglich sein. Aufgrund von eintretender Pflegebedürftigkeit notwendig gewordene Umbaumaßnahme, tägliche Unterstützung durch Pflegepersonal oder stationäre Pflege, können enorme Kosten verursachen, weshalb eine Pflegepflichtversicherung eingeführt wurde. Ziel der Pflegepflichtversicherung ist, entstehende Kosten zumindest teilweise abzufangen. Als Ausgleich dafür, dass die Arbeitgeber ihren eigenen, sowie den Beitragsanteil des Mitarbeiters an die Pflegekasse direkt abführen, wurde Arbeitgebern ein zusätzlicher Arbeitstag zugesprochen, der im Gegenzug Arbeitnehmern als arbeitsfreier Feiertag gestrichen wurde.

Absicherung privat oder gesetzlich?

Der Abschluss einer Pflegeversicherung ist nicht nur für gesetzlich Krankenversicherte, sondern auch für privat versicherte Arbeitnehmer, Heilfürsorgeberechtigte, Arbeitslose oder Rentner Pflicht. Als Privatversicherter müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse, wie beispielsweise bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach, einen gesonderten Vertrag abschließen, während bei gesetzlich Versicherten eine automatische Erfassung von der gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung erfolgt.
 
In Deutschland sind beinahe sämtliche Bürgerinnen sowie Bürger aufgrund der Einführung der erweiterten Pflegepflichtversicherung gegen das bestehende Pflegebedürftigkeits-Risiko versichert.
 
Gesetzliche Pflegepflichtversicherungen nutzen das Sachleistungsprinzip, während die DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach bei der Pflegepflichtversicherung Polizei das Kostenerstattungs-Prinzip anwendet.
 
Bei der gesetzlichen sowie privaten Pflegepflichtversicherung ist der Leistungsumfang genau definiert und beinahe kongruent. Sobald erforderliche Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Leistungsrecht. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Pflegebedürftigkeit besteht zumindest 1/2 Jahre
  • Beim Waschen, Essen sowie häuslicher Versorgung uvm. wird Hilfe benötigt
  • Tägliche Unterstützung bzw. Pflegebedarf von zumindest eineinhalb Stunden notwendig
  • Zumindest 1/2 hiervon entfällt auf Grundversorgungen
  • Ambulante, stationäre oder teilstationäre Pflege

Art, Dauer sowie Schwere der Beeinträchtigung bestimmen den Pflegebedürftigkeits-Grad, wobei hierfür sechs Lebensbereiche des Antragstellers geprüft werden. Die Entscheidung, wer, wo und in welcher Form der Bedürftige gepflegt werden möchte, obliegt allein ihm. Die Leistungsansprüche steigen mit Höhe des Pflegegrades, wobei die Einordnung der Bedürftigkeit seit 2017 in Pflegegrade 1-5 erfolgt.

Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung – gesetzlich

Ebenso wie Krankenversicherungsbeiträge, werden auch Beiträge zur Pflegepflichtversicherung Polizei aufgrund des Einkommens ermittelt. Leistungen werden als Sachleistungen gewährt.
 
Während Kosten der Pflegepflichtversicherung von Freiberuflichen sowie Selbstständigen komplett selbst getragen werden müssen, erhalten Arbeitnehmer durch ihren Arbeitgeber oder Dienstherrn entsprechende Zuschüsse.
 
Jüngere und zahlende Versicherte werden immer weniger, wohingegen die Zahl älterer sowie pflegebedürftiger Menschen stets zunimmt. Leider werden künftig die finanziellen Mittel der sozialen Pflegekassen, sowie gesetzlicher Krankenversicherungen nicht mehr zur vollständigen Abdeckung anfallender Kosten ausreichen, weshalb sich in der sozialen Pflegeversicherungs-Kasse ein enormes Finanzloch ergibt.

Pflegeversicherung - privat

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach nutzt bei der Kostenerstattung der privaten Pflegepflichtversicherung Polizei ein modifiziertes Verfahren der Kapitaldeckung, nämlich das Anwartschaftsdeckungsprinzip. Hierbei wird durch Bildung von Altersrückstellungen die absehbare Steigerung von Leistungsansprüchen abgedeckt. Um die nicht durch Beihilfe abgedeckten Kosten abzusichern, zahlen Beamte ermäßigte (beihilfekonforme) Tarife.
 
