Wann endet das Beamtenverhältnis auf
Lebenszeit?
Nach Beendigung des aktiven Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit beginnt die Versetzung in den Ruhestand bzw. die Pension. Das ist wie auch andere Beamtenrechte im Berufsbeamtengesetz (BBG) geregelt. Die verbeamtete Person erhält dann weiterhin Pensionsbezüge, sowie einen Anspruch auf Beihilfe. Anders kann das bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, zum Beispiel bei einer Dienstunfähigkeit sein.
Nach Beendigung des aktiven Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit, beginnt der Übergang in den Ruhestand oder die Pension. Das wie auch andere Beamtenrechte ist im Berufsbeamtengesetz (BBG) geregelt. Die verbeamtete Person erhält weiterhin Pensionsbezüge und hat Anspruch auf Beihilfe. Anders sieht es bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, z.B. aufgrund von Dienstunfähigkeit aus.
