Beachte
Welche Leistungen der Dienstherr in welchem Umfang gewährt, entscheidet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Landes, für das Sie arbeiten. Beim Bund erhalten Sie beispielsweise während der gesamten aktiven Dienstzeit freie Heilfürsorge. Entsprechendes gilt in Nordrhein-Westfalen. Bei diesen Dienstherren erhalten Sie erst im Ruhestand Beihilfe und brauchen die private Krankenversicherung daher entsprechend später.
Bundesweit weitgehend gleich ist die Absicherung bei Dienstunfähigkeit. Sind Sie gesundheitlich nicht mehr für den Polizeidienst geeignet, erfolgt eine Entlassung aus dem aktiven Dienst. Beamte auf Widerruf und Probe verlieren dabei sämtliche Ansprüche und insbesondere den Beamtenstatus als solchen. Erst als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit werden Sie in den Ruhestand versetzt und erhalten eine Pension, die bei mindestens rund 1.900 Euro brutto monatlich liegt.