DBV Dortmund David Bauer | Private Krankenversicherung für Polizisten

DBV Deutsche Beamtenversicherung David Bauer in Dortmund Private Krankenversicherung
für Polizisten Dortmund

Private Krankenversicherung für Polizisten
der DBV Deutsche Beamtenversicherung David Bauer in Dortmund

Beamtinnen und Beamte der Polizei erhalten bei den meisten deutschen Dienstherren die sogenannte Beihilfe. Zur Ergänzung ist eine private Krankenversicherung für Polizisten notwendig, denn diese übernimmt den verbleibenden Anteil der Aufwendungen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung David Bauer in Dortmund steht Ihnen als erfahrener Versicherungspartner mit Rat und Tat zur Seite!

Beihilfe und Heilfürsorge:

Bedeutung einer privaten Krankenversicherung für Polizisten

Der Arbeitgeber, bei Beamten Dienstherr, gewährt verschiedenste Leistungen im Bereich der Krankheitsfürsorge. Im Beamtenverhältnis existieren dabei zwei Systeme, die sich vom aus der freien Wirtschaft bekannten Prinzip des Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteils unterscheiden. Denn einen Arbeitgeber-Anteil übernimmt der Dienstherr für Beamtinnen und Beamte der Polizei in keinem Fall. Stattdessen erhalten Sie als Polizistin oder Polizist entweder Beihilfe oder die sogenannte Heilfürsorge.
 
In beiden Fällen werden die Krankheitskosten ganz oder teilweise vom Dienstherrn übernommen. Beihilfe und Heilfürsorge unterscheiden sich dabei konkret in der folgenden Hinsicht:

  • Beihilfe: Der Dienstherr beteiligt sich mit in der Regel 50, oft aber auch 70 Prozent, an den tatsächlich anfallenden (vom Arzt in Rechnung gestellten) Krankheitskosten. Für den verbleibenden Teil der Kosten, 30 oder 50 Prozent, benötigen Sie dann eine private Krankenversicherung für Polizisten.
  • Heilfürsorge: Vom Dienstherrn werden sämtliche Krankheitskosten in voller Höhe übernommen. Beamte der Polizei benötigen keine Kranken-, sondern nur eine private Pflegeversicherung.

Allerdings geht der Anspruch auf Heilfürsorge spätestens mit Versetzung in den Ruhestand in die Beihilfe über. Hier benötigen auch Beamte, die im aktiven Dienst einen Anspruch auf Heilfürsorgeleistungen hatten, eine private Krankenversicherung.

Beachte

Für Beamte der Polizei kommt regelmäßig nur die private Krankenversicherung in Frage. Sie könnten sich zwar auch gesetzlich versichern, in der Krankenkasse gibt es aber keine an die Beihilfe angepassten Tarife. Es ist daher eine „100-Prozent-Versicherung“ notwendig, gleichzeitig verzichten Sie aber auf die Beihilfe, weil Sie keine Rechnungen vom Arzt erhalten. Die private Krankenversicherung für Polizisten der DBV übernimmt hingegen nur den Teil der Aufwendungen, für den Sie tatsächlich keine Beihilfe erhalten. Dementsprechend also 30 oder 50 Prozent der Kosten.

Leistungen und Vorteile der privaten Krankenversicherung
für Beamte der Polizei

Die private Krankenversicherung für Polizisten wird wegen der Anpassung an die Beihilfe auch als „Restkostenversicherung“ oder „beihilfekonforme Krankenversicherung“ bezeichnet, ist im Kern aber eine normale PKV. Daher profitieren Sie auch von allen Leistungen und Vorteilen, die Ihnen als Privatpatientin oder Privatpatient zustehen:

  • Wir übernehmen alle medizinisch notwendigen Leistungen, und zwar auch dann, wenn das in Rechnung gestellte Honorar den Höchstsatz nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übersteigt.
  • Sie sind grundsätzlich weltweit versichert. Im Ausland übernehmen wir Rechnungen in der Höhe, in der die Aufwendungen auch in Deutschland entstanden wären. Auslandstarife können Sie einfach und zusätzlich mitversichern.
  • Steigt oder sinkt der Beihilfesatz, passen Sie Ihre private Krankenversicherung einfach an diese geänderten Gegebenheiten an. Selbstverständlich ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Individuelle Zusatz- und Wahlleistungen, etwa Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder die vollständige Erstattung von Sehhilfen, können Sie einfach mitversichern.
  • Alle Beiträge für Ihre private Krankenversicherung machen Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend.

Viele weitere Leistungen ergänzen unser umfassendes Angebot. Lassen Sie sich einfach bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner der Deutschen Beamtenversicherung beraten!

Kosten und Kostenfaktoren bei der
privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung für Polizisten basiert, anders als die gesetzliche Krankenkasse, nicht auf einem Solidarsystem. Daher ist Ihr Einkommen für die Bemessung des Beitrages unerheblich. Kostenfaktoren sind vielmehr:

  • Alter
  • Gesundheitlicher Zustand
  • Beruf
  • Beihilfesatz

Wir beraten Sie gern

Je früher Sie Ihre private Krankenversicherung abschließen, desto günstiger wird sie in der Regel auch. Verlieren Sie daher keine Zeit und lassen Sie sich noch heute vom erfahrenen Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung David Bauer in Dortmund beraten. Auch wenn Sie noch keine Beamtin oder Beamter der Polizei sind. Wir freuen uns bereits auf Sie!

DBV Dortmund David Bauer | Private Krankenversicherung für Polizisten

Häufig gestellte Fragen

Ist die freie Heilfürsorge für Polizisten eine Krankenversicherung?

Nein, bei der freien Heilfürsorge handelt es sich nicht um eine Krankenversicherung. Der Dienstherr übernimmt allerdings alle Krankheitskosten in voller Höhe. Der Umfang dieser Leistungen richtet sich nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse. Daher kann auch hier eine Zusatzversicherung sinnvoll sein.

Was kostet eine private Krankenversicherung für Polizisten?

Der Beitrag für die private Krankenversicherung richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Maßgebend sind in erster Linie Alter, Gesundheitszustand, Beruf und Höhe der Beihilfeleistungen des Dienstherrn.

Was muss eine gute PKV für Beamte der Polizei leisten?

Eine private Krankenversicherung für Polizisten muss auf den besonderen Bedarf des Polizeiberufs zugeschnitten werden. Wichtig ist daher vor allem, dass einsatzbedingte Krankheiten und Unfälle umfassend abgesichert sind. Dies gilt einmal mehr für psychische Erkrankungen, beispielsweise den Burn-Out.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
David Bauer
Wismarer Str. 2-4
44143 Dortmund
Termin vereinbaren 0231 445071 0231 445072
:
sowie nach Vereinbarung
Montag:
08:30 bis 18:00
Dienstag:
08:30 bis 18:00
Mittwoch:
08:30 bis 18:00
Donnerstag:
08:30 bis 18:00
Freitag:
08:30 bis 18:00

sowie nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen