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DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic und Michael Jakob in Freiburg im Breisgau Krankenversicherung Lehrer

Als Lehrer und Referendar stets auf die richtige Krankenversicherung setzen

Wie jeder andere Mensch auch, benötigen Sie als Lehrer oder Referendar eine rund um auf Sie optimierte Absicherung. Hierzu gehört in aller erster Linie eine adäquate Krankenversicherung – Sie sollte bei Ihren weiteren Planungen eine elementar wichtige Rolle einnehmen. Gerade als Lehrer und Referendar sind Sie stets einem hohen Stresslevel ausgesetzt, was zu schwerwiegenden Folgen führen kann. So sind Erkrankungen der Psyche mittlerweile an der Tagesordnung. Aber auch Kinderkrankheiten, Infektionen etc. sind durch den regelmäßigen Kontakt zu vielen – auch kranken Kindern – im Repertoire der Krankenblätter zu finden. Alles samt Erkrankungen, die Sie mitunter dazu zwingen, einen Arzt aufsuchen zu müssen. Doch wer zahlt die Kosten? An dieser Stelle wird nunmehr deutlich, warum der Gesetzgeber die Krankenversicherung als Pflichtversicherung eingeführt hat: Sie brauchen sich keine Sorgen mehr über etwaige Kostenübernahmen zu bereiten, da diese seitens der Krankenversicherung gezahlt werden.

GKV und PKV

Das Krankenversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland sieht zwei Versicherungstypen vor – die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowie die private Krankenversicherung (PKV).

Sie werden eine Vielzahl an gesetzlichen Krankenversicherer auf dem Versicherungsmarkt finden, der Leistungskatalog wird sich aber stets marginal ändern. Im Großen und Ganzen sind die Leistungen identisch. Der Grund liegt hier in dem im SGB V vorgeschriebenen Leistungskatalog, an denen die gesetzliche Krankenversicherung gebunden ist.

Bei einer privaten Krankenversicherung können Sie allerdings individuelle Vertragsvereinbarungen mit dem Versicherer Ihrer Wahl treffen. So haben sie die Möglichkeit, die Krankenversicherung individuell auf Ihre Bedürfnisse anzupassen. Eine PKV lässt damit in der Regel keine Wünsche mehr für den Versicherungsnehmer offen.

Krankenversicherung für Lehrer im Detail

Vor- und Nachteile der GKV/ PKV

Wie überall im Leben ist es auch bei der Wahl der Krankenversicherung nicht möglich, die Rosinen aus dem Teig zu picken, sprich, beide Versicherungssysteme haben ihre Vor- und Nachteile.

Die GKV wirkt sich immer dann vorteilhaft aus, wenn Sie Kinder haben, und diese nicht über den anderen Elternteil mitversichert sind. In derartig gelagerten Fällen können Sie die Kinder beitragsfrei mitversichern. Gerade zu Beginn des Berufslebens stellt dies eine attraktive Möglichkeit dar, die Familie gegen die finanziellen Folgen von Erkrankungen abzusichern, vor allem, weil sich die Beiträge anhand Ihres Einkommens bemessen. Am Anfang Ihrer beruflichen Karriere verdienen Sie noch ein verhältnismäßig geringes Einkommen, so dass die Beiträge zur GKV entsprechend günstig sind – mit zunehmendem Einkommen erhöhen sich dann die Beiträge. Anders hingegen erfolgt die Absicherung in der privaten Krankenversicherung. Hier muss jede versicherte Person – auch die Kinder – eine eigene Versicherungspolice besitzen. Dementsprechend sind auch Beiträge für jeden Einzelnen zu entrichten. An dieser Stelle wird deutlich, dass es mitunter eine sehr kostspielige Angelegenheit werden kann, jedes Familienmitglied einzeln zu versichern.

Der Leistungskatalog einer PKV ist hingegen im Vergleich zur GKV – Sie haben beispielsweise Anspruch auf eine Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus und vieles mehr. Darüber hinaus können Sie die gewünschten Leistungen im Rahmen des Vertragsabschlusses individuell, Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammenstellen.

