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DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover Gesetzliche Krankenversicherung

Lehrer in der gesetzlichen Krankenversicherung

Als verbeamteter Lehrer oder Referendar unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht. Sie können sich also zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Absicherung entscheiden. Sind Sie als angestellter Lehrer tätig, besteht Versicherungspflicht in der GKV. Als GKV-Versicherter ergänzen Sie Ihren Gesundheitsschutz idealerweise mit verschiedenen Zusatzversicherung, wie einer Zahnzusatzversicherung oder einer ambulanten Zusatzversicherung um sich mehr Leistungen zu sichern. Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover erfahren Sie, wie Sie sich am besten absichern.
 
Als verbeamteter Lehrer haben Sie Anspruch auf Heilfürsorge Ihres Dienstherrn. Bei Krankheiten übernimmt der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten. Voraussetzung dafür ist jedoch der Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Entscheiden Sie sich als Beamter für die gesetzliche Absicherung, erhalten Sie keine Beihilfeleistungen. Den Beitrag zur GKV zahlen Sie komplett aus eigener Tasche. Einen Zuschuss, den angestellte Arbeitnehmer erhalten, bekommen Sie nicht. Sie zahlen also den Höchstbeitrag zur GKV komplett selbst.
 
Anders stellt sich die Situation bei angestellten Lehrern dar. Sie sind in der Regel in der GKV pflichtversichert. Der Beitrag teilt sich, wie bei Arbeitnehmer üblich, zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer auf. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist möglich, wenn das Gehalt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Details erläutern die Fachleute der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover Ihnen gern.

Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung für Lehrer und Referendare

In den meisten Fällen ist die private Absicherung für Beamte und Referendare erste Wahl. Dennoch gibt es bestimmte Situationen, in denen die GKV Lehrern und Referendaren deutliche Vorteile bietet. Gerade wenn aufgrund des Gesundheitszustands eine Aufnahme in die PKV nur unter erschwerten Bedingungen und hohen Beitragszuschlägen möglich wäre, ist die gesetzliche Absicherung für Beamte eine Alternative. Unter Umständen wechseln Sie als Lehrer erst später in den Beamtenstatus. Der Beitrag in der PKV errechnet sich auf Grundlage des Alters und des Gesundheitszustands, ein Vergleich mit der gesetzlichen Versicherung ist in diesen Fällen zu empfehlen. Wenn Sie vom Angestelltenverhältnis in die Verbeamtung wechseln, sollten Sie prüfen, ob sich der Verbleib in der gesetzlichen Versicherung lohnt.
 
Sind weitere Familienmitglieder ebenfalls zu versichern, ist der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung unter Umständen sinnvoll. In der GKV werden Kinder und Ehegatten, die nicht selbst krankenversichert sind, im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei mitversichert. Die private Versicherung bietet diese Möglichkeit nicht, hier ist für jeden Versicherten ein eigener Vertrag notwendig. Berechnen Sie also am besten vorher genau, welche Absicherung für Sie und Ihre Familie vorteilhaft ist. Familienmitglieder haben ebenfalls Anspruch auf Beihilfeleistungen Ihres Dienstherrn, dieser Faktor sollte bei Ihren Überlegungen also eine Rolle spielen.

Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung für Lehrer und Referendare

In einigen Fällen bietet die GKV für verbeamtete Lehrer und Referendare also Vorteile. Mit der gesetzlichen Absicherung gehen jedoch auch einige Nachteile einher. Eine individuelle und bedarfsgerechte Krankenversicherung ermöglicht die GKV nicht. Sie erhalten die gesetzlich festgelegten Standardleistungen, die unter Umständen gesetzlichen Vorgaben nach auch eingeschränkt oder geändert werden können. Sie erhalten die vorgesehene Behandlung, legen Sie Wert auf erweiterte Leistungen, sind diese aus eigener Tasche zu zahlen.

Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung für Lehrer

Lehrer und Referendare, die sich in der GKV versichern, zahlen den allgemeinen Beitragssatz. Der Gesetzgeber schreibt den allgemeinen Beitragssatz fest. Für das Jahr 2020 gilt ein Beitragssatz von 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen den Beitrag hälftig auf. Besserverdiener zahlen im Rahmen des Solidaritätsprinzips also einen höheren Beitrag zur Krankenversicherung als Geringverdiener. Die gesetzlichen Krankenkassen sind zudem berechtigt, abhängig von der finanziellen Situation, einen Zusatzbeitrag zu erheben, den Beitrag zahlen Versicherte selbst, der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht. Wenn Sie sich als Lehrer für die GKV entscheiden, oder sich in der GKV pflichtversichern müssen, lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Anbieter, da die Kassen unterschiedliche Zusatzbeiträge erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2020 liegt bei 1,1 Prozent.
 
In den Kosten besteht ein deutlicher Unterschied zur PKV: Während die gesetzliche Versicherung einkommensabhängig Beiträge erhebt, zahlen Sie in der PKV individuelle Beiträge, die sich an den Leistungen, dem Alter und dem Gesundheitszustand orientieren.
 
