Dienstunfähigkeit für Feuerwehranwärter | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund

DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund Die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für
Feuerwehranwärter | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund

Was versteht man unter einer Dienstunfähigkeit für
Feuerwehranwärter?

Als Feuerwehranwärter sind Sie während Ihres Dienstes erhöhten Anforderungen ausgesetzt. Sie tragen hohe Verantwortung und haben eine gesellschaftlich sehr wichtige Tätigkeit. Während Ihres Dienstes als Feuerwehranwärter können Sie bereits in Situationen kommen, die Sie langfristig psychisch und auch körperlich beeinträchtigen können.

Ein Feuerwehranwärter gilt als dienstunfähig,

(1) wenn er auf Grund seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft unfähig ist, seinen Dienst auszuüben.

(2) und innerhalb von sechs Monaten keinen Dienst ausgeübt hat und die nächsten sechs Monate keine Verbesserung erkennbar ist.

Wer entscheidet über die Dienstunfähigkeit eines Feuerwehranwärters?

  • Auf der Basis des amtsärztlichen Untersuchungsberichts, der unmittelbare Dienstvorgesetzte
  • Der Dienstherr trifft die letzte Entscheidung

Was passiert, wenn eine Dienstunfähigkeit bei einem
Feuerwehranwärter festgesetzt wird?

Als dienstunfähiger Feuerwehrbeamter, werden Sie vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Dies tritt lediglich in der Beamtenphase als „Beamter auf Lebenszeit“ ein.

Als Anwärter erhalten Sie noch keine Versorgungsunterstützung des Dienstherrn.

Die Entscheidung über eine endgültige Dienstunfähigkeit gilt aber nicht, wenn für Sie eine anderweitige Verwendung möglich ist. Das Beamtenrecht unterscheidet zwischen allgemeiner und spezieller Dienstunfähigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen einer allgemeinen und
einer speziellen Dienstunfähigkeit für Feuerwehranwärter?

Die allgemeine Dienstunfähigkeit besagt,

  • dass Sie als Beamter auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt werden.
  • dass als Dienstunfähigkeit auch angesehen werden kann, wenn Sie die innerhalb von 6 Monaten, drei Monate lang keinen Dienst getan haben und auch weitere 6 Monate keine Wiederherstellung in Betrachtung ist.

Die spezielle Dienstunfähigkeit besagt,

  • dass wenn keine Wiederherstellung der gesundheitlichen Anforderungen innerhalb eines Jahres abzusehen ist und seinen besonderen gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr genügt.
    (Die Regelung des Zeitraums ist Bundesland abhängig)

Damit Sie als Feuerwehranwärter im Falle einer Dienstunfähigkeit eine finanzielle Leistung des Versicherers erhalten, ist es enorm wichtig, dass Ihr Versicherer Sie gegen das Risiko der speziellen Dienstunfähigkeit absichert.

Welche Ansprüche hat ein dienstunfähiger
Feuerwehranwärter? Und in welcher Höhe?

Die Versorgungsansprüche des einzelnen sind immer individuell. Daher können wir diese Frage nicht für alle Feuerwehranwärter pauschal beantworten.

Gerne ermitteln wir, als Spezialist der Deutschen Beamtenversicherung, Ihre Ansprüche, in einem persönlichen Gespräch.

Welche Vorteile hat die
Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Versicherung?

  • bedarfsgerechte Annahmerichtlinien (Vermeidung einer Überversicherung)
  • dauerhafte Leistung
  • Verzicht auf die konkrete und abstrakte Verweisung
  • Anpassung des Versicherungsschutzes ohne Gesundheitsprüfung zu bestimmten Anlässen.
  • Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit
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