Referendare und Beihilfe
Zwischen Referendaren und Lehrern sowie ihrem Dienstherrn besteht ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Dieses begründet den gegenüber dem Dienstherrn bestehenden Anspruch auf Fürsorge sowie Schutz. Im Wege der Krankenfürsorge bewilligt der Dienstherr Referendaren daher Beihilfe, mit der die Krankheits- oder Pflegefallkosten, sowie die für Geburt oder Tod anfallende Kosten oder solche für Vorsorgemaßnahmen teilweise erstattet werden.
Die Beihilfebemessungssätze richten sich nach den Vorgaben der Beihilfeverordnung, in der die entsprechende Bundes- oder Landesbeihilfe geregelt ist. Kinderlose erhalten einen Beihilfesatz von 50 %. Bei mindestens 2 Kindern, sowie für Ehepartner, wird der Satz auf 70 % erhöht. Ebenso 70 % beträgt der Satz für Ruheständler. Der Satz für berücksichtigungsfähige Kinder oder Waisenkinder selbst beträgt 80 %.
Die verbleibenden Kosten müssen dann mit einer sog. beihilfekonformen Krankenversicherung abgedeckt werden.
Lediglich private Versicherer, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung [name] in [ort] bieten als Ergänzung zur Beihilfe beihilfekonforme Tarife an. Dabei funktionieren Beihilfe sowie private Krankenversicherung nach dem Prinzip der Kostenerstattung: Gestellte Kosten-Rechnungen werden vorerst privat gezahlt und erst danach an die Beihilfestelle sowie Krankenversicherung mit einem Antrag auf Erstattung der entsprechenden Kosten weitergereicht.
Eine direkte und vollständige Abrechnung der Kosten gegenüber der Krankenkasse können Leistungserbringer ausschließlich bei gesetzlich Versicherten vornehmen. Der Versicherte erhält daher keine Kostenerstattung.
Studenten und Referendare in der gesetzlichen Krankenversicherungen
Die Leistungen, die gesetzlich Versicherte erhalten, sind alle gleich und werden vom Gesetzgeber vorgegeben. Dabei ist bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen das Angebot der Leistungen zu ca. 96 % gleich.
§ 12 des Sozialgesetzbuches beschreibt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Dort ist aufgeführt: „Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiben. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“
Die Höhe der Versicherungsbeiträge für die Krankenversicherung werden einzig nach der Einkommenshöhe und nicht nach Alter oder Gesundheitszustand bzw. gesundheitlichen Risiken errechnet. Das bedeutet, dass Beamte, die oft einen recht hohen Verdienst haben, auch entsprechend hohe Beiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung leisten müssen.
Studenten und Referendare in der privaten Krankversicherung
Die privaten Krankenversicherungen bieten meist ein breiteres Leistungsspektrum an, als gesetzlichen Krankenversicherungen. Daraus kann dann jeder Versicherte nach seinem persönlichen Bedarf individuelle Leistungen wählen. Diese Leistungen können bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung [name] in [ort] entsprechend in einem Vertrag vereinbart werden. Dabei hängt die Versicherungsprämie sowohl vom Gesundheitszustand, Alter bei Abschluss, dem gewählten Tarif sowie dem Bemessungssatz der Beihilfe ab.
Da im Wege der Beihilfe bereits Krankheitskosten von zumindest 50 % abgedeckt sind, müssten lediglich noch die verbleibenden Restkosten abgesichert werden, was wiederum die Versicherungsbeiträge recht gering hält. Als privat krankenversicherter Referendar bei DBV Deutsche Beamtenversicherung [name] in [ort] profitieren Sie außerdem von Anwärtertarifen. Dadurch erhalten Sie war zwar exzellente medizinische Versorgung, zahlen jedoch niedrigere Prämien.