Bedeutung einer privaten Krankenversicherung für Beamte
Als Beamtin oder Beamte werden Sie in der Regel als Beamtin oder Beamter beschäftigt. Dadurch haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Beihilfe, die eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn darstellt. Anders als zivile Arbeitgeber übernimmt der Dienstherr dabei nicht einen Teil der monatlichen Beiträge für die Krankenversicherung. Er erstattet hingegen bis zu 80 Prozent der tatsächlich anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten.
Beispiel: Sie besitzen, weil Sie zwei Kinder haben, Anspruch auf 70 Prozent Beihilfe des Dienstherrn. Nun erhalten Sie vom Arzt Rechnungen über insgesamt 2.000 Euro. Diese reichen Sie bei der zuständigen Beihilfestelle, in NRW zum Beispiel dem Landesamt für Besoldung und Versorgung, ein. Sie erhalten 1.400 Euro (70 Prozent der Kosten) erstattet. In Höhe von 600 Euro entsteht eine Deckungslücke, denn dieser Teil der Aufwendungen fällt nicht unter die Beihilfe.
Und hier kommt die private Krankenversicherung für Beamte der Deutschen Beamtenversicherung ins Spiel. Ihre Aufgabe ist, durch die Anpassung an die Beihilfe exakt den verbleibenden Teil der krankheitsbedingten Aufwendungen zu übernehmen. Daher wird die private Krankenversicherung für Beamte auch als „behilfekonforme Krankenversicherung“ oder „Restkostenversicherung“ bezeichnet. Dennoch handelt es sich bei ihr um eine vollwertige Krankenversicherung.
Im Unterschied zur privaten Krankenvollversicherung muss die DBV hier aber nicht 100 Prozent, sondern maximal 50 Prozent der Krankheitskosten übernehmen. Dadurch ist die private Krankenversicherung für Beamte und Beamte allgemein deutlich günstiger als beispielsweise für Arbeitnehmer und Selbstständige. Im Schnitt sparen Sie rund 30 bis 50 Prozent des monatlichen Beitrags.