Leider ist es jedoch so, dass sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen ihre Vorteile, aber auch ihre Nachteile mit sich bringen. Daher muss man hier und da leider einfach Abstriche hinnehmen.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat den Vorteil, dass Kinder, solange diese kein eigenes Einkommen haben, sowie weitere Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos mitversichert werden können. Daher sind die Beiträge anfänglich recht niedrig. Genau das Gegenteil ist bei privaten Krankenversicherungen der Fall. Dort ist jedes einzelne Familienmitglied eigenständig zu versichern und entsprechend ein Beitrag zu entrichten. Natürlich ist dann der Beitrag entsprechend hoch. Allerdings sind die Leistungen der privaten Versicherung recht umfangreich. Außerdem wird der Umfang der gewollten Leistungen durch Sie festgelegt, so dass Sie alle gewollten Absicherungen in den Vertrag mit aufnehmen können. So können Sie bei der PKV den für Sie idealen Versicherungsschutz zusammenstellen, damit Sie nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen versichert sind.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist an einen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfang gebunden, den diese zu erfüllen hat. Dies bedeutet, dass Leistungen, die diese Krankenversicherungen anbieten bei allen recht identisch sind und auch nur die nötigsten Behandlungen beinhalten. Ebenso ist bei gesetzlichen Krankenversicherungen der Beitragssatz mit derzeit 15,5 % Ihres Monatseinkommens festgelegt. Dies hat den weiteren Nachteil, dass Sie bei einer Erhöhung des Gehaltes gleichzeitig mehr Beitrag zahlen müssen, ohne dass sich im Gegenzug die Leistungen erhöhen würden. Als Beamter wäre somit von Ihnen bei gesetzlichen Krankenversicherungen stets der Höchstbeitrag zu zahlen. Dieser setzt sich aus dem Beitragssatz sowie der Beitragsbemessungsgrenze für die GKV zusammen. Der Beitragssatz privater Krankenversicherungen setzt sich hier entgegen aus den von Ihnen bestimmten Leistungen zusammen.
Was den meisten nicht bekannt ist: Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Prinzip der Solidarität. Das bedeutet, dass Leistungen, die Geringverdiener benötigen, durch Beiträge der besser Verdienenden mitgetragen werden.
Daher muss festgestellt werden, dass private Krankenversicherungen grundlegend nicht nur bessere Leistungen anbieten, die obendrein wählbar sind, sondern auch die Berechnung des Beitrages hier fairer abläuft.