Beamte auf Probe | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund

DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund Beamte auf Probe | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund

Beamte auf Probe | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund

Beamte auf Probe

Herzlichen Glückwunsch!
 
Sie haben erfolgreich die erste Hürde überwunden und die Zeit als Beamter/Beamtin auf Widerruf abgeschlossen.
 
Ihr Bestehen der Laufbahnprüfung führt nun zur Ernennung zum Beamten auf Probe. Falls Sie im einfachen Dienst tätig sind, war die Laufbahnprüfung nicht notwendig.

Wie lange dauert die Probezeit?

Mit dem Erhalt der Ernennungsurkunde wird Ihr Beamtenverhältnis auf die nächste Stufe angehoben. Die Probezeit für dieses Verhältnis beträgt in der Regel drei Jahre. Sie kann jedoch auf bis zu fünf Jahre verlängert oder sogar verkürzt werden.
 
Mit dem Status eines Beamten auf Probe erhöht sich auch Ihr Aufgabenfeld, weil Sie mehr Verantwortung im öffentlichen Dienst übernehmen werden.

Was ist die Probezeit?

Die Probezeit dient dazu, Sie auf die nächste Stufe des Beamtenverhältnisses, nämlich dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, vorzubereiten. Mit einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ist eine Entlassung nahezu unmöglich. Um diesen Status zu erreichen, müssen Sie jedoch vorab beweisen, dass Sie den Anforderungen gewachsen sind. Dazu gehört sowohl fachliches Wissen als auch persönliche Eignung.

Ihre Pflichten gegenüber der Dienstbehörde sind als Beamter/Beamtin auf Probe dieselben wie als Beamter/Beamtin auf Lebenszeit.
 
Auch Ihre Ansprüche gegenüber der Dienstbehörde bleiben unverändert, einschließlich des Anspruchs auf Besoldung und eine Fürsorgepflicht.
 
Wenn Sie alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und die Probezeit erfolgreich bestehen, werden Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Welche Vorteile habe ich als Beamter auf Probe?

Schon als Beamter/Beamtin auf Probe trägt die Dienstbehörde einen größeren Anteil an Ihrer finanziellen Versorgung im Alter sowie im Falle einer Dienstunfähigkeit oder Erkrankung.
Sollte dieser Fall eintreten, erhalten Sie Unterstützung durch Beihilfe oder Heilfürsorge von Ihrer Dienstbehörde.
Um diese Absicherung zu ergänzen, empfiehlt es sich, eine private Restkostenversicherung bei der DBV abzuschließen oder eine Anwartschaft bei der DBV zu erwerben.


Es ist wichtig zu wissen, dass im Falle einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit, Ihre Dienstbehörde Sie in Pension entlassen kann. Um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten, empfiehlt es sich deshalb, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Als Beamter/Beamtin auf Probe (kurz: BaP) sind Sie auch bestimmten Haftungsrisiken ausgesetzt. In Ihrem Dienst können Situationen vorkommen, die Ihnen eine Haftung oder einen Regressanspruch der Dienstbehörde bescheren. Um sich vor diesen Risiken zu schützen, bietet die DBV eine Diensthaftpflichtversicherung an, welche Sie besonders günstig im Rahmen Ihres Beamtenverhältnisses abschließen können.

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