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DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic und Michael Jakob in Freiburg im Breisgau Vom Referendar zum Lehrer

Vom Referendar zum Lehrer

Das Studium haben Sie hinter sich gebracht und stehen mit einem Hochschulabschluss in der Tasche vor dem Start ins Lehrerleben. Doch nun beginnt erst eine Zeit des sich Bewährens und Beweisens. Und wie in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes, gibt es heute bei Lehrern am Ende der Ausbildungs- und Probezeit zwei Möglichkeiten der Anstellung. Einmal die Variante, die sich viele Arbeitnehmer heute wünschen: Die als Beamter auf Lebenszeit. Oder aber die eines Angestellten im öffentlichen Dienst. Unabhängig davon, welchen Weg Ihr Dienstherr am Ende mit Ihnen gehen wird – auf jeder Etappe Ihrer Reise vom Studenten zum Lehrer gibt es verschiedene Versicherungen und Absicherungen, über die Sie nachdenken sollten und die für Sie wichtig werden können. Unsere Experten von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau stehen Ihnen gern dabei zur Seite, die passenden Versicherungslösungen für Ihren Bedarf zu finden.

Weitere Details

Ihr Versicherungsbedarf wächst auf dem Weg vom Referendar zum fertigen Lehrer

Am Anfang Ihrer Zeit als Referendar sind Sie Beamter auf Wiederruf. Als solcher haben Sie bereits Anspruch auf die Beihilfe Ihres Dienstherrn. Das bedeutet, dass Ihr Dienstherr in der Regel 50 % der Kosten, die Ihnen bei einem Arztbesuch, beim Erwerb von Medikamenten oder bei einer anderweitigen medizinischen Behandlung oder Versorgung entstehen, übernimmt. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens zwei Kinder haben mit denen Sie in einem Haushalt leben, liegt Ihr Anspruch bereits bei 70 %. Dennoch verbleibt ein Restbetrag. Diesen sollten Sie unbedingt über eine beihilfekonforme Krankenversicherung abdecken. Da für Ihre private Krankenversicherung hier nur die Kosten übrig bleiben, die von Ihrem Dienstherrn nicht getragen werden, ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung eine sehr günstige Alternative zur „normalen“ privaten Krankenversicherung. 

Als Beamter auf Wiederruf haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Womöglich haben Sie sogar die Chance in einer Familienversicherung zu verbleiben und so Kosten zu sparen. Sollte einer dieser beiden Fälle auf Sie zutreffen, empfehlen wir Ihnen von der Anwartschaft der DBV Gebrauch zu machen. Wenn Sie eine solche Anwartschaft abschließen, wird Ihr aktueller Gesundheitszustand und Ihr Alter als Grundlage für die Berechnung der Beiträge einer später abzuschließenden privaten Krankenversicherung fixiert. So sichern Sie sich heute schon beste Konditionen für eine beihilfekonforme private Krankenversicherung, die Sie womöglich erst in einigen Jahren abschließen möchten.

Neben dem Krankenversicherungsschutz gibt es noch weitere Absicherungen, um die Sie sich kümmern sollten. Denn vom ersten Tag an haften Sie für alle Schäden, die Sie in Ihrem Berufsalltag anrichten. Aus diesem Grund sollten Sie vom ersten Tag an eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Diese sollte unbedingt mit einer Schlüsselversicherung kombiniert sein, da der Verlust eines Schulschlüssels schnell zu enormen Kosten führen kann – die im Zweifelsfall von Ihnen zu tragen wären. 

Ein weiterer wichtiger Aspekt in dieser Zeit ist die Dienstunfähigkeitsversicherung. Denn schon als Beamter auf Wiederruf kann Ihr Dienstherr Sie zu jeder Zeit aus dem Dienst entlassen. Und genau das wird er tun, wenn es zu einer länger anhaltenden Dienstunfähigkeit kommen sollte. In einem solchen Fall wären Sie nicht nur gesundheitlich angeschlagen und arbeitslos – da Sie als Beamter auf Wiederruf nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, hätten Sie auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das heißt, Sie würden gänzlich ohne Einkommen dastehen. Aus diesem Grund ist eine effektive Absicherung durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung schon zu diesem frühen Zeitpunkt sehr wichtig.

