Student
Studenten sind größtenteils Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bereits während Ihres Studiums können Sie sich mit einer Anwartschaftsversicherung die spätere Aufnahme in der privaten Krankenversicherung sichern - ohne Wartezeiten. Ihr Gesundheitszustand stellt bei Vertragsabschluss der Anwartschaftsversicherung die Beitragsbemessungsgrundlage dar und ist maßgeblich für Ihren späteren Monatsbeitrag. Ein wesentlicher Vorteil der Anwartschaftsversicherung ist darüber hinaus, dass etwaige Krankheiten, die nach dem Vertragsabschluss auftreten, für die Beiträge irrelevant sind.
Referendar
Als Referendar haben Sie bereits die Wahl zwischen der gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. Sollten Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, beteiligt sich Ihr Dienstherr jedoch nicht an Ihren Beiträgen. Als privat Versicherter hingegen, haben Sie Beihilfeanspruch. Sind Sie ledig und haben keine Kinder, erstattet Ihnen Ihre private Krankenversicherung 50 % der Kosten im Krankheitsfall. Elternteilen, Pensionären und beihilfeberechtigte Ehegatten werden 70 % erstattet und Kinder genießen sogar eine Kostenerstattung von 80 %. Für alle restlichen Aufwendungen müssen Sie eine Restkostenversicherung abschließen.
Beamte auf Probe
Als Beamter auf Probe haben Sie nur im Krankheitsfall Beihilfe- oder Heilfürsorgeanspruch. Es ist ratsam, Ihre ergänzenden sowie privaten Absicherungen während dieser Zeit zu überprüfen, da eventuell Anpassungen nötig werden.
Angestellter Lehrer
In diesem Fall wird Ihre private Krankenversicherung stillgelegt und Sie werden bis zu Ihrer Verbeamtung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.