Welche Haftpflichtversicherungen muss ein Referendar abschließen?
Es gibt Haftpflichtversicherungen, die vom Gesetzgeber verpflichtend sind. Da wäre zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter. Daneben gibt es die Drohnenversicherung für Halter von Drohnen. Ob Sie, wenn Sie eine Drohne besitzen, eine separate Drohnenversicherung benötigen oder ob Ihre private Haftpflichtversicherung den Drohnenflug absichert, hängt von der Größe Ihrer Drohne ab.
Doch abgesehen davon gibt es keine weiteren Haftpflichtversicherungen, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. Dennoch sollte jeder über eine private Haftpflichtversicherung nachdenken. Denn einen Schaden können Sie immer mal verursachen. Es reicht aus, bei einer Party in der Wohnung des Nachbarn Rotwein zu verschütten oder bei einem Umzug ein teures Möbelstück zu beschädigen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder, der einen Schaden verursacht, für diesen auch zu haften hat.
Aus diesem Grund ist auch eine Diensthaftpflichtversicherung für Referendare und Lehrer besonders wichtig. Denn in Ihrem Dienstalltag als Referendar oder als Lehrer werden Sie immer wieder mit Situationen in Berührung kommen, in denen Sie für entstandene Schäden haftbar gemacht werden können.
Gibt es Besonderheiten, auf die bei einer Diensthaftpflichtversicherung geachtet werden muss?
Ihre Diensthaftpflichtversicherung muss alle Schäden, für die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit haften müssen, aufkommen. Darüber hinaus sollte Ihre Diensthaftpflichtversicherung eine Schlüsselversicherung beinhalten. Diese greift dann, wenn Sie den Schlüssel für das Schulgebäude verlieren und die komplette Schließanlage ausgewechselt werden muss.
Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau zur Seite, wenn es darum geht die Diensthaftpflichtversicherung zu finden, die zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt.