Sinn und Zweck einer
Anwartschaft für Polizisten
Bei vielen Dienstherren – so zum Beispiel beim Bund und beim Land NRW – haben Sie als Beamtin oder Beamter der Polizei Anspruch auf freie Heilfürsorge während des aktiven Dienstes. Der Dienstherr übernimmt im Rahmen der Heilfürsorge 100 Prozent der anfallenden Krankheitskosten. Solange Heilfürsorge gewährt wird, benötigen Sie daher weder eine gesetzliche noch eine private Krankenversicherung. Notwendig ist lediglich der Abschluss einer Pflege-Pflichtversicherung.
Der Anspruch auf freie Heilfürsorge fällt allerdings früher oder später, regelmäßig aber mit Eintritt in den Ruhestand, weg. Ab hier übernimmt der Dienstherr nicht mehr alle, sondern nur noch 70 Prozent der Krankheitskosten (sogenannte Beihilfe). Erhalten Sie Beihilfe, sind Sie verpflichtet, diesen Anspruch mit einer privaten und beihilfekonformen Krankenversicherung (Restkostenversicherung) zu ergänzen.
Und hier kommt die Anwartschaft für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung David Bauer in Dortmund ins Spiel. Denn bei Aufnahme in die private Krankenversicherung führt der Versicherer eine Gesundheitsprüfung durch. Ist Ihr Gesundheitszustand vergleichsweise schlecht oder bestehen gesundheitliche Risiken, kann es zu einer Ablehnung kommen. Sie können dann nicht in die private Krankenversicherung aufgenommen werden, es bleibt nur die gesetzliche Krankenkasse.
Um dieses Risiko von vorne herein auszuschließen, „konserviert“ die Anwartschaft für Polizisten Ihren aktuellen Gesundheitszustand. Die Gesundheitsprüfung wird also vorgezogen und bereits beim Abschluss der Anwartschaft durchgeführt. Möchten Sie später in die private Krankenversicherung eintreten, findet keine Prüfung Ihres gesundheitlichen Zustandes mehr statt. Maßgeblich sind nur die Gesundheitsdaten, die bei Abschluss der Anwartschaft ermittelt wurden.
Vorerkrankungen und andere Risiken, die erst zwischen Abschluss der Anwartschaft und Eintritt in die private Krankenversicherung auftreten, haben keinen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag.