Werden für Referendare besondere Versicherungen angeboten?
Es gibt drei Versicherungen, über die Sie schon in Ihrer Zeit als Referendar unbedingt nachdenken sollten.
Da wäre als erstes die Diensthaftpflichtversicherung. Kommt es zu einem Schaden, den Sie als Lehrer oder als Aufsichtsperson zu verantworten haben, können Sie für diesen haftbargemacht werden. Nur eine Diensthaftpflichtversicherung kann Sie hier vor den finanziellen Folgen einer Schadensersatzklage bewahren.
Als zweites ist da die Dienstunfähigkeitsversicherung. Diese ist wichtig, damit Sie im Fall einer Dienstunfähigkeit nicht vor dem finanziellen Ruin stehen, sondern entsprechend abgesichert sind. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie im Fall einer langwierigen Erkrankung nicht plötzlich in den Bezug von Leistungen nach dem SGB II abrutschen.
Als Referendar haben Sie bereits Anspruch auf Beihilfeleistungen von Seiten Ihres Dienstherrn. Die Beihilfe trägt jedoch nicht alle Kosten der Krankenversorgung und der Gesundheitsvorsorge. Einen Teil der Kosten müssen Sie selbst tragen bzw. über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung entsprechend absichern.
Zu allen wichtigen Fragen rund um das Thema Versicherungsbedarf für Referendare berät Sie gern unser Expertenteam der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau.
Gibt es Besonderheiten, auf die bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung geachtet werden muss?
Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung muss einerseits auf Ihre finanzielle Situation als Referendar abgestimmt sein. Andererseits muss sie so aufgestellt sein, dass Ihre Versicherung mit jeder Veränderung in Ihrem Privatleben (Hauskauf, Gründung einer Familie etc.) mitwachsen kann. Das ganze allerdings ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Darüber hinaus sollten Sie außerdem die Möglichkeit haben, auch auf Veränderungen in Ihrem Berufsleben zu reagieren. Bei einer Beförderung beispielsweise steigt Ihr Einkommen, was sich positiv auf Ihren Lebensstandard auswirken wird. Das bedeutet aber auch, dass Sie im Fall einer Dienstunfähigkeit eine höhere Versicherungsleistung benötigen. Auch hier kann eine Anpassung notwendig werden.