Wo können sich Lehrer und Referendare über Versicherungen beraten lassen?
Als Lehrer oder Referendar benötigen Sie eine ganz besondere Absicherung, da Sie gerade im Bereich der Haftpflichtversicherung einen besonderen Bedarf haben.
Beratungsangebote können Sie hierfür von verschiedenen Einrichtungen in Anspruch nehmen – Versicherungsagenturen sowie Banken seien an dieser Stelle erwähnt. Hier gilt es jedoch darauf zu achten, dass diese in der Regel nur die hauseigenen Produkte verkaufen möchten und Konkurrenzangebote gar nicht in Erwägung ziehen. In der Konsequenz werden diese auch nur über ein eingeschränktes Angebot verfügen.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, einen unabhängigen Finanz- oder Versicherungsmakler zu kontaktieren – diese haben in der Regel ein Portfolio an unterschiedlichsten Anbietern und Tarifen.
Wenn Sie eher ein Freund von online Portalen sind, bietet Ihnen das Internet auch hier ein breit gestreutes Angebot unterschiedlichster Vergleichsportale – doch Vorsicht! Hier fehlt Ihnen jegliche Beratungsleistung eines Fachmannes.
Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau möchte Ihnen gern bei der Suche nach einer idealen Versicherungslösung für Sie als Lehrer behilflich sein – sprechen Sie uns gerne jederzeit an!
Habe ich bestimmte Dinge als Lehrer oder Referendar bei Versicherung zu beachten?
Wichtig ist, dass Sie eine Absicherung auswählen, die den Bedürfnissen des Lehrerberufes angepasst ist.
Gerade im Bereich der Haftpflichtversicherung ist es von großer Bedeutung, auch einen möglichen Dienstschlüsselverlust abzusichern sowie Amtshaftungsschäden – beispielsweise bei Verletzung Ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht.
Darüber hinaus sollten Sie sich auch ausführlich mit dem Thema Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung auseinandersetzen, denn vor einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit ist niemand gefeit.
Möglicherweise sind Sie beihilfeberechtigt, so dass Ihr Dienstherr Zuzahlungen zu den Krankenkosten leistet. Dieser Aspekt sollte bei der Auswahl einer Krankenversicherung berücksichtigt werden, damit dieser große Vorteil nicht verloren geht. Schließlich möchten Sie nicht mehr zahlen als nötig.
Wie kann die Versicherung gewechselt werden?
Nicht selten kommt es vor, dass Versicherungsnehmer im Hinblick auf Ihre Absicherung ins Zweifeln kommen. Sei es, dass Versicherungsschutz möglicherweise als nicht mehr wichtig angesehen wird oder dass leistungsstärkere Angebote zu günstigeren Konditionen gefunden werden.
In letzterem Fall ist ein Wechselwunsch eine absolut legitime Entscheidung, und sie sollten diesen Schritt gehen.
Allerdings gilt es beim Versicherungswechsel, einige Dinge zu beachten. Hierzu gehört beispielsweise die Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist Ihrer laufenden Versicherung. In der Regel sind Versicherungsverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich zu kündigen, anderenfalls verlängert sich der bestehende Vertrag um ein weiteres Jahr.
Bei der privaten Krankenversicherung gelten die gleichen Kündigungsfristen, jedoch bedarf es zur wirksamen Kündigung Ihrer Krankenversicherung einer Bescheinigung des Nachfolgeunternehmens über die Aufnahme dort – Hintergrund ist hier die gesetzliche Versicherungspflicht über den Besitz einer Krankenversicherung.
Für einen geplanten Wechsel als angestellter Lehrer aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung müssen Sie zwingend die Jahresarbeitsentgeltgrenze erreicht oder überschritten haben – vorher haben Sie keine Möglichkeit eines Wechsels in die PKV.
Wie hoch sind die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung?
Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ist anders als in der privaten Krankenversicherung einheitlich für alle Unternehmen gleich geregelt – er beträgt 15,5 Prozent des aktuellen Bruttoeinkommens. Gegebenenfalls kommt noch eine durch die Krankenkassen individuell festgelegter Zusatzbeitrag hinzu, wenn es die finanzielle Lage der Krankenkasse notwendig macht.
Sehr von Vorteil ist die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung mögliche Familienversicherung – mit dieser können Sie bei Erfüllen der Voraussetzungen mit nur einem einzigen Beitrag alle Familienmitglieder, egal wie viele, mitversichern.
Sind Lehrer automatisch krankenversichert?
Hier kommt es darauf an, ob Sie vor dem Berufseinstieg bereits eine Krankenversicherung hatten. Sollte dies der Fall sein, bleibt der Vertrag bestehen, sofern Sie dies wünschen. In diesem Fall wird der Arbeitgeber die Beiträge an die von Ihnen benannte Krankenversicherung überweisen.
Natürlich können Sie aber auch die Versicherung wechseln – möglicherweise ist auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Das kommt darauf an, ob Sie ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielen oder Beamter sind. In diesen beiden Fällen haben Sie ein Wahlrecht, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern möchten.
Allerdings sollten Sie sich unbedingt kümmern, denn eine automatische Absicherung gibt es in dieser Form nicht. Die Initiative muss hier von Ihnen ausgehen. Selbst wenn Sie bereits gesetzlich versichert sind, müssen Sie ihrem Arbeitgeber zumindest die Versicherungsdaten mitteilen und gegebenenfalls der Krankenversicherung eine Mitteilung über das Arbeitsverhältnis geben.
Wo und wie kann ich die preiswerteste Krankenversicherung für Lehrer finden?
Diese Frage können wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht abschließend beantworten. Hintergrund ist die Tatsache, dass sich eine Vielzahl von Anbietern auf dem Versicherungsmarkt konkurrieren, und jedes einzelne Unternehmen unterschiedliche Tarife anbietet.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie Fixkosten von 15,5 Prozent des aktuellen Bruttoeinkommens kalkulieren. Allerdings haben die gesetzlichen Versicherer die Möglichkeit, je nach Haushaltssituation der Krankenversicherung, einen individuellen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser weicht von Versicherung zu Versicherung ab und ist nicht einheitlich. Somit kann auch hier keine abschließende Aussage zu den Kosten getroffen werden.
Der Beitragssatz von 15,5 Prozent ist jedoch nicht absolut in Stein gemeißelt, ein kleiner Spielraum wird Ihnen noch eingeräumt – eine preiswertere Variante wäre möglich, wenn Sie mögliche Selbstbeteiligungen und fehlende Zusatzbeiträge vereinbaren.
Sie werden nur für sich selbst die optimale Lösung finden, wenn Sie die private und gesetzliche Krankenversicherung auf den Prüfstand stellen und sich die Zeit nehmen die unterschiedlichen Möglichkeiten zu vergleichen.
Noch komplizierter erfolgt die Beitragsermittlung bei der privaten Krankenversicherung. Diese erhebt den Beitrag nach den unterschiedlichen Tarifvarianten, sowie dem jeweiligen Eintrittsalter und Gesundheitszustand.
Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger die Beiträge – je höherwertiger der Leistungskatalog, desto teurer der Beitrag.
Hieran können Sie sehr gut erkennen, dass eine konkrete Auskunft absolut unmöglich ist, zumal neben den genannten Kriterien auch noch unterschiedliche Prämien durch verschiedene Unternehmen hinzukommen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau. Wir würden uns über Ihren Besuch in unserer Geschäftsstelle freuen, um mit Ihnen zusammen eine nach Ihren Bedürfnissen passende Versicherungslösung zu finden.
Was muss ich als Lehrer im Falle der Krankheit tun?
Auch als Lehrer sind Sie nicht vor Krankheiten gefeit, so dass auch Sie im Falle einer Erkrankung einen Arzt aufsuchen müssen.
Der Ablauf bei privat versicherten Patienten ist allerdings abweichend von dem eines gesetzlich versicherten Patienten.
Als gesetzlich Versicherter geben Sie vor der Behandlung Ihre Krankenkarte ab, mit Hilfe dessen eine Direktabrechnung mit der Krankenversicherung erfolgt. Sie brauchen also nichts weiter zu tun.
Sind Sie jedoch privat versichert, erhalten Sie nach der Behandlung eine Rechnung zugeschickt, die Sie zunächst in Vorkasse begleichen müssen. Anschließend reichen Sie diese bei ihrem Versicherer ein, welcher die entstandenen Kosten erstattet.