Gesetzliche Krankenversicherung
Leistungen
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden lediglich die Leistungen für Vertragsärzte gezahlt, welche Mitglied in der kassenärztlichen Vereinigung sind. Haben sie diese Zulassung nicht, besteht als gesetzlich versicherter Patient keine Chance, die Behandlung erstattet zu bekommen. Der Leistungskatalog ist nahezu vollständig im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt – Abweichung sind nur marginal möglich. Hiernach müssen die erbrachten Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein (Wirtschaftlichkeitsgebot), was im Umkehrschluss bedeutet: Die Behandlungskosten dürfen das notwendige Maß in keinem Fall überschreiten.
Beiträge
Die zu entrichtenden Monatsbeiträge werden anhand Ihres Einkommens ermittelt. Sie betragen immer 15,6 Prozent Ihres aktuellen Bruttoeinkommens. Somit erwartet Sie eine permanente Preisanpassung mit jeder Gehaltserhöhung bis hin zum Maximalbeitrag der GKV, welcher jedes Jahr neu berechnet und angepasst wird (in der Regel immer zu Ungunsten der Versicherten). Der Leistungskatalog passt sich jedoch in keiner Weise den Beitragsanpassungen an – im Gegenteil, eher werden die Leistungen stetig gekürzt. Ein Zustand, den keinen gesetzlich Versicherten zufriedenstellen sollte.
Beantragung
Die Aufnahme in die GKV ist bis zum 55. Lebensjahr möglich, sie erfolgt ohne Gesundheitsprüfung.
Beitragsrückerstattung
Eine Beitragsrückerstattung findet in der GKV nicht statt.
Private Krankenversicherung
Leistungen
Anders als in der GKV haben Sie stets freie Arztwahl, auch wenn diese nicht die kassenärztliche Zulassung innehaben. In der Regel werden Ihnen sämtliche Behandlungskosten erstattet, sofern es sich um gesundheitlich, zumindest sinnvolle, Behandlungen handelt (kosmetische Eingriffe, Vasektomien etc. fallen nicht hierunter). Kostspieligen Medikamenten beispielsweise steht die private Krankenversicherung ebenfalls sehr aufgeschlossen entgegen. Auch können problemlos alternative Heilmethoden wie Heilpraktiker oder Physiotherapeuten etc. aufgesucht werden, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Beiträge
Als Angestellter oder Beamter werden die Beiträge ab Abschluss des Vertrages bis hin zum Tode fällig – eine Tatsache, die nicht unbedingt preiswerter als die gesetzliche Krankenversicherung ist. Sie dürfen aber an dieser Stelle nicht außer Acht lassen, dass Sie von deutlich besseren Leistungen als in der GKV partizipieren, und dass eben auch ein Leben lang. Ferner erhalten Sie in der Regel als Lehrer oder Referendar eine Beihilfe durch den Dienstherrn, so dass die auf Sie zukommende Beitragslast im Vergleich zu Versicherten ohne Beihilfeanspruch deutlich niedriger ausfallen wird.
Beantragung
Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung erfolgt stets eine ausführliche Gesundheitsprüfung in Form eines Fragebogens. Entstehen hier Ungereimtheiten oder Klärungsbedarf, kann es passieren, dass Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen müssen – die Kosten hierfür werden selbstverständlich vom Versicherer getragen. Je nach Gesundheitszustand erfolgt eine Zu- oder Absage, beziehungsweise eine Aufnahme unter Zahlung eines monatlichen Risikozuschlages.
Beitragsrückerstattung
Reichen Sie im laufenden Kalenderjahr keine Rechnungen ein, erhalten Sie je nach gewähltem Tarif eine Beitragsrückerstattung im folgenden Kalenderjahr. Es lohnt sich also, die Rechnungen zunächst zu sammeln und erst dann einzureichen, wenn die Rechnungshöhe die Summer der Beitragsrückerstattung überschreitet.