Beiträge zur Pflegepflichtversicherung Polizei werden bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach anhand des zur Antragsstellung aktuellen Alters sowie Gesundheitszustandes und nicht nach dem Einkommen errechnet. Damit im Alter höhere Pflegekosten abgefedert und Beiträge konstant gehalten werden können, werden Altersrückstellungen gebildet, sodass mit fortschreitendem Alter auch Versicherungsbeiträge steigen.
 
Da die im Versicherungsverlauf gebildeten Altersrückstellungen die im Pflegefall vereinbarte Kostendeckung absichern, ist die private Absicherung mithilfe der Pflegepflichtversicherung Polizei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach eine optimale Lösung.
 
Ein Wechsel von der gesetzlichen, in die private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach ist bei Arbeitnehmern, deren Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze überschreitet, oft ohne Probleme möglich. Prinzipiell sind Aufnahmebedingungen sowie Leistungen der gesetzlichen sowie privaten Pflegekassen identisch.
 
Problematisch werden Wechsel von der privaten in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung, da

  • bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach der Versicherungsbeitrag der privaten Pflegeversicherungen Polizei abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Versicherten ist, weil hier sowohl auf ärztliche Befunde oder Gutachten als auch Gesundheitsprüfungen zurückgegriffen wird. Dies bedeutet, dass Beiträge junger und gesunder Privatversicherter günstiger sind als diejenigen älterer oder chronisch erkrankter Versicherungsnehmer.
  • die private Pflegepflichtversicherung Polizei keine Möglichkeit zur kostenfreien Mitversicherung von Familienmitgliedern, welche nicht sozialversicherungspflichtig sind, bietet, sodass diese sich jeweils mit separaten Verträgen versichern müssen.

Pflegeorte

Ambulante Pflege

Ehrenamtliche Personen, die pauschale Leistungen erhalten, übernehmen die ambulante Versorgung. Pflegende Angehörige erhalten steuerfreie Pflegegelder.
 
Das Pflegegeld sowie die Erstattung für Pflegedienste werden bis zu einem Höchstbetrag getragen, sollte ein Pflegedienst notwendig sein. Eine eventuelle Differenz muss privat getragen werden.

Tages- oder Nachtpflege

Lebt der Pflegebedürftige zu Hause, besteht die Möglichkeit einer stundenweisen professionellen Pflege. Lebt der Pflegebedürftige in einer Tages- oder Nachtpflege-Einrichtung, werden zusätzlich zum Pflegegeld für von der Familie erbrachte Pflege oder für Pflegesachleistungen ambulanter Pflegedienste, Pflegesachleistungen durch die Pflegekassen gewährt.

Stationäre Pflege

Die reinen Pflegekosten werden bis zur Höhe gesetzlicher Pflegesätze bei stationärer Pflege erstattet.

Pflegepflichtversicherung - Vorteile

  • Anders als bei Krankenkassen haben sämtliche Versicherungspflichtigen und -berechtigten Aufnahmeanspruch in eine Pflegeversicherung.
  • Auch bei Vorerkrankungen oder bestehenden Beeinträchtigungen darf die Aufnahme nicht verweigert werden.
  • Eine Kündigung der Krankenversicherung ist bei bestehender Versicherungspflicht ausgeschlossen.
  • Die Möglichkeit einer beitragsfreien Mitversicherung Angehöriger ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen in der sozialen Pflegeversicherung besteht.

Gewöhnlich werden Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung zusammen abgeschlossen.
 
Eine Verpflichtung zum gleichzeitigen Abschluss der Pflegeversicherung besteht für freiwillig gesetzlich Versicherte nicht, sodass die Möglichkeit einer privaten Pflegeversicherung Polizei bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach besteht. In gesetzlichen Krankenkassen Pflichtversicherte werden unabdingbar in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Die Möglichkeit, gesetzliche Kassen zu verlassen und sich privat zu versichern besteht dann, wenn das Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze übersteigt.