Verbeamtete Lehrer, die sich für die GKV entscheiden, zahlen den Höchstbeitrag. Der Gesetzgeber legt mit der Beitragsbemessungsgrenze fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Sozialversicherungsbeiträge und damit auch Krankenversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Unabhängig von Ihrem Einkommen zahlen Sie als Beamter den Höchstbeitrag zur Krankenversicherung. Einen Arbeitgeberzuschuss wie ein angestellter Arbeitnehmer bekommen Sie nicht.

Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung

Sind Sie als angestellter Lehrer in der GKV versichert, können Sie nach Überschreiten der Jahresarbeitentgeltgrenze in die PKV wechseln und sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ob sich das lohnt, sollten Sie im Einzelfall prüfen, gerade bei Vorerkrankungen erheben die privaten Versicherer Beitragszuschläge - hier ist also genaues Kalkulieren gefragt. Gemeinsam mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover prüfen Sie, welche Option für Sie am besten passt.

Wichtige Hinweise für Lehrer in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Leistungen in der GKV legt der Gesetzgeber fest. Für einen Teil der Kosten müssen Sie in bestimmten Fällen selbst aufkommen. Gerade bei Zahnersatz wurden die gesetzlichen Leistungen deutlich reduziert: Sie erhalten lediglich einen Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent der Regelversorgung. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen erhöhen den Zuschuss. Für andere Leistungen wie eine professionelle Zahnreinigung oder Implantate gibt es von der GKV nichts Idealerweise sorgen Sie mit einer Zahnzusatzversicherung für einen erweiterten Versicherungsschutz. Die Police bewahrt Sie vor hohen Eigenbeteiligungen.
 
Nicht nur für die Zahngesundheit können Sie mit einer Zusatzversicherung vorsorgen: Auch ambulanten und stationäre Leistungen verbessern Sie mit entsprechenden Zusatzversicherungen. So sichern Sie sich beispielsweise Kostenerstattungen für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer bei einem stationären Aufenthalt.
 
Gerade als Lehrer sollten Sie auch die Folgen einer Krankheit nicht außer Acht lassen. Sind Sie für eine Zeit arbeitsunfähig, sorgt ein Krankentagegeld dafür, dass Sie finanziell weiterhin über die Runden kommen. Problematisch wird es, wenn Sie Ihren Job aufgrund einer Erkrankung gar nicht mehr ausüben können. In diesen Fällen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine gute Wahl. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover zeigt Ihnen, wie Sie ein individuelles Vorsorgekonzept entwickeln.

Sie sind herzlich eingeladen

Unserer Meinung nach sollte die Krankenversicherung der DBV ein tagtäglicher Begleiter für jeden Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sein. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover informieren Sie gern im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs zu den Details unseres Versicherungsschutzes.

Gesetzliche Krankenversicherung FAQ Grundwissen für Lehrer

Wo kann ich mich als Lehrer über die Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung beraten lassen?

Die Entscheidung für eine passende Gesundheitsvorsorge ist von entscheidender Bedeutung, denn in der Regel begleitet die Versicherung Sie für den restlichen Lebensweg. Gerade wenn Sie als verbeamteter Lehrer vor der Frage einer gesetzlichen oder privaten Absicherung stehen, ist eine umfangreiche Beratung unerlässlich. Die DBV ist langjähriger Spezialversicherer des Öffentlichen Diensts perfekt geeignet, um Ihnen alle Fragen rund um Ihr Vorsorgekonzept als Lehrer zu beantworten. Nehmen Sie gern Kontakt mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover auf. Die Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und zeigen Ihnen, wie Sie als Lehrer oder Referendar am besten vorsorgen.

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil der Sozialversicherung, die auf dem Solidaritätsprinzip. Sie zahlen den gesetzlich festgelegten Beitragssatz zur GKV. Für das Jahr 2020 gilt ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent des Einkommens. Als angestellter Lehrer erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, der andere Teil wird direkt von Ihrem Einkommen einbehalten. Erhebt Ihre GKV einen Zusatzbeitrag, zahlen Sie den zusätzlichen Beitrag aus eigener Tasche.
 
Entscheiden Sie sich als verbeamteter Lehrer für die gesetzliche Krankenversicherung gilt für Sie der Höchstbeitrag: Das heißt, Sie zahlen den maximalen GKV-Beitrag unabhängig von der Einkommenshöhe. Sie zahlen einen ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent (Stand 2020) da kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Von Ihrem Dienstherrn erhalten Sie als Beamter keinen Zuschuss zu Ihren Beiträgen, das heißt, der Krankenkassenbeitrag geht komplett zu Ihren Lasten. Ob sich das tatsächlich lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover.

Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die Einkommensgrenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist. Liegen Sie mit Ihrem Einkommen über dieser Grenze, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und zu einem privaten Anbieter wechseln. Der Gesetzgeber passt die Jahresarbeitsentgeltgrenze regelmäßig an

Kann ich von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln?

