Dauernder Ruhestand
Verbeamtete Personen können gemäß gesetzlichen Bestimmungen in den dauernden Ruhestand treten. In der Regel erfolgt dies beim Erreichen der Altersgrenze. Ausnahmen bestehen jedoch, wenn eine Person dienstunfähig wird und das Beamtenverhältnis vorzeitig beendet werden muss.
