Alle Beamtinnen und Beamten in Deutschland – und somit auch verbeamtete Lehrer – haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beihilfe vom Arbeitgeber. Das heißt, dass im Krankheitsfall 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten vom Arbeitgeber übernommen werden. In diesem Fall ist dieser Arbeitgeber der Staat, der allerdings nur tatsächliche Kosten erstattet, Sie brauchen also unbedingt einen Beleg, beispielsweise die Rechnung von Ihrem Arzt. Diese bekommen Sie nur dann, wenn Sie privatversichert sind. Sind Sie also gesetzlich versichert, dann verlieren Sie Ihren Anspruch auf Beihilfe zum größten Teil.
Anbei ein Beispiel zur Beihilfe durch den Dienstherrn: Nach einer erfolgreichen Behandlung von Nackenschmerzen erhalten Sie von Ihrem Chiropraktiker eine Rechnung über 2.500 Euro. Durch den Beihilfesatz von 50 Prozent übernimmt der Arbeitgeber hiervon ganze 1.250 Euro.
Ihnen fällt vielleicht auf: Trotz der Beihilfe bleibt eine Deckungslücke von 20 bis zu 50 Prozent der Behandlungskosten. Hier kommt dann die private Krankenversicherung für Lehrer ins Spiel, da Sie die Kosten wegen der Krankenversicherungspflicht nicht als Eigenanteil selbst übernehmen dürfen. Diese Police übernimmt genau den Teil der Kosten, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt ist. Sie sind also immer zu 100 Prozent abgesichert.