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DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic und Michael Jakob in Freiburg im Breisgau Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer

Vorgeschriebene Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland ist im Wesentlichen auf zwei Säulen gestützt, der gesetzlichen sowie der privaten Krankenversicherung. Hinzu kommt für einen kleinen Teil Beamte die freie Heilfürsorge. Somit kann zunächst festgehalten werden: das Fundament besteht aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).

Zwischen beiden Systemen bestehen große Unterschiede, was bereits damit beginnt, dass Sie in der PKV einen deutlich höheren Versicherungsschutz mit deutlich besseren Leistungen genießen können. Ferner haben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Wahlmöglichkeiten im Hinblick auf den Leistungskatalog – dieser wird aufgrund des Sozialgesetzbuches festgelegt und er gilt für alle gesetzliche Krankenversicherungen. Lediglich geringe Abweichungen im freiwilligen Bereich sind möglich.

Der monatliche Beitrag wird durch Ihr Bruttoeinkommen ermittelt (15,5 Prozent hiervon). Dies hat zur Folge, dass die Beiträge mit jeder Einkommenserhöhung ansteigen, bis hin zum Höchstbeitrag, welcher jedes Jahr durch die Politik neu festgelegt wird.

Ist der Abschluss einer Krankenversicherung wirklich notwendig?

Es gibt mehrere Gründe, warum Sie eine Krankenversicherung abschließen sollten. Der erste Grund ist recht simpel erläutert – Sie haben seit dem Jahr 2009 eine gesetzliche Verpflichtung, eine Krankenversicherung abzuschließen. Ob Sie hierbei die gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Absicherung wählen, ist Ihnen freigestellt. Unabhängig jedoch davon, dass es eine gesetzliche Verpflichtung gibt oder nicht – alleine um Sie vor dem finanziellen Ruin zu bewahren empfiehlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau den Beitritt in eine Krankenversicherung.

Stellen Sie sich vor, dass Sie einen schweren Autounfall erleiden und aufgrund dessen auf die Intensivstation eines Krankenhauses gebracht werden. Komplikationen treten auf, und Sie liegen einige Tage im Koma. Sofern diese grausame Geschichte ein gutes Ende nehmen sollte, wird Sie der nächste Blitzschlag treffen, wenn die Rechnung zugestellt wird mit der höflichen Aufforderung, 120.000 Euro zahlen zu müssen. In der Regel wird dies Ihr finanzielles Aus sein.

Sie sehen also, die Gründe für den Abschluss einer Absicherung im Krankheitsfall sprechen für sich!

Informationen für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Lehrer und Referendare

Die gesetzliche Krankenversicherung muss sich stets an die vordefinierten Regelungen des Gesetzgebers halten, was in der Konsequenz bedeutet, dass diese garantiert finanzierbare Leistungen besitzt und für alle ein gleiches Leistungsspektrum geboten wird – ganz egal, ob Sie Gering- oder Spitzenverdiener sind. Insbesondere für Familien kann die Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung deutliche Beitragsvorteile gegenüber der privaten Krankenversicherung bringen – immer dann, wenn die Familie in der kostenlosen Familienversicherung abgesichert werden kann. Da die Beiträge stets 15,5 Prozent Ihres Bruttoeinkommens betragen, sind die monatlichen Beitragsleistungen fest kalkulierbar.

Jedoch zeigt der Trend der letzten Jahre, dass das Beitragsniveau stetig angestiegen ist, der Leistungskatalog im Gegenzug jedoch nicht verbessert wird, sondern vielmehr konstant abnimmt. Immer mehr Eigenleistungen, besonders in der Zahnmedizin, müssen vom Kreis der Versicherten hingenommen werden. Im Ergebnis kann man somit festhalten, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur noch die Kosten absolut notwendiger Behandlungsmaßnahmen übernimmt – alles was darüber hinaus anfällt, ist durch den Patienten aus eigener Tasche zu zahlen. Ein Zustand, der viele Menschen unzufrieden stimmt und immer mehr Bürgerinnen und Bürger dahingehend verunsichert, als dass sie sich die Frage stellen, ob die Gesundheitspflege immer finanzierbar bleiben wird.

