Gesetzliche oder private Unfallversicherung für Lehrer – was ist die bessere Alternative?
Die Frage, ob gesetzlich oder privat unfallversichert zu sein, stellt sich leider gar nicht wirklich. Sie fragen sich warum? Gerne erklären wir Ihnen den Hintergrund:
Viele Lehrer sind der Meinung, dass Sie über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert seien. Das stimmt natürlich, doch gibt es einige Dinge, die man an dieser Stelle unbedingt wissen muss.
- Die gesetzliche Unfallversicherung gilt ausschließlich auf dem Weg zur Arbeit und zurück sowie während der Ausübung Ihrer Arbeit. Selbst Pausenzeiten fallen nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
- Die Versicherungsleistung im Falle einer vorzeitigen Dienst- oder Berufsunfähigkeit ist derart gering, dass Sie nicht in der Lage sein werden, ihren Lebensunterhalt hiervon bestreiten zu können – ergänzender Sozialhilfebezug wäre die Folge.
- Erleiden Sie einen Unfall in Ihrer Freizeit, erhalten Sie keinerlei Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Können Sie also aufgrund eines privaten Unfalls Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, gehen Sie in Sachen gesetzlicher Unfallversicherung völlig leer aus.
Was leistet die private Unfallversicherung für Lehrer?
Erleiden Sie als Lehrer oder Referendar einen Unfall und haben in Folge dessen einen körperlichen oder psychischen Schaden davongetragen, sieht der Leistungskatalog der privaten Unfallversicherung eine Einmalzahlung vor.
Die Höhe der Versicherungsleistung ist in diesem Fall von der Schwere der Verletzung in Verbindung mit der vereinbarten Versicherungssumme abhängig. Gegebenenfalls wird darüber hinaus eine Invaliditätssumme in Form einer monatlichen Rente gezahlt, die sich an dem sogenannten Invaliditätsgrad bemisst.
Sollten Sie einen Invaliditätsgrad von 100 erleiden, so steht Ihnen die volle vereinbarte Leistung zu – bei geringeren Beeinträchtigungen erhalten Sie die Versicherungsleistung entsprechend anteilig.
Über die Höhe des Invaliditätsgrads, der Schwere der Beeinträchtigung, wird von dem behandelnden Arzt mit seiner Diagnose und der Gliedertaxe des Versicherers entschieden.
Die Gliedertaxe ist in den Versicherungsbedingungen verankert, so dass es hier keinerlei Ermessensspielraum seitens des Versicherers gibt. Ist die Entscheidung über einen entsprechenden Invaliditätsgrad gefallen, so ist der Versicherer an die entsprechende Leistungshöhe gebunden.
Mit Hilfe der Gliedertaxe werden den Körperteilen entsprechende Quoten zugerechnet – so wird beispielsweise ein verlorenes Bein ab dem Oberschenkel mit 100 bewertet, bei Verlust des Unterschenkels jedoch nur mit 40.
Bei Verletzungen unterschiedlicher Körperteile werden die Quoten aufaddiert, jedoch maximal bis 100.
Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau empfiehlt Ihnen einen sorgfältigen Vergleich der verschiedenen Tarife. Teilweise werden nicht nur Einmalzahlungen angeboten, sondern je nach Anbieter und Tarif gegen zusätzliche Beiträge auch zusätzliche Leistungen.
Unter anderem gehören dazu:
- bei stationärem Krankenhausaufenthalt erhalten Sie ein Tagegeld für die Zusatzkosten
- Sie bekommen eine lebenslange Unfallrente zur regelmäßigen finanziellen Entlastung
- bei schweren Verletzungen steht Ihnen eine Sofortzahlung zu
- für kosmetische Operationen erhalten Sie finanzielle Unterstützung
- Übernahme von Bergungs- und Transportkosten
- im Todesfall werden für die Hinterbliebenen Zahlungen geleistet