Kann ich verschiedene Tarife einer Dienstunfähigkeitsversicherung vergleichen?
Aufgrund der Vielzahl verschiedenster Tarife ist es für den Versicherungsnehmer oftmals sehr schwierig, einen akkuraten und übersichtlichen Vergleich zu erstellen. Vielleicht klappt es ohne Schwierigkeiten, verschiedene Tarifoptionen bei einem Anbieter zu eruieren, spätestens der Quervergleich zu anderen Versicherern erweist sich dann jedoch als nahezu unmöglich.
Daher bieten wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau, Ihnen unser Knowhow und die Erfahrung an, um Sie bei der Wahl nach dem richtigen Anbieter mit dem entsprechenden Tarif zu unterstützen.
Hierzu benötigen wir lediglich einige persönliche Angaben, um eine individuelle Berechnung für Sie tätigen zu können. Gerne händigen wir Ihnen die Formulare zum Tarifvergleich aus.
Sprechen Sie uns hierzu gerne jederzeit an!
Können die Versicherungsbeiträge einer Dienstunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend gemacht werden?
Das wichtigste Kapital eines Menschen ist die Arbeitskraft, da Sie mit dieser die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt sicherzustellen (durch die aus der Arbeit resultierende Entlohnung). Im Laufe des Lebens hat man sich körperliche und geistige Fähigkeiten angeeignet – Faktoren, die entscheidend sind, sich in der Arbeitswelt zu integrieren und um regelmäßig Einkommen zu erzielen.
Aus diesem Grund ist es wichtig, Ihre erworbenen Fähigkeiten mit einer Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung, je nachdem ob Sie angestellter oder verbeamteter Lehrer sind, abzusichern.
Die Folge einer solchen Versicherung ist die, dass der Staat im Fall der Fälle finanziell entlastet wird, da keine ergänzenden Sozialleistungen gezahlt werden müssen. Aus diesem Grund ermöglicht Ihnen dieser, die Beitragsbelastungen im Rahmen der Steuererklärung zu Ihren Gunsten geltend zu machen.
Da sich die Erstattungshöhe jedoch in der Regel im überschaubaren Bereich bewegt, gibt es eine weitere, sehr lukrative Möglichkeit für alle Lehrer und Referendare, eine deutlich höhere Steuerersparnis zu erzielen – die Rürup-Rente.
Sie stellt eine staatlich geförderte Altersvorsorge dar, die als Ergänzung zu Basisrente dient. Das Leistungsplus dieser Altersvorsorgelösung: Alle durch Sie getätigten Einzahlungen können bis zum Erreichen der Höchstbeträge (Alleinstehende bis 20.000 Euro, Eheleute bis 40.000 Euro) in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.
Wichtig aber ist, dass die Beiträge zur Rürup-Rente, die der Altersvorsorge dienen, die der Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsversicherung übersteigen.
Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau rät Ihnen zum Abschluss einer Berufszusatzversicherung, die für die Beiträge der Altersvorsorge zahlt. Andernfalls könnte eine Berufs-, beziehungsweise Dienstunfähigkeitsrente aushelfen, die Ihnen im Fall der Dienstunfähigkeit ein Ersatzeinkommen garantiert.
Ist die Kündigung einer Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit möglich?
Grundsätzlich ist es möglich, die Dienstunfähigkeit jederzeit zu kündigen. Der Kündigungsstichtag richtet sich in der Regel an der Fälligkeit Ihrer Beiträge. Zahlen Sie die Beiträge beispielsweise jährlich, können Sie immer zum nächstmöglichen Zahltermin kündigen – bei monatlicher Zahlung wäre somit eine monatliche Kündigung möglich.
Vergessen Sie aber bitte im Falle einer Kündigung nicht, dass Sie damit ohne einen immens wichtigen Versicherungsschutz dastehen. Stellen Sie sich vor, ausgerechnet einen Tag nach Ablauf der Kündigung erleiden Sie einen Schlaganfall, der Sie mit einem Mal dienstunfähig macht – Sie gehen in diesem Fall versicherungstechnisch völlig leer aus.
Alternativ bietet der Versicherungsmarkt Tarife an, die nach einer festgelegten Vertragslaufzeit beitragsfrei gestellt werden können.
Bei Wahl dieser Option richtet sich der Bestand eines minimalen Versicherungsschutzes nach der Höhe des Vertragsguthabens. Sollten Sie sich irgendwann einmal freiwillig dazu entscheiden, aus einem Dienstverhältnis auszuscheiden, wird eine Kündigung Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung nicht mehr nötig.
