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DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic und Michael Jakob in Freiburg im Breisgau FAQ

DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic - FAQ - Freiburg

Wenn Sie sich einen unverbindlichen Überblick über die möglichen individuellen Kosten verschaffen möchten, können Sie gern unseren ausführlichen Vergleichsrechner nutzen. Ihre DBV Sascha Dzinic in Freiburg steht ihn gern zur Verfügung und hofft, dass Sie alle benötigten Informationen schnell finden.

Über welche Versicherungen sollten Lehramtsanwärter, Referendare und Lehrer verfügen?

Wie für jeden Arbeitnehmer sind für diese Berufsgruppe die gleichen Versicherungen interessant. Allerdings sollten berufsspezifische Zusätze, Einschlüsse oder Ausführungen beachtet werden, um ideal gegen aktuelle Zusatzrisiken abgesichert zu sein. Wir von der DBV Sascha Dzinic in Freiburg raten zu einer Erweiterung der Berufsunfähigkeitsversicherung - der sogenannten Dienstunfähigkeitsversicherung. Dadurch ist der Erhalt Ihres Lebensstandards gesichert, falls Sie Ihr Dienstherr auch ohne medizinisch festgestellte Berufsunfähigkeit für dienstunfähig erklärt. Für Lehramtsanwärter, Referendare und Lehrer spielt die ideale Krankenversicherung eine wichtige Rolle. Zwar besteht eine Versicherungspflicht, aber diese Berufsgruppe kann unter bestimmten Voraussetzungen zwischen unterschiedlichen Varianten frei wählen. Wie unzählig andere Personen besitzen Sie wahrscheinlich eine private Haftpflichtversicherung. Da Sie allerdings für jede Unachtsamkeit während der Ausübung Ihres Berufs haftbar gemacht werden können, sollten Sie zusätzlich noch eine sogenannte Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Darüber hinaus empfehlen wir eine Absicherung gegen den Verlust des Schulschlüssels. Bei Verlust müssen möglicherweise alle Schlösser und Schlüssel einer Schule zu Ihren Lasten ausgetauscht werden.

Wie reicht man die Rechnungen ein?

Wenn Sie zur beschriebenen Berufsgruppe gehören, müssen Sie erst einmal in Vorlage treten. Es ist Ihre eigene Entscheidung, ob Sie die entsprechenden Rechnungen und Beläge einreichen. Danach werden Ihnen auf jeden Fall Ihre Auslagen problemlos rückerstattet. Bei privaten Krankenversicherungen muss die Verjährungsfrist von drei Jahren beachtet werden. Das hat den Hintergrund, dass ein Arzt erst nach einer zeitintensiven Behandlung eine Rechnung erstellen und versenden kann. Das gibt Ihnen die Gelegenheit zu überleben, ob Sie die Arztrechnungen überhaupt einreichen möchten. Das kann dann sinnvoll sein, wenn Sie einen Tarif ausgewählt haben, der Ihnen bei Nichteinreichen der Rechnungen einen Teil der Beiträge zurückzahlt. Bei diesen Vertragsmodellen sollten Sie die Rechnungen so lange aufheben, bis Ihre entrichteten Beträge und Honorare die eventuelle Rückerstattung übersteigen. In diesem Fall ist das Einreichen der Rechnungen sinnvoll.

Die Beihilfestelle räumt Ihnen nur eine einjährige Verjährungsfrist ein. Danach erhalten Sie keine Zahlungen mehr von Ihrem Dienstherrn.

Gibt es spezielle Versicherungen für Lehramtsanwärter, Referendare und Lehrer?

In diesem Beruf gilt es Besonderheiten zu beachten, welche ausschlaggebend für den Versicherungsbedarf und damit auch für die Angebote spezieller Versicherungen sind. Es ist leider so, dass man Sie als Lehrkraft für alle Schäden zur Rechenschaft zieht, die durch Ihr Verschulden und während Ihrer Berufsausübung entstehen. Sie haften persönlich und sehen sich unter Umständen hohen Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen ausgesetzt. Die DBV Sascha Dzinic in Freiburg möchte Ihnen das ersparen und zeigt Ihnen gern die Vorteile einer besonderen Form der Haftpflichtversicherung auf - die sogenannte Diensthaftpflichtversicherung. Dadurch sind Sie unter anderem gegen die finanziellen Folgen bei dem Verlust des Lehrerschlüssels abgesichert. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor Einkommenseinbußen, falls gegen Sie schon
vor der Bestätigung einer Berufsunfähigkeit eine Dienstunfähigkeit ausgesprochen wird. Aufgrund der Ihnen zustehenden Beihilfen durch den Dienstherrn kommen Sie in den Genuss besonderer Versicherungstarife. Für einen optimalen Schutz sollten Sie sich sehr eingehend damit beschäftigen. Da es sehr schwierig ist sich in dem Versicherungsdschungel zu orientieren, bietet Ihnen Ihre DBV Sascha Dzinic in Freiburg eine Zusammenfassung.

Was muss beachtet werden?

Als Lehramtsanwärter, Referendar oder Lehrer haben Sie den Status eines Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes. Damit sind Sie Mitglied einer besonderen Berufsgruppe mit bestimmten Regelungen, die bei der Wahl des optimalen Versicherungsschutzes berücksichtigt werden sollten. Es ist leider so, dass Sie in Ihrem Beruf für alles zur Rechenschaft gezogen werden können, was während Ihrer Tätigkeit vorfällt. Achten Sie darauf, dass in der Haftpflichtversicherung eine Diensthaftpflicht integriert ist, die berufsspezifische Schäden abdeckt. Beispielsweise sollten Sie gegen ein Schlüsselverlustrisiko abgesichert sein. Sie gehören einer Berufsgruppe an, bei denen der Dienstherr sehr einfach eine Dienstunfähigkeit gegen Sie ausrufen kann. Dazu benötigt er kein Attest oder Nachweis einer anderweitig diagnostizierten Berufsunfähigkeit. Mit einem besonderen Versicherungsschutz ist diese Gefahr gebannt. Für den optimalen Versicherungsschutz müssen die speziellen Regelungen und Möglichkeiten der Beihilfe durch den Dienstherrn berücksichtigt werden. Dabei ist zu beachten, dass es zwischen verbeamteten und angestellten Lehrern eklatante Unterschiede gibt.

Sollte das Schlüsselverlustrisiko wirklich abgeschert sein?

Diese Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten. Es existiert die Ansicht, dass Sie nur bei vorsätzlichem Verlust der Schulschlüssel haftbar gemacht werden können. Andere Stimmen sagen, dass Sie auch bei Fahrlässigkeit haften müssen. Bei Verlust des Schlüssels steht in der Regel der teure Wechsel der gesamten Schließanlage des Schulgebäudes an. Aus diesem Grund ist eine Absicherung gegen das Risiko des Schlüsselverlusts absolut zu empfehlen. Da die Haftpflichtversicherung sich inklusive einer Rechtsschutzfunktion versteht, können Sie irgendwelchen Ansprüchen gegen Sie gelassen entgegensehen.

Was passiert, wenn der Schlüssel verloren wurde?

Der Schulträger kann Ihnen den Austausch der kompletten Schließanlage einer Schule in Rechnung stellen, die sich teilweise im fünfstelligen Bereich bewegt. Diese finanzielle Belastung kann das Bestreiten des täglichen Lebensunterhalts enorm erschweren. Wenn Sie eventuelle Regressforderungen vermeiden möchten, sollten Sie beim Abschluss einer Haftpflicht- beziehungsweise Diensthaftpflichtversicherung auf jeden Fall auf den Einschluss des Schlüsselverlustrisikos achten. Die DBV Sascha Dzinic in Freiburg unterstützt Sie kompetent mit Ihrer großen Erfahrung im Öffentlichen Dienst. Gern erstellen wir Ihnen einen kostenlosen und unabhängigen Vergleich einer Haft- beziehungsweise Diensthaftpflichtversicherung.

Wie findet man die optimale Versicherung?

Es ist wichtig, dass die umfangreiche Versicherung perfekt auf Ihren Beruf ausgerichtet ist. Beispielsweise sollten Sie bei einer Haftpflichtversicherung immer auf den Einschluss der Diensthaftpflicht und dem Schlüsselverlustrisiko bestehen. In eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte die Dienstunfähigkeitsversicherung integriert sein, damit Sie immer das volle Gehalt beziehen. Bei einer Krankenversicherung sind die Beihilfezahlungen des Dienstherrn zu berücksichtigen. Dazu müssen selbstverständlich der erforderliche Versicherungsumfang und die Tarife passen.

Kann man zu jeder Zeit wechseln?

