Wichtig
Beamten auf Lebenszeit steht eine Pension zu, soweit sie bislang erdient wurde. Als Untergrenze gilt dabei das sogenannte Mindestruhegehalt, das im bundesweiten Schnitt bei rund 1.900 Euro brutto pro Monat liegt. Auch hier geht also ein erheblicher Teil der bisherigen Dienstbezüge verloren. Allerdings weitaus weniger als bei Beamten auf Widerruf und Probe.
Gerade in den ersten Dienstjahren ist die Dienstunfähigkeit daher ein echtes Risiko, das es passgenau abzusichern gilt. Hier kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV ins Spiel. Denn wir zahlen Ihnen eine monatliche Rente aus, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit festgestellt hat. Auf den konkreten Beamtenstatus kommt es dabei nicht an.