In Deutschland besteht die Beamtenlaufbahn aus mehreren Stufen, welche Sie durchlaufen müssen, bis Sie Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit sind. Während all dieser Stufen haben Sie jedoch immer das Risiko einer Berufsunfähigkeit. Diese passiert unvorhersehbar und unerwartet. Je nachdem, welchen Beamtenstatus Sie gerade haben, hat diese mal mehr und mal weniger schwerwiegende Folgen. Dienstunfähig sind Sie im Übrigen immer dann, wenn Sie Ihren Beruf als Beamter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen können.
Die Dienstunfähigkeit muss immer von einem Amtsarzt festgestellt werden und hat je nach Status der Verbeamtung unterschiedliche Folgen:
- Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf werden Sie bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit sofort entlassen. Sie haben keinerlei Anspruch auf Besoldungs- oder Versorgungsbezüge. Auch die Beihilfe fällt in diesem Fall weg.
- Auch als Beamtin oder Beamter auf Probe verhält es sich ähnlich. Sie werden aus dem Dienst entlassen und verlieren alle Ihre Ansprüche auf Besoldung, Beihilfe oder Versorgung.
- Erst wenn Sie den Status des Beamten auf Lebenszeit erreich haben, können Sie nicht mehr aus dem Dienst entlassen werden. Sollte die Dienstunfähigkeit festgestellt werden, versetzt der Dienstherr Sie in den Ruhestand und zahlt Beihilfe sowie eine beamtenrechtliche Pension.
Je nach Dienstherrn und Bundesland dauert die Ausbildungs- und Probezeit zwischen fünf und sechs Jahren. Sollte es während dieser Zeit zu einer Dienstunfähigkeit kommen, haben Sie keinerlei Ansprüche. Sie können so schnell in eine finanzielle Notlage kommen. Um das zu verhindern, gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV. Sie schließt Deckungslücken effizient und verhindert finanzielle und existenzielle Probleme.