Was ist die „Amtshaftung“?
Die Amtshaftung sorgt dafür, dass ein Schaden, welchen Sie im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursacht haben, zunächst vom Dienstherrn, in diesem Fall dem Staat, übernommen wird. Im Anschluss kann dieser Sie jedoch in die Kosten zurückverlangen, etwa wenn der Schaden durch einen Fehler Ihrerseits verursacht wurde. In diesem Fall übernimmt eine Diensthaftpflichtversicherung die Kosten.
Was ist der Beihilfesatz?
Der Beihilfesatz gibt an, in welcher Höhe Krankheitskosten anteilig von Ihrem Dienstherrn übernommen werden. Der Beihilfesatz für Beamte liegt zwischen 50 und 80 Prozent, Ihre Kinder profitieren sogar von einer Kostenübernahme von 70 bis 80 Prozent. Er kann sich z. B. dann ändern, wenn Sie heiraten oder ein Haus bauen.
Habe ich in der PKV freie Krankenhauswahl?
Ja, in der privaten Krankenversicherung der DBV können Sie frei wählen, in welchem Krankenhaus und von welchem Arzt Sie sich behandeln lassen möchten. Zudem werden auch die Kosten für ein Einzelzimmer und eine Chefarztbehandlung übernommen.