DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic und Michael Jakob in Freiburg im Breisgau Dienstunfähigkeitsversicherung Lehrer

Dienstunfähigkeitsversicherung – ein Muss für verbeamtete Lehrer

Wenn Ihnen die Ausübung Ihres Dienstes als Lehrer aufgrund einer körperlichen oder einem geistigen Gebrechen nicht mehr möglich ist, liegt unter Umständen eine Dienstunfähigkeit vor. Wer an dieser Stelle glaubt, dass er als Lehrer staatlich hinreichend abgesichert ist, irrt sich leider – die zu erwartende Hilfeleistung ist derartig gering, dass der aktuelle Lebensstandard keineswegs aufrechterhalten werden kann. Waren Sie weniger als 5 Jahre in Ihrem Beruf als Lehrer tätig, gehen Sie sogar leer aus.

Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung.

Beachten Sie bei Ihren Überlegungen, ob eine derartige Versicherung sinnvoll für Sie erscheint, dass statistisch betrachtet gerade junge Lehrer von der Dienstunfähigkeit betroffen sind – viele Lehrer schaffen in Ihrer Karriere nicht den Eintritt in die Regelpension. In der Folge entstehen nicht selten enorme finanzielle Engpässe.

Dienstunfähigkeit

Laut Statistik wird jeder zehnte Lehrer dienstunfähig, was einem Prozentwert von 10 Prozent entspricht. Aus Sicht eines Lehrers eine nicht zu unterschätzende und vor allem alarmierende Zahl. Wollen Sie den bisher erworbenen Lebensstandard aufrechterhalten, führt kein Weg an einer privaten Absicherung in Form einer Dienstunfähigkeitsversicherung vorbei.

Ablehnung

Achten Sie bei Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung darauf, dass der Versicherer auch leistet, wenn der Grad der Dienstunfähigkeit unterhalb von 50 Prozent liegt. Viele Versicherer haben eine entsprechende Klausel inkludiert, dass erst ab einem Grad von 50 Prozent geleistet wird.

Ruhegehalt

Auf das maximale Ruhegehalt von 72% des letzten Gehalts haben Sie nach 40 Dienstjahren schon Anspruch. Das hört sich zwar im ersten Moment im Gegensatz zu Angestellten ganz verlockend an, aber bedenken Sie, dass die finanziellen Einbußen immerhin satte 28 % betragen. 

Beachten Sie den Aspekt, dass für Beamte auf Widerruf oder auf Probe und sogar für junge Beamte auf Lebenszeit im Falle einer Dienstunfähigkeit keine Leistungen des Staates gezahlt werden und Sie dann über kein Einkommen verfügen. Es liegt auf der Hand, dass Sie eine finanzielle Absicherung benötigen.  

Dienstunfähigkeitsversicherung im Detail

Gründe für die Dienstunfähigkeit

Die Gründe für eine Dienstunfähigkeit können weitreichend sein – so herrscht in Schulklassen oftmals viel Unruhe, Unterrichte für den nächsten Schultag müssen zeitgerecht vorbereitet werden, Klassenarbeiten warten auf die Korrektur und der pädagogische Bildungsauftrag muss erfüllt werden.

Hinzu kommt, dass immer häufiger Diskussionsbedarf mit Eltern und Vorgesetzten besteht. Alles, vor allem in Summe gesehen, Faktoren, die eine vorzeitige Dienstunfähigkeit fördern, da Sie schnell zu einer derart hohen psychischen Belastung werden können, die Sie an der weiteren Ausübung Ihres Berufes hindert.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau hat Ihnen im Folgenden eine Übersicht über die häufigsten Gründe für ein Ausscheiden aus dem Schuldienst erstellt:

  • 31 % Nerven, psychische Erkrankungen
  • 22 % Erkrankungen des Bewegungsapparates
  • 15 % sonstige Erkrankungen
  • 14 % Krebs
  • 10 % Unfälle
  • 8 % Herz und Gefäße

Wie erfolgt Ihre Versorgung?

Stellen Sie sich vor, Sie seien als Lehrer im Beamtenverhältnis tätig – Ihr früheres Nettoeinkommen betrug 2460 Euro.

Aufgrund einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit steht Ihnen nunmehr nur noch ein Versorgungsbezug des Dienstherrn in Höhe von 1429 Euro zu, also ein Fehlbetrag von 1031 Euro. Eine Summe, die Sie sicher nicht einfach anderweitig kompensieren können, ohne Einbußen des Lebensstandards in Kauf nehmen zu müssen.

Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau rät Ihnen daher dringend, die Versorgungslücke mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu schließen.

Beamter auf Probe oder Widerruf

Beamte auf Probe oder Widerruf verlieren bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit ihren Job und werden ohne Leistungen des Dienstherrn in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Anders hingegen Beamte auf Lebenszeit – abhängig von der geleisteten Dienstzeit kann ein verbeamteter Lehrer bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit und nach einer Wartezeit von fünf Jahren Ruhegehalt in Anspruch nehmen, das sich jährlich erhöht.

