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DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden Krankenversicherung Baden-Baden

Krankenversicherung

Eine der wichtigsten Versicherungen ist die Krankenversicherung, da diese sicherstellt, dass – unabhängig vom finanziellen Status – im Krankheitsfalle jeder die benötigte medizinische Versorgung bekommt. Daher handelt es sich hierbei auch für alle, mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland, um eine Pflichtversicherung. Je nach den gegebenen Voraussetzungen kann bei einer Krankenkasse eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Bei einem unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegenden Einkommen sind Arbeitnehmer verpflichtet, einer gesetzlichen Krankenkasse beizutreten, wohingegen Beamten eine private Absicherung offensteht, ohne dass diese über ein Mindesteinkommen verfügen müssen.

Studenten und Referendare und deren Krankheitsrisiko

Ein freies Entscheidungsrecht, ob diese eine private oder eine gesetzliche Versicherung wählen, besteht sowohl bei Referendaren bzw. Beamten auf Widerruf, wie auch Beamten auf Lebenszeit. Allerdings müssen diese privat versichert bleiben, wenn bereits während des Studiums eine Privatversicherung bestand. Die Möglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden preiswert zu versichern besteht dann, wenn Referendare während der Studentenzeit über die Eltern gesetzlich krankenversichert waren. Dann können diese zwischen privater oder gesetzlicher Krankenversicherung wählen.

Details der Krankenversicherung
für Referendare

Referendare und Beihilfe

Zwischen Referendaren und Lehrern sowie ihrem Dienstherrn besteht ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Dieses begründet den gegenüber dem Dienstherrn bestehenden Anspruch auf Fürsorge sowie Schutz. Im Wege der Krankenfürsorge bewilligt der Dienstherr Referendaren daher Beihilfe, mit der die Krankheits- oder Pflegefallkosten, sowie die für Geburt oder Tod anfallende Kosten oder solche für Vorsorgemaßnahmen teilweise erstattet werden.
 
Die Beihilfebemessungssätze richten sich nach den Vorgaben der Beihilfeverordnung, in der die entsprechende Bundes- oder Landesbeihilfe geregelt ist. Kinderlose erhalten einen Beihilfesatz von 50 %. Bei mindestens 2 Kindern, sowie für Ehepartner, wird der Satz auf 70 % erhöht. Ebenso 70 % beträgt der Satz für Ruheständler. Der Satz für berücksichtigungsfähige Kinder oder Waisenkinder selbst beträgt 80 %.
 
Die verbleibenden Kosten müssen dann mit einer sog. beihilfekonformen Krankenversicherung abgedeckt werden.
 
Lediglich private Versicherer, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden bieten als Ergänzung zur Beihilfe beihilfekonforme Tarife an. Dabei funktionieren Beihilfe sowie private Krankenversicherung nach dem Prinzip der Kostenerstattung: Gestellte Kosten-Rechnungen werden vorerst privat gezahlt und erst danach an die Beihilfestelle sowie Krankenversicherung mit einem Antrag auf Erstattung der entsprechenden Kosten weitergereicht.
 
Eine direkte und vollständige Abrechnung der Kosten gegenüber der Krankenkasse können Leistungserbringer ausschließlich bei gesetzlich Versicherten vornehmen. Der Versicherte erhält daher keine Kostenerstattung.

Studenten und Referendare in der gesetzlichen Krankenversicherungen

Die Leistungen, die gesetzlich Versicherte erhalten, sind alle gleich und werden vom Gesetzgeber vorgegeben. Dabei ist bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen das Angebot der Leistungen zu ca. 96 % gleich.
 
§ 12 des Sozialgesetzbuches beschreibt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Dort ist aufgeführt: „Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiben. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“
 
Die Höhe der Versicherungsbeiträge für die Krankenversicherung werden einzig nach der Einkommenshöhe und nicht nach Alter oder Gesundheitszustand bzw. gesundheitlichen Risiken errechnet. Das bedeutet, dass Beamte, die oft einen recht hohen Verdienst haben, auch entsprechend hohe Beiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung leisten müssen.
 
Einem Beamten wird ein Teil der reell entstandenen Kosten im Wege der Beihilfe erstattet, womit der Dienstherr seine Fürsorgepflicht erfüllt. Allerdings erfolgt keine Beteiligung des Dienstherrn an Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, weshalb die freiwillig Versicherten auch den Beitrag zur Krankenversicherung vollumfänglich selbst tragen müssen.

Studenten und Referendare in der privaten Krankversicherung

Die privaten Krankenversicherungen bieten meist ein breiteres Leistungsspektrum an, als gesetzlichen Krankenversicherungen. Daraus kann dann jeder Versicherte nach seinem persönlichen Bedarf individuelle Leistungen wählen. Diese Leistungen können bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden entsprechend in einem Vertrag vereinbart werden. Dabei hängt die Versicherungsprämie sowohl vom Gesundheitszustand, Alter bei Abschluss, dem gewählten Tarif sowie dem Bemessungssatz der Beihilfe ab.
 
Da im Wege der Beihilfe bereits Krankheitskosten von zumindest 50 % abgedeckt sind, müssten lediglich noch die verbleibenden Restkosten abgesichert werden, was wiederum die Versicherungsbeiträge recht gering hält. Als privat krankenversicherter Referendar bei DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden profitieren Sie außerdem von Anwärtertarifen. Dadurch erhalten Sie war zwar exzellente medizinische Versorgung, zahlen jedoch niedrigere Prämien.