Das Überschreiten der Grenze ermöglicht einen Wechsel in die private Versicherung. Überdenken Sie diesen Schritt jedoch sorgfältig, ein Wechsel von der privaten zurück in die GKV ist in der Regel nicht möglich. Nur wenn das Einkommen sinkt und unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt, können Sie in die GKV zurück wechseln. Verläuft Ihre Lehrerlaufbahn wie geplant, ist ein sinkendes Einkommen unwahrscheinlich, sodass der Rückwechsel in den meisten Fällen unmöglich sein dürfte. Gemeinsam mit den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover erstellen Sie ein individuelles Vorsorgekonzept.

Lohnt sich die gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer?

Als verbeamteter Lehrer haben Sie die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder privaten Absicherung. Auch als Referendar als Beamter auf Probe oder auf Widerruf steht Ihnen der Weg in die PKV offen. Für welche Vorsorge Sie sich entscheiden, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. In bestimmten Fällen lohnt sich die GKV für Beamte.
 
Sind Familienangehörige zu versichern, bietet die GKV deutliche Vorteile, denn hier werden Ehegatten und Kinder im Rahmen der Familienversicherung mit abgesichert. Zusätzliche Beiträge zahlen Sie dabei für die weiteren Versicherten nicht. In der PKV muss für jeden Versicherten ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.
 
Starten Sie erst später in die Beamtenlaufbahn, können Ihr Gesundheitszustand und das Einstiegsalter die Kosten für die PKV stark verteuern. In diesem Fall ist der Verbleib in der GKV unter Umständen günstiger - letztlich sollten Sie also genau berechnen, mit welcher Variante Sie günstiger liegen. Bedenken Sie jedoch, dass die PKV ein garantiertes Leistungsniveau bietet und Sie in der Regel von einer deutlich besseren Versorgung profitieren.

Welche Leistungen bietet die gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer?

Anders als in der privaten Krankenversicherung sind die Leistungen der GKV im Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt. Der Gesetzgeber sieht eine medizinische Versorgung Erkrankter nach dem aktuellen medizinischen Status vor. Sie haben Anspruch auf eine ausreichende medizinische Versorgung. Dazu kommen verschiedene Vorsorgeuntersuchungen. Als GKV-Versicherter können Sie jeden Arzt mit einer Kassenzulassung aufsuchen. Bei einem stationären Aufenthalt haben Sie Anspruch auf Regelleistungen. Die Pflichtleistungen sind bei allen Versicherern gleich, die Krankenkassen unterscheiden sich lediglich in den Zusatzleistungen. So übernehmen einige Anbieter beispielsweise Kosten für alternative Heilmethoden oder haben besondere Bonus- und Wahlprogramme im Angebot. Unterschiede gibt es auch bei der Höhe des Zusatzbeitrages.

Habe ich als Lehrer einen Krankengeldanspruch bei der gesetzlichen Krankenversicherung?

Als GKV-Versicherter haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie als angestellter Lehrer erkranken, zahlt zunächst der Arbeitgeber das Gehalt für sechs Wochen. Dauert die Erkrankung länger an, erhalten Sie von der Krankenversicherung 70 Prozent Ihres letzten Bruttogehalts als Krankengeld. Der maximale Betrag liegt bei 90 Prozent des letzten Nettogehalts. Sie bekommen das Krankengeld wegen derselben Erkrankungen bis zu 78 Wochen.
 
Sind als Beamter freiwillig in der GKV versichert, zahlen Sie einen reduzierten Beitrag ohne Krankengeldanspruch. Sie erhalten im Krankheitsfall also keine Leistungen der Krankenkasse.

Welche zusätzlichen Absicherungsmöglichkeiten gibt es für Lehrer und Referendare?

Als Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst sollten Sie verschiedene weitere Absicherungen im Blick haben. Wichtig ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sind Sie als Beamter tätig sollten Sie an eine Dienstunfähigkeitsversicherung denken. Darüber hinaus sind Sie als Lehrer in bestimmten Situationen haftbar und Ihr Dienstherr kann Sie für durch Ihre Schuld entstandene Schäden in Regress nehmen. Denken Sie darum an eine ausreichende Diensthaftpflichtversicherung. Rechtzeitig lohnt es sich an die Altersvorsorge zu denken. Gemeinsam mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover schnüren Sie Ihr individuelles Versicherungspaket.

Kann ich Familienangehörige in der gesetzlichen Krankenversicherung mit absichern?

Kinder und Ehepartner können unter bestimmen Voraussetzungen beitragsfrei in der GKV mitversichert werden. In der Regel werden Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr mitversichert, sind die Kinder nicht erwerbstätig, ist die Absicherung bis zum 23. Lebensjahr möglich. Befinden sich die Kinder in einer Schul- oder Berufsausbildung gilt die Mitversicherung bis zum 25. Lebensjahr. Bei Ehegatten gelten bestimmte Einkommensgrenzen von maximal 450 Euro monatlich.

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