Tarifvergleich

Damit es uns möglich ist, den besten Tarif für eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu ermitteln, ist es notwendig, uns einige Informationen zu Ihrer Person zu geben.

Idealerweise tun Sie dieses in einem persönlichen Beratungsgespräch in der Geschäftsstelle der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau, da wir so in einem Dialoggespräch alle relevanten Daten erfragen und aufnehmen können, um Ihnen im Anschluss ein Portfolio verschiedener Versicherungslösungen erstellen zu können, aus dem Sie Ihren Wunschtarif auswählen können.

Beiträge – welche Aspekte beeinflussen die Zahllast?

  • Eintrittsalter
  • Da in jungem Lebensalter eine Dienstunfähigkeit kaum zu erwarten ist, profitieren Sie von niedrigeren Beiträgen.
  • Rentenhöhe
  • Die monatlichen Beiträge variieren, denn Sie bestimmen Ihre monatliche Rente im Falle einer Dienstunfähigkeit selbst.

Weitere Infos

Dienstunfähig – wie geht es nun weiter?

In der Regel beanspruchen Sie nun den bei Ihrem Versicherungsanbieter vereinbarten Leistungssatz, wenn Sie den zuletzt ausgeübten Beruf als Lehrer für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht mehr nachgehen können.
Wichtig hierbei: Verbeamtete Lehrer können nicht berufsunfähig werden, sondern nur dienstunfähig. Das bedeutet, Sie können seitens des Dienstherrn in den Ruhestand versetzt werden. In diesem Fall haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Versorgungsbezüge.

Ergänzend zu diesen werden die Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung bezogen, so Sie im Idealfall – wenn man in derartigen Fällen überhaupt davon sprechen kann – auf 100 Prozent der zuletzt erhaltenen Dienstbezüge kommen.

Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung – die Unterschiede

Wie bereits erwähnt, können verbeamtete Lehrer nicht berufsunfähig werden – dies ist lediglich den angestellten Kollegen unter Ihnen vorbehalten. Diese wird durch einen externen Gutachter festgestellt, was oftmals lange und kostspielige Auseinandersetzungen zur Folge hat.
Verbeamtete Lehrer werden dagegen dienstunfähig. In diesem Fall wird die Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt festgestellt und hat ab diesem Moment Rechtswirkung.

In der Regel wird diese Entscheidung durch die Dienstunfähigkeitsversicherung akzeptiert und die vertraglich vereinbarte Leistung wird ab sofort gewährt, ohne dass ein Gegengutachten oder dergleichen gefordert wird.

Achten Sie beim Abschluss des Vertrags aber sehr ausführlich auf die feinen Unterschiede zwischen einer „richtigen“ und einer „falschen“ Dienstunfähigkeitsklausel.

  • Richtige Klausel
  • “…bei einem Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit…”
  • Falsche Klausel
  • “…wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze…”

Benötigen Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

In vielen Studien wurde festgestellt, dass Nervenerkrankungen eine der häufigsten Ursachen einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit bei Lehrern und Referendaren sind, da Sie einem permanent hohen Stresslevel ausgeliefert sind.

Daher rät Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau zum Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung bereits in jungen Jahren, da Sie aufgrund des geringen Eintrittsalters einen nicht unerheblichen Teil der Beiträge sparen können.

Die Stiftung Warentest-Finanztest und der Bund der Versicherten empfiehlt die Dienstunfähigkeitsversicherung als Ergänzung zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft.

Zusammenfassung

Eine Versicherung kann Sie nicht vor Schäden, Krankheiten oder Verletzungen bewahren, aber sie kann die finanziellen, eventuell existenzbedrohenden, Belastungen verhindern. Deshalb sollten Sie sich mit den zahlreichen unterschiedlichen Versicherungsarten auseinandersetzen, um Ihren individuellen Versicherungsbedarf abzudecken. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau unterstützt Sie gern bei der Suche nach dem optimalen Versicherungsschutz. Gestalten Sie Ihr Leben sorgenfrei. Unabhängig von Ihren eigenen finanziellen Verhältnissen sollten Sie Ihre eigene Gesundheit pflegen und jede erforderliche medizinische Versorgung in Anspruch nehmen.

FAQ zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Kann ich verschiedene Tarife einer Dienstunfähigkeitsversicherung vergleichen?

Können die Versicherungsbeiträge einer Dienstunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend gemacht werden?

Ist die Kündigung einer Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit möglich?

Wie kann ich als Lehrer eine preiswerte Dienstunfähigkeitsversicherung finden?

Wie teuer ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare?

Ist es wirklich notwendig, als Lehrer oder Referendar eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen?

Kann die Versicherung als Lehrer oder Referendar jederzeit gewechselt werden?

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie weitere Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer? Dann vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau. Wir beraten Sie gern!

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