Weitere Details

Kostenloser GKV-Check

Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau hilft Ihnen gerne und kompetent bei der Suche nach einer gesetzlichen Krankenversicherung, welche neben dem Pflichtkatalog noch einige akkurate freiwillige Leistungen im Portfolio haben.

Die Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherung für Lehrer

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich immer nach Ihrem Bruttoeinkommen – 15,5 Prozent des Einkommens werden an Beiträgen für die Krankversicherung fällig. Dies hat natürlich zur Folge, dass der Beitrag mit zunehmenden Einkommen steigt. An dieser Stelle wird sich der eine oder andere nun fragen, ob es sich nicht lohnen würde, in die private Krankenversicherung zu wechseln, da hier die Beiträge einkommensunabhängig erhoben werden. In vielen Fällen ist ein derartiger Wechsel tatsächlich sinnvoll, allerdings wäre es fatal, wenn nunmehr jeder, der über ein höheres Einkommen verfügt, aufgrund der besseren Leistungen in die private Krankenversicherung wechseln würde.

Damit dies ein Stück weit eingegrenzt wird, müssen Arbeitnehmer ein Einkommen oberhalb der Sozialversicherungsgrenze erzielen – diese Grenze wird jährlich durch die Politik neu bestimmt. Liegen Sie darunter, verbleiben Sie in der gesetzlichen Pflichtversicherung. Darüber hinaus gibt es noch die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie verhindert, dass zu großen Ungerechtigkeiten zwischen den niedrigsten und höchsten Beiträgen in der GKV vermieden werden. Herangezogen wird Sie als Grundlage zur Berechnung der Höchstbeiträge, obwohl das monatliche Gehalt höher liegt. Gerade für verbeamtete Lehrer, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern möchten, ist dieser Höchstbeitrag von großer Bedeutung, denn dieser Betrag ist in voller Höhe durch Sie zu tragen – lediglich angestellte Lehrer teilen sich die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung paritätisch.

Ferner sollten verbeamtete Lehrer immer beachten, dass Sie einen Anspruch auf Beihilfe haben, dass heißt, der Dienstherr beteiligt sich an den Kosten im Krankheitsfall. Sind Sie aber in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, erhalten Sie eine Beihilfe lediglich für den Teil der Kosten, die nicht unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung fallen – Sie stellen sich mitunter deutlich schlechter als in der privaten Krankenversicherung.

Um Ihnen die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung näherzubringen, empfehlen wir Ihnen ein ausführliches Beratungsgespräch mit unserem Expertenteam der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau.
Wir werden Sie allumfassend und spartenübergreifend beraten!

Zusammenfassung

Viele Versicherungsnehmern verfügen nicht über die Wahlmöglichkeit, sich privat krankenversichern zu können, so dass ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend ist. Erzielen Sie als angestellter Lehrer kein jährliches Einkommen in mindestens der Höhe der Versicherungspflichtgrenze, welche jedes Jahr neu festgelegt wird, ereilt Sie dieses Schicksal ebenfalls. Durch den Abschluss von Zusatztarifen können Sie die Leistungseinbußen jedoch etwas auffangen – beispielsweise mit dem Anspruch, im Krankenhaus vom Chefarzt behandelt zu werden oder ein Einzelzimmer zu erhalten. Unbestritten sind die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung im Zusammenhang mit der Familienversicherung – je nach Konstellation kann mit einem Beitragspflichtigen die ganze Familie, unabhängig, wie viele Kinder Sie haben. Sprechen

Sie uns jederzeit gerne hierzu an – Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau freut sich auf Ihren Besuch!

FAQ zur GKV

Wo können sich Lehrer und Referendare über Versicherungen beraten lassen?

Als Lehrer oder Referendar benötigen Sie eine ganz besondere Absicherung, da Sie gerade im Bereich der Haftpflichtversicherung einen besonderen Bedarf haben.

Beratungsangebote können Sie hierfür von verschiedenen Einrichtungen in Anspruch nehmen – Versicherungsagenturen sowie Banken seien an dieser Stelle erwähnt. Hier gilt es jedoch darauf zu achten, dass diese in der Regel nur die hauseigenen Produkte verkaufen möchten und Konkurrenzangebote gar nicht in Erwägung ziehen. In der Konsequenz werden diese auch nur über ein eingeschränktes Angebot verfügen.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, einen unabhängigen Finanz- oder Versicherungsmakler zu kontaktieren – diese haben in der Regel ein Portfolio an unterschiedlichsten Anbietern und Tarifen.

Wenn Sie eher ein Freund von online Portalen sind, bietet Ihnen das Internet auch hier ein breit gestreutes Angebot unterschiedlichster Vergleichsportale – doch Vorsicht! Hier fehlt Ihnen jegliche Beratungsleistung eines Fachmannes.

Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau möchte Ihnen gern bei der Suche nach einer idealen Versicherungslösung für Sie als Lehrer behilflich sein – sprechen Sie uns gerne jederzeit an!

Habe ich bestimmte Dinge als Lehrer oder Referendar bei Versicherung zu beachten?

Wichtig ist, dass Sie eine Absicherung auswählen, die den Bedürfnissen des Lehrerberufes angepasst ist.

Gerade im Bereich der Haftpflichtversicherung ist es von großer Bedeutung, auch einen möglichen Dienstschlüsselverlust abzusichern sowie Amtshaftungsschäden – beispielsweise bei Verletzung Ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht.

Darüber hinaus sollten Sie sich auch ausführlich mit dem Thema Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung auseinandersetzen, denn vor einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit ist niemand gefeit.

Möglicherweise sind Sie beihilfeberechtigt, so dass Ihr Dienstherr Zuzahlungen zu den Krankenkosten leistet. Dieser Aspekt sollte bei der Auswahl einer Krankenversicherung berücksichtigt werden, damit dieser große Vorteil nicht verloren geht. Schließlich möchten Sie nicht mehr zahlen als nötig.

Wie kann die Versicherung gewechselt werden?

Nicht selten kommt es vor, dass Versicherungsnehmer im Hinblick auf Ihre Absicherung ins Zweifeln kommen. Sei es, dass Versicherungsschutz möglicherweise als nicht mehr wichtig angesehen wird oder dass leistungsstärkere Angebote zu günstigeren Konditionen gefunden werden.

In letzterem Fall ist ein Wechselwunsch eine absolut legitime Entscheidung, und sie sollten diesen Schritt gehen.

Allerdings gilt es beim Versicherungswechsel, einige Dinge zu beachten. Hierzu gehört beispielsweise die Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist Ihrer laufenden Versicherung. In der Regel sind Versicherungsverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich zu kündigen, anderenfalls verlängert sich der bestehende Vertrag um ein weiteres Jahr.

Bei der privaten Krankenversicherung gelten die gleichen Kündigungsfristen, jedoch bedarf es zur wirksamen Kündigung Ihrer Krankenversicherung einer Bescheinigung des Nachfolgeunternehmens über die Aufnahme dort – Hintergrund ist hier die gesetzliche Versicherungspflicht über den Besitz einer Krankenversicherung.

Für einen geplanten Wechsel als angestellter Lehrer aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung müssen Sie zwingend die Jahresarbeitsentgeltgrenze erreicht oder überschritten haben – vorher haben Sie keine Möglichkeit eines Wechsels in die PKV.

Wie hoch sind die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung?

Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ist anders als in der privaten Krankenversicherung einheitlich für alle Unternehmen gleich geregelt – er beträgt 15,5 Prozent des aktuellen Bruttoeinkommens. Gegebenenfalls kommt noch eine durch die Krankenkassen individuell festgelegter Zusatzbeitrag hinzu, wenn es die finanzielle Lage der Krankenkasse notwendig macht.

Sehr von Vorteil ist die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung mögliche Familienversicherung – mit dieser können Sie bei Erfüllen der Voraussetzungen mit nur einem einzigen Beitrag alle Familienmitglieder, egal wie viele, mitversichern.

Sind Lehrer automatisch krankenversichert?

