Die Voraussetzungen für die jeweilige Krankenversicherung
Für jeden besteht seit 2009 die Pflicht, sich über eine Krankenversicherung abzusichern. Bei Lehrberufen oder Referendare unterscheiden sich diese stark. Freie Wahl über die Versicherung in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung steht zum Beispiel Beamten zu. Sie als Referendar und Lehrer im Angestelltenverhältnis haben diese Möglichkeit erst, wenn Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze als Versicherungspflichtgrenze erreichen oder überschreiten. Beamte haben die Gunst, spezielle Tarife in der privaten Krankenversicherung zu erhalten, welche die Beihilfe des Dienstherrn mit allen Vorteilen miteinbeziehen. Sie als angestellter Referendar und Lehrer sind leider nicht beihilfeberechtigt und haben keine Wahl zwischen GKV oder PKV solange die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Wenn Sie Referendar sind, sollten Sie vorab klären, ob eine Versicherungspflicht in der GKV besteht. Entscheidend, um zwischen GKV und PKV auswählen zu können, ist die Einkommens- und Versicherungssituation während des Studiums. Sollten Sie schon während Ihres Studiums privat versichert gewesen sein, können Sie dieses Versicherungsverhältnis während des Referendars fortführen und Beihilfe in Anspruch nehmen. Wechseln Sie später in ein Angestelltenverhältnis, müssen Sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Waren Sie hingegen zu Beginn Ihres Referendariats in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder über die Familienversicherung der GKV abgesichert, raten wir Ihnen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden eine Anwartschaftsversicherung bei uns abzuschließen. Sie konservieren sich damit Ihren aktuellen Gesundheitszustand, der später als einer der Aspekte zur Grundlage der Beitragsberechnung herangezogen wird. Das kann die Beiträge niedrig halten, denn Vorerkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen erhöhen die Kosten oder können sogar zum Ausschluss führen.