Die Ausbildung ist beendet – nach dem Referendariat folgt die Verbeamtung zur Probe

Die Probezeit für Beamte dauert in der Regel zwei Jahre, kann von Ihrem Dienstherrn, wenn dieser die Notwendigkeit sieht aber auch verlängert werden. In dieser Zeit besteht weiterhin das Risiko, dass Ihr Dienstherr Sie zu jederzeit aus dem Dienst entlassen kann, zum Beispiel wenn die Dienstfähigkeit in Frage steht. Deshalb ist es weiterhin wichtig, eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung zu haben. Ggfls. muss Ihre vorhandene Absicherung jetzt auch an veränderte Lebensumstände angepasst werden. Wenn eine Hochzeit im Raum steht, ein Hauskauf oder -bau, vielleicht die Geburt eines Kindes, kann es sein, dass die bisherige Höhe Ihrer Absicherung in Sachen Dienstunfähigkeit angepasst werden muss.

Wenn sich das Leben und Ihre persönlichen Umstände derartig verändert, ist es spätestens jetzt auch an der Zeit über das Thema Absicherung Hinterbliebener im Todesfall nachzudenken. Auch wenn niemand gern über ein solches Thema spricht – wenn Sie eine Familie gründen, sollte dieses Thema einmal geklärt werden, damit für Ihre Lieben nicht im schlimmsten Fall neben dem Verlust eines geliebten Menschen auch der finanzielle Ruin droht.

Die Verbeamtung auf Probe ist schon ein klares Indiz dafür, dass Ihr Dienstherr Sie im Beamtenverhältnis weiterbeschäftigen will. Es gibt viele Dienstherren, die eine Ausbildungsphase als Beamter auf Wiederruf beenden und ihre Beschäftigten direkt als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte übernehmen. Erfolgt aber eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis zur Probe, führt dieses entweder in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder aber es endet mit dem Hinweis Ihres Dienstherrn, dass Sie sich in der Probezeit nicht bewährt haben. 

Die Verbeamtung auf Lebenszeit – von jetzt an heißt es in Ruhe den Beruf ausüben

Denn die meisten Existenziellen Sorgen sind erst einmal ausgeräumt. Natürlich, eine Dienstunfähigkeit und eine damit verbundene verfrühte Versetzung in den Ruhestand ist immer eine Gefahr – auch für einen Beamten auf Lebenszeit. Eine solche verfrühte Versetzung in den Ruhestand würde zu erheblichen Einbußen in der Pension führen. Aber wenn Sie bereits frühzeitig vorgesorgt haben, sind Sie in Sachen Dienstunfähigkeit längst auf der sicheren Seite. Auch sonst bleiben die notwendigen Versicherungen aus der Vergangenheit bestehen. Wer, aus Angst vor einer Übernahme im Angestelltenverhältnis bisher auf eine PKV verzichtet hat und in der GKV freiwillig versichert geblieben ist, sollte spätestens jetzt den Schritt in die GKV wagen – am Besten abgesichert durch eine Anwartschaft. Ansonsten ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um sich Gedanken über das Thema Altersvorsorge zu machen und zu planen, wie Sie die Beamten zwar nur sehr kleine aber doch letztlich immer noch vorhandene Pensionslücke im Alter schließen möchten.

Lehrer im Angestelltenverhältnis

Als Lehrer im Angestelltenverhältnis haben Sie in vielen Bereichen die gleichen Versicherungsbedarfe wie Ihre Kollegen im Beamtenverhältnis. Die Dienstunfähigkeitsversicherung wird hier durch die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt. Sie benötigen keine beihilfekonforme Krankenversicherung, da Sie gesetzlich Krankenversichert sind – dafür kann es sich aber lohnen nach einer privaten Zusatzversicherung Ausschau zu halten um die oftmals eher rudimentären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern. Darüber hinaus sollten Sie sich mehr Gedanken über das Thema Altersvorsorge machen, da Sie im Alter eine niedrigere Rente erhalten werden, als Ihre verbeamteten Kollegen.

Fazit

Auf welcher Stufe dieser Leiter Sie auch gerade stehen und ob Sie nun tatsächlich auf dem besten Weg in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sind oder ob Ihr Dienstherr Sie doch eher als Angestellten weiterbeschäftigen will – unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau stehen Ihnen gern beratend zur Seite, wenn es darum geht die für Ihre aktuelle Situation sinnvollen und notwendigen Versicherungen zu finden und für Sie anzupassen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Sascha Dzinic und Michael Jakob
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79117 Freiburg im Breisgau
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