Krankenversicherung:
Beamte erhalten Beihilfe. Der Dienstherr beteiligt sich hier mit 50 oder 70 Prozent an den anfallenden Krankheits- und Behandlungskosten. Es entsteht ein Eigenanteil, der entweder bei 30 oder 50 Prozent der Kosten liegt. Dieser muss von einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung abgedeckt werden. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, wobei Beamte ein Wahlrecht zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung haben.