Die Beitragsberechnung
der gesetzlichen Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
Der allgemeine Beitragssatz orientiert sich an Ihrem Einkommen. Durch das Solidaritätsprinzip erhält jeder dieselben Gesundheitsleistungen. Besserverdienende zahlen mehr als Geringverdiener. Im ersten Moment mag das unfair sein, aber das Solidaritätsprinzip stellt eine große Stärke des deutschen Gesundheitssystems dar. Nach dem Motto: Die Stärkeren helfen den Schwächeren.
Wenn jeder Besserverdiener plötzlich in die private Krankenversicherung wechseln würde, um von den umfangreicheren Leistungen zu profitieren, wäre das fatal. Um dem entgegenzuwirken, unterliegen Angestellte bis zu einer bestimmten Jahresarbeitsentgeltgrenze der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Jahr 2014 lag die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 53.550 Euro, 2017 bei 57.600 Euro. Sobald Sie als angestellter Referendar oder Lehrer diese Grenze erreichen oder überschreiten, ist Ihnen ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Um große Ungerechtigkeiten zwischen niedrigen und hohen Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung zu vermeiden, wurde die Beitragsbemessungsgrenze eingeführt. Sie dient der Berechnungsgrundlage der Höchstbeiträge, obwohl das monatliche Einkommen höher liegt.
Im Jahr 2014 lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 48.600 Euro, im Jahr 2017 bei 52.200 Euro. Der von der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegte Beitragssatz von 15,5 % darf weder unter- noch überboten werden. Nimmt man nun die Beitragsbemessungsgrenze als Grundlage, belief sich der maximale jährliche Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung auf 8.091 Euro. Monatlich sind das 674,25 Euro.
Für verbeamtete Lehrer kann das von großer Bedeutung sein, denn genau diesen Höchstbetrag haben sie an die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen. Als Beamter steht Ihnen die Beihilfe Ihres Dienstherrn zu, auf die Sie sicher nicht verzichten wollen. Als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung steht Ihnen jedoch keine Beihilfe zu. Ergo müssten Sie für Ihre Monatsbeiträge selbst aufkommen. Rechnerisch kommt man bei einem monatlichen sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro auf einen Versicherungsbeitrag von genau 465 Euro.
Abhängig von der aktuellen Finanzlage der Krankenkassen, können von den Mitgliedern Zusatzbeiträge oder Zahlungen für geringe Zusatzleistungen verlangt werden. Sie als angestellter Referendar oder Lehrer können Ihre monatliche Beitragslast reduzieren, indem Sie einen Tarif mit einer Selbstbeteiligung wählen. Nutzen Sie hierfür gern unseren Vergleichsrechner. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden stellen Ihnen diesen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung, damit Sie Ihren persönlichen Monatsbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnen können.
Sollten Sie noch weitere Fragen oder Anliegen haben, stehen Ihnen unsere freundlichen und kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Sehr gern bringen wir Ihnen Ihre Versicherungsmöglichkeiten auch in einem persönlichen Gespräch in unseren Geschäftsräumen vor Ort näher.