Manche verzichten auf ihren Versicherungsschutz, weil sie ihn vermeintlich nicht mehr benötigen oder sich nicht mehr leisten können. Ein anderer Grund zur Beendigung des Vertragsverhältnisses könnte die geplante Inanspruchnahme von einem günstigeren und leistungsstärkeren Angebot sein. Sie als Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes müssen dieselben Kündigungsfristen einhalten wie jeder andere Versicherungsnehmer. Für Haftpflichtversicherungen bestehen feste Laufzeiten, die allerdings bei einem bevorstehenden Wechsel drei Monate vor dem Ablauf gekündigt werden müssen. Die gleiche Kündigungsfrist von drei Monaten gilt es auch bei privaten Krankenversicherungen einzuhalten. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen ist eine Kündigung nach einer bestimmten Laufzeit immer zum Ende des übernächsten Monats ausreichend. Von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung kann ein Lehramtsanwärter, Referendar oder angestellter Lehrer nur wechseln, wenn er die Jahresarbeitsentgeltgrenze erreicht hat und vorher eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand. Möglicherweise möchten Sie aus irgendeinem Grund Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung kündigen. Sorgen Sie rechtzeitig für eine Ersatzabsicherung, damit Sie Ihren lückenlosen und optimalen Versicherungsschutz nicht gefährden. Gern informiert Sie die DBV Sascha Dzinic in Freiburg über die Vorteile eines Versicherungswechsels.

Besitzen Lehramtsanwärter, Referendare und Lehrer automatisch eine Krankenversicherung?

Wenn bereits vor dem Eintritt ins Berufsleben ein spezieller Versicherungsschutz bestand, wird die Krankenversicherung automatisch fortgeführt. Da der Vertrag weiterhin gültig bleibt, kann schon von einer automatischen Krankenversicherung gesprochen werden. Grundsätzlich sind Sie frei bei der Auswahl der Krankenversicherung, also gibt es keine automatische Versicherung. Sehr sorgfältig ist allerdings zu prüfen, ob Sie einer Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Als verbeamteter Lehrer können Sie zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wählen. Als angestellter Lehrer müssen Sie bis zum Erreichen der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung verweilen. Erst nach dem Überschreiten dieser Grenze bleibt es Ihnen vorbehalten, ob Sie Ihren Versicherungsschutz wechseln oder beibehalten möchten.

Die preiswerteste Krankenversicherung für Lehrkräfte

Das ist eine sehr schwierige Frage, denn auf dem Markt tummeln sich zahlreiche Anbieter mit vielen unterschiedlichen Tarifen. Bei der privaten Krankenversicherung bestimmen Sie nach individuellen Kriterien Ihren Versicherungsumfang selbst. Unter Berücksichtigung Ihres Alters und Gesundheitszustands können Sie sich einen persönlichen Beitrag errechnen lassen.
Da Ihre ureigenen Bedürfnisse und Vorlieben sehr wichtig sind, wäre ein Vergleich der verschiedenen Anbieter und eine entsprechende Auswahl des günstigsten Anbieters reine Spekulation.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse kann direkt kein günstigstes Modell angegeben werden, weil der Tarif auf einem einheitlichen Beitragssatz basiert. Allerdings gibt es Angebote zu Selbstbeteiligungen und fehlenden Zusatzbeiträgen, so dass sich auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung eine preiswerte und attraktive Variante finden lässt. Ganz gleich, ob Sie sich für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung interessieren. Wenn die verschiedenen Tarife, die Ihre Bedürfnisse abdecken, gegenübergestellt werden, lässt sich leicht die preiswerteste Versicherung finden. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, denn Ihre DBV Sascha Dzinic in Freiburg unterstützt Sie gern bei der Suche nach einem passenden Tarif.

Wie viel muss für eine Krankenversicherung veranschlagt werden?

Es ist klar, dass sich die Kosten für eine Krankenversicherung nach der Art der gewählten Versicherung richten. Die gesetzliche Krankenversicherung orientiert sich bei der Bemessung ihrer Beiträge am monatlichen Einkommen. Momentan liegt der Versicherungsbeitrag beim aktuell gültigen Beitragssatz der Krankenkassen von 15,5 %. Wie es sich mathematisch nicht vermeiden lässt, entrichten Besserverdienende demnach höhere Beiträge. Beamte unterliegen allerdings in der gesetzlichen Krankenversicherung einem Höchstbeitragssatz. Die private Krankenversicherung verlangt einen einkommensunabhängigen Beitrag, der sich am individuell gewählten Versicherungsumfang und zusätzlichen Parametern wie eventuelle Vorerkrankungen, Eintrittsalter und Selbstbeteiligungen orientiert.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Sascha Dzinic und Michael Jakob
Lindenmattenstr. 33
79117 Freiburg im Breisgau
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