Einige Anbieter bieten in diesem Fall die automatische Umwandlung der Dienstunfähigkeitsversicherung in eine Berufsunfähigkeitsrente an – in diesem Fall bleibt sowohl der Versicherungsschutz als auch das angesparte Kapital erhalten.
Wie kann ich als Lehrer eine preiswerte Dienstunfähigkeitsversicherung finden?
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschalisiert beantworten, da die Beitragshöhe, anders als in Sachversicherungssparten, nicht einheitlich festgelegt werden, sondern vielmehr von verschiedenen Faktoren anhängig sind. Unter anderem spielen das Eintrittsalter und der jeweilige Gesundheitszustand eine wesentliche Rolle bei der Beitragsermittlung – ebenso hat die Vertragslaufzeit einen wesentlichen Einfluss.
Somit kann man lediglich allgemein festhalten, dass sich jeder Beitrag individuell zusammensetzt und somit auch keine verbindliche Aussage darüber, welche Dienstunfähigkeitsversicherung günstig ist.
Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau schlagen Ihnen einen Vergleich verschiedener Angebote vor. Mit dieser Herangehensweise werden Sie für sich als Lehrer die am besten geeignetste und günstigste Dienstunfähigkeitsversicherung finden.
Wie teuer ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare?
Damit wir die Beiträge ermitteln können, bedarf es einiger persönlicher Angaben Ihrerseits. So müssen wir Ihre persönlichen Daten wie Namen, Geburtsdatum etc. wissen, aber auch, wie hoch die gewünschte Versicherungsleistung nebst Modalitäten sein soll.
Darüber hinaus spielt die Vertragslaufzeit der Dienstunfähigkeitsversicherung eine wesentliche Rolle bei der Ermittlung der Beitragslast.
Gerade als Lehrer sind Sie einer hohen psychischen Belastung ausgesetzt und das Lebensalter bei Eintritt in die Versicherung sowie der aktuelle Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn ebenfalls in die Prämie ein – ein Einstieg in jungen Jahren, in denen Vorerkrankungen in der Regel kein Thema sind, wird daher ausdrücklich empfohlen.
Nutzen Sie gerne unseren Tarifvergleich, den wir, Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau zu diesem Zwecke zur Verfügung stellt. Hier können Sie sich einen ersten Überblick über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten verschaffen.
Ist es wirklich notwendig, als Lehrer oder Referendar eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen?
Selbstverständlich können wir Ihnen unseren Versicherungsschutz nicht aufzwängen. Dennoch sollten Sie sich immer vor Augen halten, dass Lehrer und Referendare zur Spitzengruppe derer gehören, die Ihre Regelpension aufgrund vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand niemals erreichen werden.
Eine solide Absicherung ist daher unabdingbar. Stellt der Amtsarzt die Dienstunfähigkeit fest, würden Sie anderenfalls leer ausgehen und unter Umständen gezwungen, Sozialhilfe zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes zu beantragen.
Kann die Versicherung als Lehrer oder Referendar jederzeit gewechselt werden?
Immer wieder kommt es vor, dass man an bestimmten Punkten seines beruflichen Werdegangs darüber nachdenkt, auf die eine oder andere Versicherung zu verzichten um etwas mehr Geld in der Geldbörse zu haben oder einfach deshalb, weil man der Meinung ist, diese oder jene Versicherung nicht mehr zu brauchen.
Andererseits kann es natürlich passieren, dass Sie ein günstigeres oder leistungsstärkeres Versicherungsangebot erhalten – in diesen Fällen ist der Wechselgedanke eine völlig legitime Sache.
In diesem Fall sollten Sie systematisch vorgehen:
Prüfen Sie zunächst die Laufzeiten der aktuellen Verträge. Dies wird bei einem geplanten Wechsel dahingehen wichtig, dass die neue Versicherung mit Ablauf der alten Versicherung startet, um Versicherungslücken auszuschließen.
Schließen Sie als nächstes den neuen Vertrag ab, bevor Sie die alte Versicherung kündigen.
Kündigen Sie erst, wenn Sie seitens des neuen Anbieters eine Versicherungspolice oder Bestätigung über die geplante Aufnahme erhalten – so können Sie immer sicher sein, keine Lücken im Versicherungsschutz zu haben.