Gesetzliche und private Absicherung
für Studenten und Referendare
 

Entsprechende Vorteile

Die Wahl der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden bietet einige Vorteile wie:

  • Keine einheitliche Grundversorgung, sondern individuell nach Wahl
  • Vertraglich mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden vereinbarte Leistungen sind garantiert
  • Änderungen oder Streichungen der vereinbarten Leistungen sind nicht gegeben
  • Bei Notwendigkeit besteht bestmögliche Behandlung sowie Zugang zu innovativen Medikamenten sowie Therapien
  • Für Medikamente, Brillen sowie zahnärztliche Versorgung werden hohe Erstattungen gewährt
  • Bei Nichtnutzung bzw. Leistungsfreiheit über einen gewissen Zeitrahmen erfolgt Rückerstattung des Beitrages

Entgegen der gesetzlichen Krankenversicherung, in der eine Familienversicherung möglich ist, besteht bei der privaten Krankenversicherung allerdings die Notwendigkeit, für jedes Familienmitglied, dass beihilfeberechtigt ist, einen separaten Vertrag abzuschließen. Es ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung somit möglich, ggfs. mit nur einem Mitgliedsbeitrag die Familie insgesamt in der Krankenkasse zu versichern.

Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch

Sollten weitere Fragen bestehen, wenden Sie sich an die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden.

Krankenversicherung FAQ

Besteht eine automatische Krankenversicherung für Referendare?

Als Einsteiger im Beruf sind Sie als Referendar tätig. Somit Sind Sie Beamter auf Widerruf im vorbereitenden Dienst. Nun müssen Sie sich selbst versichern, da keine Pflicht zur Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse mehr besteht, womit Sie dann auch die Art der Versicherung frei wählen können. Dabei ist auch relevant, wie Sie vorher versichert waren. Denn wenn Sie zu Zeiten des Studiums in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, können Sie dies weiterhin bleiben, oder in die private Krankenversicherung wechseln. Sie sollten für sich abwägen, ob Sie eher gesetzlich oder privat versichert sein möchten. Ein Automatismus bei der Krankenversicherungswahl existiert auch bei Referendaren nicht.
 
Sollten Sie bereits im Studium eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung gewählt haben, können Sie diese Mitgliedschaft weiterführen oder optional in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
 
Da Sie bereits während der Zeit als Referendar Beihilfe vom Dienstherrn erhalten, sollten Sie berücksichtigen, dass dies bei einem Verbleib in der privaten Krankenversicherung oder aber einem Wechsel von gravierender Bedeutung ist.
 
Weitere Informationen zur Krankenversicherung für Referendare erhalten Sie auf dem Portal der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden, oder durch einen unserer Mitarbeiter.  
 

Gibt es für Referendare besondere Versicherungen?

Hinsichtlich des Versicherungsschutzes bestehen keine Unterschiede zwischen einem Referendar oder einem Lehrer. Da Sie bereits während des Referendariats Gefahr laufen, aufgrund gesundheitlicher Probleme durch Ihren Dienstherrn als Dienstunfähig erklärt zu werden, raten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden an, bereits während dieser Zeit eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Damit sind sie von Anfang an gut abgesichert.
 
Für evtl. während der Dienstzeit durch Sie verursachte Schäden besteht die Gefahr, dass Sie mit Ihrem persönlichen Vermögen haften müssen. Daher raten wir hier zu einer speziellen Haftpflichtversicherung; die sog. Diensthaftpflichtversicherung. Diese kommt sogar für solche Kosten aufkommt, die beispielsweise die Erneuerung einer vollständigen Schließanlage einer Schule oder Uni betreffen, sollten Sie einen entsprechenden Schlüssel verloren haben.
 
Zwar bekommen Sie als Beamter später Beihilfe, müssen jedoch trotzdem krankenversichert sein, um Restkosten abzudecken. Daher sollten Sie sich bereits als Referendar über beihilfekonforme Krankenversicherungs-Verträge informieren.
 
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden bieten zum ausreichenden Versicherungs-Schutz wertvolle Tipps auf unserer Homepage und beraten Sie gerne ausführlich hierzu.

Ist eine Krankenversicherung für Referendare notwendig?

Bereits seit einigen Jahren, nämlich 2009, ist jeder, der seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland hat, verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Daher ist die Frage, ob diese notwendig ist, nicht zu stellen, da hierfür eine gesetzliche Vorgabe existiert.
 
Es können hohe Kosten für medizinische Versorgung bei einer notwendigen Behandlung durch einen Arzt oder im Krankenhaus im Krankheitsfalle entstehen. Als Privatperson kann man diese Kosten in den seltensten Fällen selbst aufbringen, zumal diese Gesundheitskosten in den letzten Jahren stetig angestiegen sind. Sollte keine Krankenversicherung für die Kosten aufkommen, könnte dies zur Folge haben, dass Sie die notwendigen und meist teuren Behandlungen nicht in Anspruch nehmen könnten. Zwar ist auch eine – notwendige und gesetzlich vorgeschriebene – Krankenversicherung nicht kostenlos, bringt aber den gravierenden Vorteil, dass Sie notwendige ärztliche Behandlung oder Krankenhausaufenthalt in Anspruch nehmen können, ohne sich über die dadurch entstehenden und wesentlich höheren Kosten Gedanken zu machen. Daher sollten Sie bereits als Referendar eine adäquate Krankenversicherung mit Vorteilen der Beihilfezahlung durch den Dienstherrn abschließen.
 
Informieren Sie sich hierzu auf den Seiten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden oder fragen Sie unsere Mitarbeiter.

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen zu Ihrer optimalen Absicherung durch die studentische Krankenversicherung? Dann kontaktieren Sie uns! Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden ist gerne für Sie da. Vereinbaren Sie noch heute Ihren ersten, kostenlosen Beratungstermin.

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