Ein weiterer Nachteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskataloges – dies ist auch der Grund, warum der Beitrag festgelegt bei 15,5 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens liegt sowie der gesetzlich vorgeschriebene Leistungskatalog bei allen Versicherern gleich ist. Gerade als Lehrer macht die GKV deshalb keinen Sinn, da Sie mit dem Einkommen ohnehin den Höchstbeitrag zahlen müssten und dass bei vergleichbar schlechten Leistungen. Hinzu kommt, dass Sie als verbeamteter Lehrer einen Anspruch auf Beihilfeleistungen haben – der Dienstherr übernimmt also einen Teil der Aufwendungen im Krankheitsfall. Sie müssen daher nur noch den verbleibenden Restbetrag absichern und zahlen damit auch nur den Ihrer Quote entsprechenden Beitrag gemessen am Gesamtbeitrag.

Näheres hierzu erläutern wir Ihnen aber gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch in unseren Geschäftsräumen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau – auf Wunsch besuchen wir Sie selbstverständlich auch daheim.

Wann ist für Lehrer eine Krankenversicherung wichtig?

Die Frage danach, zu welchem Zeitpunkt eine Krankenversicherung für Lehrer oder Referendare wichtig ist, ist sehr leicht zu beantworten: Immer!

Zum einen, weil Sie zu jederzeit Ihres Lebens eine Erkrankung erleiden können, die ärztliche Behandlung bedarf und zum anderen sind Sie ohnehin verpflichtet, eine Krankenversicherung, egal ob privat oder gesetzlich abzuschließen. Nach einem ersten Überblick stellt man jedoch sehr schnell fest, dass eine private Krankenversicherung im Vergleich zur GKV deutlich besser abschneidet – gerade als Lehrer und Referendar. Sie erhalten in der PKV umfassende medizinische Leistungen sowie sinnvolle Vor- und Nachbehandlungen.

Bei der Wahl der Krankenversicherung sollten Sie aber ungeachtet vom Leistungsspektrum anderer Faktoren mit kalkulieren. So sollten Sie frühzeitig wissen, wie Ihre Familienplanung etc. aussieht, da Ihre Sprösslinge mitunter bei Ihnen versichert werden müssen. Dann kommen immer Zusatzkosten auf Sie zu! In diesem Fall könnte tatsächlich die gesetzliche Krankenversicherung eine Alternative sein, da dann wiederum eine kostenlose Familienversicherung möglich ist. Ergänzend hierzu steht es Ihnen dann frei, Zusatztarife abzuschließen, die deutlich günstiger als Vollkostentarife sind – mit diesen lässt sich der gesetzliche Krankenversicherungsschutz unkompliziert aufwerten.

Ist ein späterer Wechsel noch möglich?

Lassen Sie sich bei der Wahl der Krankenkasse bitte viel Zeit und wägen Sie alle für Sie resultierenden Vor- und Nachteile genau ab. Eine Krankenversicherung schließt man, anders als andere Versicherungssparten, für das Leben ab. Ein späterer Wechsel von einer privaten Gesellschaft in die gesetzliche Versicherung ist in der Regel nur noch in ganz seltenen Ausnahmefällen, ab dem 55. Lebensjahr gar nicht mehr möglich. Der Wechsel von einer PKV zu einem anderen PKV Unternehmen ist zwar jederzeit möglich, doch auch problembehaftet. Bei Beantragung einer privaten Krankenversicherung erfolgt eine Risikoeinstufung in Form einer Gesundheitsprüfung. Je gesünder Sie sind, desto günstiger die Beiträge. Ebenso spielt das Lebensalter eine wichtige Rolle. Hier gilt: Je jünger, desto günstiger. Wechseln Sie also zu einem späteren Zeitpunkt zu einer anderen Gesellschaft, steigt das Eintrittsalter und das Risiko eventueller Vorerkrankungen – die Beiträge werden somit in der Regel deutlich teurer als vorher. Daher kann man von einem späteren Wechsel nur abraten. Sprechen Sie uns aber hierzu gerne an – wir erläutern Ihnen Ihre Fragen detailliert und allumfassend in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau.

Zusammenfassung

Durch die Einführung der Krankenversicherungspflicht in Deutschland ist es jedem Menschen möglich gemacht worden, im Falle einer Erkrankung einen Arzt aufsuchen zu können, ohne sich Gedanken über die Kostenerstattung machen zu müssen. Generell wird nur zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung unterschieden, über die sich im Vorfeld aber vollumfänglich informiert werden sollte.

Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau unterstützt Sie gerne bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung.

FAQ zur Krankenversicherung

Wie werden Rechnungen gezahlt?

Grundsätzlich sind Sie als privat versicherter Patient der Rechnungsempfänger, was zur Folge hat, dass Sie die Rechnung auch begleichen müssen.

Diese reichen Sie dann zur Erstattung bei Ihrer Krankenversicherung sowie bei der Beihilfestelle ein, so dass Ihnen die entstanden Aufwendungen erstattet werden können.

Den Zeitpunkt des Einreichens bestimmen ganz allein Sie – allerdings warten Sie nicht zu lange, denn schnell kann dieses in Vergessenheit geraten.

Sie haben insgesamt drei Jahre Zeit, mit der Versicherung abzurechnen, anderenfalls sind jegliche Ansprüche verjährt. Aber Achtung! Die Beihilfestellen haben andere Fristen – diese bringen Sie bitte bei Ihrer jeweils zuständigen Beihilfestelle in Erfahrung.

Manche Tarife haben eine so genannte Beitragsrückerstattung inkludiert. Das bedeutet, wenn Sie bei der Versicherung keine Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie im folgenden Kalenderjahr eine Teilrückerstattung der von Ihnen gezahlten Beiträge.

In diesem Fall macht es Sinn, erst dann Rechnungen einzureichen, wenn die Kosten derer die Höhe der Beitragsrückerstattung überschreiten.

Wer kann mich als Lehrer beraten?

Für Lehrer und Referendare besteht in der Regel ein hoher Versicherungsbedarf, angefangen von der Krankenversicherung über die Haftpflichtversicherung bis hin zur Dienstunfähigkeitsversicherung.

Das mag natürlich zunächst befremdlich wirken, doch sollten Sie sich einmal vor Augen führen, dass dieses Privileg nicht jedem zusteht – gerade der Zugang zur privaten Krankenversicherung ist den Arbeitnehmern unterhalb der Einkommensgrenzen verwehrt. Sie dagegen haben die Wahl, für welche Versicherung Sie sich entscheiden.

Die Beratung kann bei jedem Versicherungsunternehmen erfolgen, jedoch empfiehlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau eine Beratung durch Fachpersonal, welches sich auf die Bedürfnisse von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst spezialisiert hat.

So beispielsweise die DBV – wir sind seit nunmehr 140 Jahren als Spezialversicherer für den öffentlichen Dienst bekannt und wissen um die besonderen Gepflogenheiten, die der öffentliche Dienst in all seinen Facetten mit sich bringt.

Scheuen Sie sich nicht – sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Wir sind für Sie da und sichern sie ab.

Was muss ich bei der Versicherung für Lehrer beachten?

Ein ganz wesentlicher Aspekt bei der Versicherungswahl ist der Versicherungsumfang – dieser sollte optimal auf ihre persönlichen Bedürfnisse sowie Ihrem Beruf angepasst werden.

So ist es beispielsweise wichtig, dass Sie beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung darauf achten, dass hier eine Amtshaftpflichtversicherung inklusive der Absicherung bei Schlüsselverlusten inkludiert ist, da Sie der Dienstherr bei Verlust dieser möglicherweise haftbar macht und Sie die Kosten der gesamten Schließanlage tragen müssen.

Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau, schlagen Ihnen darüber hinaus den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beziehungsweise für verbeamtete Lehrer und Referendare zusätzliche Variante in Form der Dienstunfähigkeitsversicherung zu ergänzen – so können Sie sichergehen, auch im Fall einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit nicht auf den aktuellen Lebensstandard verzichten zu müssen.

Die Krankenversicherung sollte neben dem persönlichen Versicherungsumfang die Beihilfezahlungen Ihres Dienstherrn miteinbeziehen, um alle Vorteile zu nutzen. Nehmen Sie alle unterschiedlichen Tarife unter die Lupe und klopfen Sie alles auf die Ihnen wichtigen Punkte ab.

Ist für Lehrer und Referendare eine Krankenversicherung wichtig?

Jeder Bürger in der Bundesrepublik Deutschland unterliegt der seit dem Jahr 2009 eingeführten Krankenversicherungspflicht. Auch als Lehrer unterliegen Sie daher dieser, so dass sich die Frage noch der Wichtigkeit nicht stellt, was sie aber ohne jeden Zweifel ist.

