Viele Lehramtsanwärter gehen davon aus, ihr bisheriger Versicherungsschutz decke alle Risiken ab. Das ist ein Irrtum. Im privaten Bereich bestehende Absicherungen sind nicht auf dienstliche Situationen ausgelegt. Für Schäden, die aus dienstlichen Handlungen entstehen, greifen sie regelmäßig nicht.
Die Diensthaftpflichtversicherung für Lehramtsanwärter und Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung David Bauer in Dortmund schließt diese Lücke gezielt. Sie gilt im Schuldienst, bei Schulveranstaltungen und im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht. Genau dort, wo Sie als Lehramtsanwärter täglich Verantwortung tragen.
Typische Situationen, in denen der Schutz greift:
- Schaden während einer Klassenfahrt durch eine Verletzung der Aufsichtspflicht
- Unfall in der Pausenaufsicht mit persönlicher Haftungsfolge
- Sachschaden durch eine missverständliche Arbeitsanweisung im Unterricht
- Unberechtigte Schadensersatzforderung, die rechtlich abgewehrt werden muss