Kann ich in die gesetzliche
Krankenversicherung?
Sollten Sie sich als Verwaltungsbeamter für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, dann können Sie den eigentlich bestehenden Anspruch auf Beihilfe nicht nutzen!
Das bedeutet für Sie, dass Sie die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung in voller Höhe, abhängig von Ihrem Einkommen allein zahlen müssen.
