Nicht jede Lehrkraft ist gleich abgesichert. Das Beamtenrecht unterscheidet klar nach Beamtenstatus. Beamte auf Lebenszeit erhalten ein Ruhegehalt, das von den angesammelten ruhegehaltfähigen Dienstjahren abhängt. Beamte auf Probe sind schlechter gestellt.
Werden sie dienstunfähig, droht häufig nicht der Ruhestand, sondern die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Nur ein anerkannter Dienstunfall eröffnet eine Ausnahme.
Beamte auf Widerruf, also Referendare, sind am stärksten gefährdet. Eine Dienstunfähigkeit führt in der Regel zur Entlassung ohne jede Versorgungsleistung. Genau deshalb ist ein früher Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung David Bauer in Dortmund besonders wichtig.
Je früher Sie Ihren Schutz begründen, desto günstiger sind die Bedingungen. Gesundheitliche Vorerkrankungen, die später auftreten, können den Abschluss erschweren oder verteuern. Wer im Referendariat oder in der Probezeit handelt, sichert sich daher einen klaren Vorteil.