Beihilfe und Krankenversicherung: Absicherung für Verwaltungsbeamte
Als Verwaltungsbeamter unterliegen Sie einer besonderen Absicherung, die sich erheblich vom „normalen“ System der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet. Denn bei Beamten übernimmt nicht der Arbeitgeber einen Teil der Krankenversicherungsbeiträge, sondern Sie entrichten den Beitrag in voller Höhe aus Ihrem Nettoeinkommen. Der Dienstherr beteiligt sich allerdings in Höhe von mindestens 50 % an den Krankheitskosten, was die private Krankenversicherung entsprechend vergünstigt.
Konkret übernimmt der Dienstherr folgende Anteile an den Krankheitskosten:
- 50 % bei Beamten mit einem oder keinem Kind
- 70 % bei Beamten mit zwei oder mehr Kindern
- 70 % bei Kindern von Beamten
- 70 % bei Ehegatten, wenn sie mindestens zwei Kinder haben oder wenn der Ehegatte kein Beamter ist und sein Einkommen gewisse Höchstgrenzen nicht überschreitet
Durch das System der Beihilfe muss die private Krankenversicherung nur den verbleibenden Teil der Krankheitskosten, zum Beispiel 30 % oder 50 %, übernehmen. Dadurch wird der Versicherungsschutz für Verwaltungsbeamte entsprechend günstiger als eine vergleichbare Vollversicherung. Da bei der gesetzlichen Krankenkasse mangels Arbeitgeber-Zuschuss der volle Beitrag von rund 18 % aus dem Bruttoeinkommen gezahlt werden muss, ist die PKV für Beamte in der Regel deutlich günstiger.
