Sinn und Zweck einer Anwartschaft für Verwaltungsbeamte
Wie der Name bereits verrät, handelt es sich bei der Anwartschaftsversicherung für Verwaltungsbeamte lediglich um eine Anwartschaft und nicht um eine „richtige“ Krankenversicherung. Durch den Abschluss der Versicherung erwerben Sie das Recht, später zu planbaren Konditionen in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Der Beitrag wird einerseits hierfür, andererseits aber auch zur frühzeitigen Bildung von Rückstellungen genutzt.
Als Beamtin oder Beamter benötigen Sie nahezu immer eine private Krankenversicherung. Denn Sie erhalten Beihilfe, in deren Rahmen der Dienstherr bis zu 70 Prozent der anfallenden Krankheitskosten (tatsächlich anfallende Aufwendungen) übernimmt. Da Sie nur als Privatpatientin oder Privatpatient eine entsprechende Rechnung vom Arzt erhalten, können Sie den Beihilfeanspruch auch nur hier wirklich nutzen. Bei der gesetzlichen Kasse werden alle Leistungen direkt mit dem Arzt abgerechnet. Außerdem erhalten Beamte keinen Arbeitgeber-Anteil und müssen in der Folge alle Beiträge vollständig von ihrem Bruttogehalt entrichten.
Der Unterschied zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung besteht allerdings darin, dass bei Aufnahme in die PKV eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird. Vorerkrankungen können daher einen Leistungsausschluss oder erhebliche Beitragszuschläge nach sich ziehen.
Und hier kommt die Anwartschaft für Verwaltungsbeamte der DBV ins Spiel. Denn hier wird die Gesundheitsprüfung vorgezogen, also direkt beim Abschluss der Versicherung durchgeführt. Treten Sie später in die PKV ein, findet keine entsprechende Prüfung mehr statt. Der Gesundheitszustand wird „konserviert“, sodass sich zwischenzeitlich eintretende Vorerkrankungen nicht mehr auf den Versicherungsschutz auswirken können.