Alle Beamtinnen und Beamten in Deutschland haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn. Das heißt, dass im Krankheitsfall zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten vom Arbeitgeber übernommen werden. Der Arbeitgeber, in diesem Fall der Staat, kann aber nur tatsächliche Kosten erstatten. Sie brauchen also bei jeder Behandlung einen Beleg, beispielsweise in Form einer Rechnung des Arztes. Diese bekommen Sie jedoch nur dann, wenn Sie privatversichert sind. Sind Sie gesetzlich versichert, verlieren Sie also Ihren Anspruch auf Beihilfe zum größten Teil.
Anbei ein Beispiel aus dem Alltag: Seit längerer Zeit klagen Sie über starke Nackenschmerzen, wenn Sie für einen längeren Zeitraum an Ihrem Schreibtisch sitzen. Sie suchen einen Chiropraktiker auf, welcher Ihnen in zehn Behandlungen hilft und die Schmerzen beseitigt. Als Privatpatient erhalten Sie anschließend eine Rechnung über 1.300 Euro. Durch Ihren Beihilfesatz von 80 Prozent übernimmt Ihr Dienstherr 1.049 Euro. Hätten Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden, wären chiropraktische Leistungen nicht übernommen worden.
Ihnen fällt auf: Trotz der Beihilfe bleibt eine Deckungslücke von 20 bis 50 Prozent der Behandlungskosten. Die kommt die private Krankenversicherung für Beamte ins Spiel. Übriggebliebene Kosten dürfen Sie wegen der Krankenversicherungspflicht in Deutschland nicht als Eigenanteil selbst übernehmen. Die Police übernimmt genau den Teil der Kosten, der nicht abgedeckt ist – Sie sind dadurch immer zu 100 Prozent abgesichert.