Hier kommt es darauf an, ob Sie vor dem Berufseinstieg bereits eine Krankenversicherung hatten. Sollte dies der Fall sein, bleibt der Vertrag bestehen, sofern Sie dies wünschen. In diesem Fall wird der Arbeitgeber die Beiträge an die von Ihnen benannte Krankenversicherung überweisen.

Natürlich können Sie aber auch die Versicherung wechseln – möglicherweise ist auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Das kommt darauf an, ob Sie ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielen oder Beamter sind. In diesen beiden Fällen haben Sie ein Wahlrecht, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern möchten.

Allerdings sollten Sie sich unbedingt kümmern, denn eine automatische Absicherung gibt es in dieser Form nicht. Die Initiative muss hier von Ihnen ausgehen. Selbst wenn Sie bereits gesetzlich versichert sind, müssen Sie ihrem Arbeitgeber zumindest die Versicherungsdaten mitteilen und gegebenenfalls der Krankenversicherung eine Mitteilung über das Arbeitsverhältnis geben.

Wo und wie kann ich die preiswerteste Krankenversicherung für Lehrer finden?

Diese Frage können wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht abschließend beantworten. Hintergrund ist die Tatsache, dass sich eine Vielzahl von Anbietern auf dem Versicherungsmarkt konkurrieren, und jedes einzelne Unternehmen unterschiedliche Tarife anbietet.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie Fixkosten von 15,5 Prozent des aktuellen Bruttoeinkommens kalkulieren. Allerdings haben die gesetzlichen Versicherer die Möglichkeit, je nach Haushaltssituation der Krankenversicherung, einen individuellen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser weicht von Versicherung zu Versicherung ab und ist nicht einheitlich. Somit kann auch hier keine abschließende Aussage zu den Kosten getroffen werden.

Der Beitragssatz von 15,5 Prozent ist jedoch nicht absolut in Stein gemeißelt, ein kleiner Spielraum wird Ihnen noch eingeräumt – eine preiswertere Variante wäre möglich, wenn Sie mögliche Selbstbeteiligungen und fehlende Zusatzbeiträge vereinbaren.

Sie werden nur für sich selbst die optimale Lösung finden, wenn Sie die private und gesetzliche Krankenversicherung auf den Prüfstand stellen und sich die Zeit nehmen die unterschiedlichen Möglichkeiten zu vergleichen.

Noch komplizierter erfolgt die Beitragsermittlung bei der privaten Krankenversicherung. Diese erhebt den Beitrag nach den unterschiedlichen Tarifvarianten, sowie dem jeweiligen Eintrittsalter und Gesundheitszustand.

Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger die Beiträge – je höherwertiger der Leistungskatalog, desto teurer der Beitrag.

Hieran können Sie sehr gut erkennen, dass eine konkrete Auskunft absolut unmöglich ist, zumal neben den genannten Kriterien auch noch unterschiedliche Prämien durch verschiedene Unternehmen hinzukommen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau. Wir würden uns über Ihren Besuch in unserer Geschäftsstelle freuen, um mit Ihnen zusammen eine nach Ihren Bedürfnissen passende Versicherungslösung zu finden.

Was muss ich als Lehrer im Falle der Krankheit tun?

Auch als Lehrer sind Sie nicht vor Krankheiten gefeit, so dass auch Sie im Falle einer Erkrankung einen Arzt aufsuchen müssen.

Der Ablauf bei privat versicherten Patienten ist allerdings abweichend von dem eines gesetzlich versicherten Patienten.

Als gesetzlich Versicherter geben Sie vor der Behandlung Ihre Krankenkarte ab, mit Hilfe dessen eine Direktabrechnung mit der Krankenversicherung erfolgt. Sie brauchen also nichts weiter zu tun.

Sind Sie jedoch privat versichert, erhalten Sie nach der Behandlung eine Rechnung zugeschickt, die Sie zunächst in Vorkasse begleichen müssen. Anschließend reichen Sie diese bei ihrem Versicherer ein, welcher die entstandenen Kosten erstattet.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie noch Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung für Lehrer? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Sascha Dzinic und Michael Jakob
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