Zunehmend wachsende Behandlungskosten und Medikamentenpreise machen die Absicherung im Krankheitsfall unabdingbar – ein Krankenhausaufenthalt kann sechsstellige Kostenbeträge nach sich ziehen.

Benötigen Sie eine Krankenversicherung, so sollten Sie im Vorfeld eine detaillierte Abwägung durchführen, welche Krankenversicherung, gesetzlich oder privat, in Ihrem Fall die ideale Lösung ist.

Beachten Sie als verbeamteter Lehrer auch, dass Sie einen Beihilfeanspruch gegenüber Ihrem Dienstherrn haben, den es bei den Überlegungen einzuplanen gilt.

Wie teuer ist eine Krankenversicherung für Lehrer?

Bei der Kostenfrage kommt es insbesondere darauf an, ob Sie sich für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entschieden haben.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge anhand Ihres Bruttoeinkommens ermittelt – 15,5 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens werden für die Beiträge fällig. Steigt Ihr Einkommen, erhöhen sich die Beiträge entsprechend.

Anders hingegen werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung ermittelt. Hier gilt auf der einen Seite der aktuelle Gesundheitszustand – je gesünder Sie sind, desto günstiger der Beitrag – und auf der anderen Seite das Eintrittsalter in die private Krankenversicherung.

Je älter Sie bei Vertragsabschluss sind, desto teurer sind die zu entrichteten Monatsbeiträge. Darüber hinaus kommt es darauf an, welche individuellen Leistungen Sie mit ihrem Versicherer vereinbart haben – je mehr Leistung, desto teurer der Tarif.

Gerne beraten wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau ausführlich zum Thema – sprechen Sie uns gerne an. Wir sind für Sie da und sichern Sie ab!

Wo finde ich die günstigste Krankenversicherung für Lehrer?

Die Frage nach dem günstigsten Anbieter lässt sich leider nicht pauschal beantworten. So groß die Zahl der Versicherer auf dem Markt ist, so groß ist auch die Anzahl der verschiedenen Tarife, welche seitens der unterschiedlichen Unternehmen angeboten werden.

Da Sie als Lehrer die Möglichkeit haben, eine private Krankenversicherung abzuschließen, erfolgt die Beitragsermittlung aufgrund Ihres Alters, Gesundheitszustand und auch anhand der von Ihnen gewünschten Tarife.

Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau empfiehlt Ihnen daher, Ihre persönlichen Favoriten auszusuchen und dann entsprechende Angebote einzuholen, welche Sie dann vergleichen können.

Einen genauen Betrag an dieser Stelle zu nennen wäre höchst spekulativ und unseriös.

Lediglich als gesetzlich versicherter Lehrer kann der Beitrag sehr schnell ermittelt werden. Dieser wird anhand Ihres Einkommens festgelegt und beträgt 15,5 Prozent Ihres jeweiligen Bruttolohnes.

Was muss ich als Lehrer im Krankheitsfall tun?

Der Ablauf ist prinzipiell immer derselbe, egal ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Sie suchen immer erst einen Arzt auf.

Sind Sie gesetzlich versichert, legen Sie Ihre Krankenversicherungskarte vor, mit deren Hilfe der Arzt unmittelbar mit der Krankenversicherung abrechnen kann. In diesem Fall spricht man vom sogenannten Sachleistungsprinzip.

Als Privatpatient ist der Ablauf ein etwas anderer. In den meisten Fällen haben Sie keine Versichertenkarte und müssen daher einen Personalausweis vorzeigen, anhand dessen der Arzt Ihre Rechnungsanschrift erkennen kann. Nach der erbrachten Leistung erstellt der Arzt eine Privatliquidation, welche Ihnen persönlich zugestellt wird.

Diese Rechnung ist zunächst von Ihnen zu begleichen und kann im Anschluss bei der Beihilfestelle und der Krankenversicherung geltend gemacht werden.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie noch Fragen zur Krankenversicherung für Lehrer? Dann vereinbaren Sie ein individuelles Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau. Wir unterstützt Sie gern bei der Wahl der für Sie richtigen Krankenversicherung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Sascha Dzinic und Michael Jakob
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