Pflegebedürftigkeits-Feststellung

Soziale Pflegepflichtversicherung

Bei gesetzlich Versicherten, die Pflegeleistungs-Anträge stellen, erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere anerkannte Prüfdienste, woraufhin der Gutachter eine Empfehlung abgibt, in welchen der 5 Pflegegrade der Versicherte eingestuft werden soll. Letztendlich obliegt es der Pflegekasse, ob sie der Empfehlung des MDK nachkommt und mit dem entsprechenden Pflegegrad verbundenen Leistungen genehmigt.

Private Pflegepflichtversicherung

Auch hier entscheidet schlussendlich die Pflegekasse, ob entsprechend gutachterlicher Empfehlungen die beantragten Leistungen gewährt werden. Allerdings übernimmt hier ein Gutachter der MEDICPROOF GmbH nach Antragstellung des Versicherten die Begutachtung und Pflegegrad-Empfehlung.

Pflegezusatzversicherung

Da Pflegebedürftigkeit oftmals mit enormen Kosten verbunden ist, bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach ergänzend zur Pflegepflichtversicherung den ergänzenden Abschluss einer Pflegezusatzversicherung Polizei an. Durch die Pflegepflichtversicherung sind entstehende Pflegekosten nur teilweise abgedeckt und durch Höchstgrenzen eingegrenzt, sodass verbleibende Kosten aus Privatvermögen, von Angehörigen, beispielsweise unterhaltspflichtigen Kindern oder durch Sozialamts-Grundsicherung zu tilgen sind. Pflegebedürftigkeit bedeutet meist enorme finanzielle Risiken, gegen die Sie sich optimal mit der Pflegezusatzversicherung Polizei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach absichern können.

Die 3 Varianten der privaten Pflegezusatzversicherungen sind:

Pflegerentenversicherung:

Dies ist eine spezielle Lebensversicherungs-Variante. Wird der Versicherungsnehmer pflegebedürftig, wird auf Basis des Monatsbeitrags eine lebenslängliche steuerfreie Rente durch die DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach geleistet. Meist sind Rentenansprüche nach Pflegegraden abgestuft und zur Hinterbliebenen-Absicherung die Integration eines Todesfallschutzes möglich. Ausreichend ist ein Beleg über Pflegebedürftigkeit sowie Pflegegrad.

Pflegekostenversicherung:

Auf Basis des Leistungskataloges der Pflegepflichtversicherung erfolgt die vollständige oder teilweise Erstattung der Kosten-Differenz zwischen realen sowie Pflegepflichtversicherungs-Leistungen. Ausschließlich zur Pflege notwendige Kosten gelten als erstattungsfähig. Vor Erstattung müssen diese Kosten nachgewiesen werden.

Pflegetagegeldversicherung:

Hierbei wird dem Pflegebedürftigen ein in vertraglich vereinbarter Höhe frei verwendbarer Tagessatz gewährt, welcher Pflegebedürftigkeits-Eintritt geleistet wird. Lediglich Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad müssen nachgewiesen werden, wohingegen die Nutzung des finanziellen Zuschusses unrelevant ist.

Weiterhin besteht Möglichkeit der Inanspruchnahme staatlicher Förderungen der Pflegetagegeldversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach. Allgemein wird diese Förderung „Pflege-Bahr“ genannt.

Staatliche Förderung - Voraussetzungen

  • Monatlicher Mindestbeitrag des Versicherten in die Pflegekasse beträgt 10 Euro.
  • Sämtliche Pflegegrade müssen durch die Pflegezusatzversicherung abgesichert sein, wobei Mindestdeckung von 600€ monatlich bei Pflegegrad 5 notwendig ist.
  • Gesundheitsprüfungen, Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind nicht gestattet.
  • Volljährige, pflegepflichtversicherte sowie noch keine Pflegeleistungen beziehenden Personen haben Anspruch.
  • Sämtliche Personen, die Anspruch auf staatliche Zulagen besitzen, müssen durch Versicherungsunternehmen aufgenommen werden.

Kontaktieren Sie uns!

Haben Sie noch Fragen zu Ihrer optimalen Pflegepflichtversicherung? Dann kontaktieren Sie uns. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach sind gerne für Sie da.

DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach

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