Beihilfe | DBV Christoph Kohler Baden-Baden

DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden Beihilfe für Lehrer und Referendare Baden-Baden

Beihilfe für Lehrer und Referendare

Beihilfen vs. Kostenteilung

Wenn Sie im Lehramt verbeamtet sind, haben Sie gegenüber Ihrem Dienstherrn den Anspruch auf die sogenannte Baden-Baden. Damit werden die Beiträge zur Krankenversicherung zur Hälfte vom Dienstherrn übernommen. Die restlichen Kosten müssen Sie als Beamter jedoch selbst tragen. Das macht eine private Krankenversicherung zur Restkostenabdeckung nötig. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden haben uns seit vielen Jahren als Premium-Marke für Versicherungslösungen im Öffentlichen Dienst am Markt etabliert und können auf 140 Jahre Erfahrung zurückblicken. Sollten Sie sich als Referendar und Lehrer für eine beihilfekonforme Krankenversicherung bei der DBV Deutschen Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden entscheiden, wird Ihre Beihilfe automatisch berücksichtigt und Sie wahren die Pflicht einer Krankenversicherung. Zudem erhalten Sie bessere und umfassendere Leistungen. Das Modell hat gegenüber der Teilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutliche Vorteile.

Wir informieren Sie über die Beihilfe
im Detail

Wer bekommt Beihilfe?

Sie als Beamter auf Lebenszeit, Beamter auf Widerruf oder Probe haben Anspruch auf Beihilfe. Sie als Referendar können ebenso Beihilfezahlungen erhalten, wenn Sie einen entsprechend günstigeren Versicherungsumfang abschließen. Bei Lehrern im Angestelltenverhältnis werden nur Zahlungen von Beihilfe bei alten Verträgen gewährt. Sollten Sie Anspruch auf Beihilfe haben, kann sich das sogar für Ihren Ehepartner rentieren. Solange dieser unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt und nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt, kann dieser eine finanzielle Unterstützung durch die Beihilfe erwarten. Selbst als Referendar und Lehrer im Ruhestand besteht noch die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe in Anspruch zu nehmen.

Wie hoch fällt die Beihilfe für Referendare und Lehrer aus?

Der Beihilfebemessungssatz ist in der Beihilfeverordnung (BVO) gesetzlich für alle Bundes- oder Landesbeihilfen geregelt. Sind Sie als Referendar und Lehrer kinderlos, beträgt die Kostenübernahme im Krankheitsfall 50 %. Die anderen 50 % müssen Sie mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abdecken. Haben Sie mindestens zwei Kinder, so besteht ein Anspruch auf 70 % Beihilfe. Gleiches gilt für berechtigte Ehepartner und eingetragene Lebensgefährten. Kinder, welche berücksichtigungsfähig sind, bekommen sogar 80 % Beihilfe gewährt. Wenn Sie im Ruhestand sind, können Sie 70 % gelten machen. Hochschullehrer, deren Arbeitsverhältnis einen sogenannten entpflichteten Status unterliegt, können von 50 % übernommener Kosten profitieren.

Wie läuft das konkret mit der Beihilfe?

Wenn Sie als Referendar und Lehrer eine Behandlung oder Medikamente in Anspruch nehmen, zahlen Sie die Kosten zunächst selbst. Danach können Sie sich die anteiligen Kosten bei der beihilfekonformen Krankenversicherung und der zuständigen Beihilfestelle erstatten lassen. Hierzu ist es notwendig, ein spezielles Formular auszufüllen und entsprechende Rechnungsbelege an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Berlin zuschicken. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden raten Ihnen dringend auf die Fristen und Antragsgrenzen zu achten. Sie haben für das Einreichen der Rechnungen nur 1 Jahr Zeit und der Betrag muss mindestens 200 Euro erreichen, damit Sie alle Rechnungen sammeln und gebündelt verschicken können. Kommen innerhalb von 10 Monaten keine 200 € zusammen, können Sie zumindest 15 € geltend machen.

Zusammenfassung

Die Beihilfe ist eine attraktive Unterstützung des Dienstherrn für Sie als Referendar und Lehrer. Sollten Sie Beihilfe beziehen, werden diese in die Tarife der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden eingerechnet und Sie erhalten reduzierte monatliche Beiträge mit kleinen Einbußen im Leistungsumfang.

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