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DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic und Michael Jakob in Freiburg im Breisgau Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung – eine der wichtigsten Existenzsicherungen überhaupt

Das Beamtentum gehört zu den beliebtesten Anstellungsformen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Wer die Möglichkeit hat in ein Beamtenverhältnis zu kommen, wird diese mit Sicherheit nutzen wollen. Woran das liegt? Es gibt kein anderes Beschäftigungsverhältnis, dass mit einem so hohen Maß an Sicherheit verbunden ist. In der öffentlichen Meinung ist ein Beamter vom ersten Tag an unkündbar. Das stimmt nicht. Als Beamter auf Wiederruf und als Beamter zur Probe können Sie für nicht tauglich befunden werden. Wenn Sie Ihre Arbeit gut machen und Ihr Dienstherr keinen Grund hat daran zu zweifeln, dass Sie für den Dienst geeignet nicht, steht einer Beschäftigung im Beamtenverhältnis bis zur Pensionierung nichts im Wege. Dass die Pension deutlich höher ausfällt als bei den meisten Arbeitnehmern in einem tariflichen Beschäftigungsverhältnis, ist ein weiterer Grund für die Beliebtheit des Beamtenstatus. Dabei wird leider immer wieder vergessen, dass gerade der Beamtenstatus in den ersten Jahren eine große Tücke bietet. Die Gefahr aufgrund einer Dienstunfähigkeit die komplette Existenzgrundlage zu verlieren.

Was passiert im Falle einer Dienstunfähigkeit bei einem Beamten auf Wiederruf?

Als Referendar sind Sie Beamter auf Wiederruf. Nach abgeschlossenem Referendariat werden Sie Beamter zur Probe. Erst nachdem Sie sich in der Probezeit bewährt haben, werden Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Ereilt Sie in dieser Zeit eine anhaltende Dienstunfähigkeit, hat das verheerende Folgen für Ihre weitere Laufbahn und Ihre finanzielle Existenz.

Denn als Beamter auf Widerruf oder Probe werden Sie im Falle einer Dienstunfähigkeit von Ihrem Dienstherrn entlassen und in der Sozialversicherung nachversichert. Dabei werden Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Rentenversicherung so gestellt, als wären Sie in der Zeit Ihres Beamtentums tariflich Beschäftigter gewesen.

Die Folge ist, dass Sie in dieser Situation ohne eine Anstellung und ohne Einkommen dastehen, da Sie als Beamter nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Diese wird aber von Ihrem Dienstherrn auch nicht nachversichert. Das bedeutet wiederum, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Alles was Ihnen bleibt, ist der Rückzug auf Leistungen nach dem SGB II oder sogenannte Hartz-IV-Leistungen. Die einzige Möglichkeit, sich gegen diese Gefahren schon in der Zeit als Referendar erfolgreich abzusichern, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau zur Seite, wenn Sie auf der Suche nach einer passenden Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare sind.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare – eine besondere Art der Absicherung

Vom Prinzip her unterscheidet sich die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare nicht von der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer. Allerdings ist Ihr Einkommen als Referendar noch lange nicht so hoch, wie es als Lehrer einmal sein wird. Deshalb ist es wichtig in dieser Zeit eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu haben, die diesen Aspekt berücksichtigt. Die Dienstanfängerpolice der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau bietet Ihnen genau diesen wichtigen finanziellen Aspekt.

Das muss eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare bieten

Wer sich schon als Referendar gegen die Gefahren der Dienstunfähigkeit absichern möchte, muss beim Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung einige Punkte beachten. Da wäre beispielsweise die Notwendigkeit späterer Anpassungen, zum Beispiel bei Beförderungen, aber auch wenn sich Ihr Familienstand ändert, Sie womöglich eine Familie gründen oder ein Haus bauen. In diesen Fällen steigt entweder Ihr Einkommen oder Ihre laufenden Ausgaben. Beides muss in der Dienstunfähigkeitsversicherung entsprechend abgebildet werden, denn die Versicherungssumme muss ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt weitgehend sicherzustellen, wenn es wirklich einmal zu einer Dienstunfähigkeit kommt.

Wichtig ist dabei auch, dass die jeweiligen Anpassungen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgen können. Andernfalls kann es schnell passieren, dass Sie Ihren Versicherungsschutz eigentlich nur anpassen wollten, auf einmal aber aufgrund einer Erkrankung oder eines kürzlich erlittenen Unfalls deutlich höhere Beiträge entrichten müssen.

Wir beraten Sie gern

Sie möchten sicher gehen und wollen Ihre Zeit als Referendar und anschließend als Beamter zur Probe mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichern? Auch nach der Verbeamtung auf Lebenszeit wird Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau zur Seite stehen. Als Beamter auf Lebenszeit werden Sie, wenn eine Dienstunfähigkeit eintritt, in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Auch das bedeutet eine erhebliche finanzielle Einbuße, die Sie nur über eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Dienstunfähigkeitsversicherung auffangen können. Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau zur Seite, wenn es darum geht, den für Sie passenden Tarif zu finden.

FAQ zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Werden für Referendare besondere Versicherungen angeboten?

Es gibt drei Versicherungen, über die Sie schon in Ihrer Zeit als Referendar unbedingt nachdenken sollten.
Da wäre als erstes die Diensthaftpflichtversicherung. Kommt es zu einem Schaden, den Sie als Lehrer oder als Aufsichtsperson zu verantworten haben, können Sie für diesen haftbargemacht werden. Nur eine Diensthaftpflichtversicherung kann Sie hier vor den finanziellen Folgen einer Schadensersatzklage bewahren.
Als zweites ist da die Dienstunfähigkeitsversicherung. Diese ist wichtig, damit Sie im Fall einer Dienstunfähigkeit nicht vor dem finanziellen Ruin stehen, sondern entsprechend abgesichert sind. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie im Fall einer langwierigen Erkrankung nicht plötzlich in den Bezug von Leistungen nach dem SGB II abrutschen.
Als Referendar haben Sie bereits Anspruch auf Beihilfeleistungen von Seiten Ihres Dienstherrn. Die Beihilfe trägt jedoch nicht alle Kosten der Krankenversorgung und der Gesundheitsvorsorge. Einen Teil der Kosten müssen Sie selbst tragen bzw. über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung entsprechend absichern.
Zu allen wichtigen Fragen rund um das Thema Versicherungsbedarf für Referendare berät Sie gern unser Expertenteam der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau.

Gibt es Besonderheiten, auf die bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung geachtet werden muss?

Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung muss einerseits auf Ihre finanzielle Situation als Referendar abgestimmt sein. Andererseits muss sie so aufgestellt sein, dass Ihre Versicherung mit jeder Veränderung in Ihrem Privatleben (Hauskauf, Gründung einer Familie etc.) mitwachsen kann. Das ganze allerdings ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Darüber hinaus sollten Sie außerdem die Möglichkeit haben, auch auf Veränderungen in Ihrem Berufsleben zu reagieren. Bei einer Beförderung beispielsweise steigt Ihr Einkommen, was sich positiv auf Ihren Lebensstandard auswirken wird. Das bedeutet aber auch, dass Sie im Fall einer Dienstunfähigkeit eine höhere Versicherungsleistung benötigen. Auch hier kann eine Anpassung notwendig werden.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie noch Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung? Dann vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Sascha Dzinic und Michael Jakob
Lindenmattenstr. 33
79117 Freiburg im Breisgau
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