Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund

DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund

Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Lehrer und Referendare engagieren sich jeden Tag für das Wohl unserer Gesellschaft.

Wenn alles klappt, dann werden sie nach Ihrem Einstieg als Beamter auf Widerruf über die Verbeamtung auf Probe zum Beamten auf Lebenszeit, mit allen geltenden Versorgungsansprüchen.

Auf diesem Weg ist ihre Absicherung aber lückenhaft, denn sollten Sie arbeitsunfähig werden, hätte dies nicht nur gesundheitliche, sondern auch finanzielle Konsequenzen, bis hin zu einer Entlassung auf Grund von Dienstunfähigkeit, ohne gesicherte Versorgungsansprüche für Sie und Ihre Familie.

Was bedeutet dienstunfähig genau?

Zuerst einmal der Auszug aus dem § 14 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes:

„Die Beamtin oder der Beamte ist dienstunfähig, wenn sie oder er infolge ihrer oder seiner gesundheitlichen Verfassung ihre oder seine dienstlichen Aufgaben nicht erfüllen und ihr oder ihm im Wirkungsbereich ihrer oder seiner Dienstbehörde kein mindestens gleichwertiger Arbeitsplatz zugewiesen werden kann, dessen Aufgaben sie oder er nach ihrer oder seiner gesundheitlichen Verfassung zu erfüllen imstande ist und der ihr oder ihm mit Rücksicht auf ihre oder seine persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse billigerweise zugemutet werden kann.“

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Ebenso kann als dienstunfähig gelten, wer aufgrund einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten über drei Monate keinen Dienst mehr getan hat und keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit binnen weiterer sechs Monate wiederhergestellt werden kann.

Der Dienstherr kann also entscheiden, ob der Lehrer oder Referendar aufgrund der körperlichen oder psychischen Verfassung noch in der Lage ist seinen Dienst zu leisten. Sollte der Dienstherr entscheiden, dass der Lehrer oder Referendar dazu nicht mehr in der Lage ist, dann wird der Beamte für dienstunfähig erklärt und aus dem aktiven Dienst entlassen. Dies hat je nach Beamtenstatus unterschiedliche Folgen.

Als Beamter auf Widerruf (Referendare) und Beamter auf Probe werden Sie ohne gesetzlichen Versorgungsanspruch des Dienstherrn als dienstunfähig entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Wenn zuvor mindestens 5 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden, steht Ihnen dann zumindest eine Erwerbsminderungsrente zu, was aber nicht annähernd ausreichend ist, um ein finanzielles Niveau zur Erhaltung des Lebensstandards aufrecht erhalten zu können.

Die Dienstanfängerpolice der DBV Deutsche Beamtenversicherung der Meyer, Schwarz & Grauli oHG bietet genau für diese Fälle eine maßgeschneiderte Absicherung, die besonders die hohe Absicherungslücke vor der Verbeamtung auf Lebenszeit schließen kann. Zudem wird mit der Dienstanfängerpolice auch noch der erste Schritt in die private Altersvorsorge getan.

Bei einem Beamten auf Lebenszeit sieht die Situation im Falle einer Dienstunfähigkeit zwar besser aus, dennoch ist auch hier die Absicherung nicht lückenlos. Ein verbeamteter Lehrer erhält bei Dienstunfähigkeit und der Erfüllung der 5jährigen Wartezeit ein Ruhegehalt, dessen Höhe von der geleisteten Dienstzeit abhängig ist. Im Gegensatz zu den Beamten auf Widerruf oder Probe werden die Beamten auf Lebenszeit nicht aus dem Dienstverhältnis entlassen, sondern in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.

Wie berechnet sich das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit?

Die Höhe des Ruhegehalts wird anhand des Ruhegehaltsatzes und der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge ermittelt. Der Ruhegehaltssatz erhöht sich für jedes Jahr der ruhegehaltfähigen Dienstzeit um 1,79375 Prozent (Stand 2020).

Er ist begrenzt auf maximal 71,75 Prozent, was erst bei einer ruhegehaltfähigen Dienstzeit von wenigstens 40 Jahren in Vollzeit erreicht wird.

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Was bedeutet ruhegehaltfähig?

In die Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge sind das Grundgehalt, der Familienzuschlag der Stufe 1 (der sogenannte Verheiratetenzuschlag), sowie sonstige Dienstbezüge, die im Besoldungsrecht ausdrücklich als ruhegehaltfähig bezeichnet sind, einzubeziehen.

Gibt es eine Mindestversorgung für Beamte bei Dienstunfähigkeit?

Im Fall der Dienstunfähigkeit kommt auch immer eine Mindestversorgung zur Anwendung, die auf 66,67 Prozent der letzten, vor Eintritt der Dienstunfähigkeit, anrechenbaren ruhegehaltsfähigen Bezüge festgesetzt ist.

Wie viele Lehrer werden dienstunfähig?

Aufgrund der starken Belastungen und dem damit einhergehenden hohen Risiko für Erschöpfungskrankheiten scheidet in etwa jeder vierte Staatsdiener vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus. Die Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten ist daher ein wichtiger Punkte, zu dem Sie sich beraten lassen sollten.

Reicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Lehrer?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie nicht gegen das Risiko Dienstunfähigkeit ab.

Als einer von wenigen Versicherern garantiert die DBV Deutsche Beamtenversicherung mit ihren speziellen Produkten für den öffentlichen Dienst auch eine Versorgung für den Fall der Dienstunfähigkeit.

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